Geld vom Kindsvater trotz UHV?

  • Hallo!


    Kurz zur Situation.
    Mein Mann und ich haben uns zum 01.03.2014 getrennt lebend gemeldet.
    Wir haben 1 gemeinsamen Sohn, der bei mir lebt.
    Ich beziehe UHV in Höhe von 133,-


    Mein Noch-Mann bekommt 1135,- ALGI
    Die vom UHV schrieb im Bescheid, dass ich ihn auf vollen UH belangen könnte, da sein SBH bei nur 800,- liegt, da er Arbeitslos ist.
    Also müsste er ja 317,- laut D-Tabelle zahlen oder?
    Nun ist es so, dass ich ihm angeboten habe, dass er mir monatlich zusätzlich zum UHV, 150,- zahlt, ich dafür aber keinen Titel erwirke, solange ich Zahlungen erhalte.
    Darf ich das?
    Quasi zahlt er die 133,- ans JA und 150,- an mich.
    Somit zahlt er insgesamt "nur" 283,- statt 317,-
    Natürlich alles schriftlich festgehalten.


    LG Anja

  • Hallo,


    317€ ist nur der Tabellenbetrag. Darauf wird noch das Kindergeld hälftig angerechnet. Als Zahlbetrag hätte der KV dann 225€ zu leisten.


    Lass so einen Quatsch mit Mauschelei, das geht irgendwann nach hinten los.


    Der KV ist in Höhe von 225€ leistungsfähig. Also auch in der Höhe unterhaltspflichtig.


    LG chico