Volljährige Tochter beginnt Ausbildung-noch Unterhalt zahlen?

  • Hallo zusammen,


    meine 19-jährige Tochter beginnt am 04.08.2014 eine Ausbildung. Lt. Düsseldorfer Tabelle hat sie einen Unterhaltsanspruch von 537 EUR. Die Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr beträgt 610 EUR brutto (also ca. 500 EUR netto). Das Kindergeld in Höhe von 184 EUR wird dadurch dass sie volljährig ist, voll angerechnet. Abzüglich der Ausbildungsaufwandpauschale von 90 EUR wären das also 410 EUR plus 184 EUR Kindergeld, insgesamt also 594 EUR. Sie liegt also über Ihrem Bedarf.


    Ich bin Alleinverdiener, und meine geschiedene Frau ist nicht berufstätig. Meine Tochter lebt in dem Haushalt meiner Exfrau!


    Muss ich jetzt noch Unterhalt zahlen?


    Danke für eine Info!

  • Hallo,


    das hast Du schon alles sehr richtig erkannt.


    Bedarf minus KiGe minus bereinigte Ausbildungsvergütung. Ich würde aber von einen Netto in höhe von 480€ ausgehen. Aber auch dann wäre ihr Bedarf gedeckt.


    Besteht ein Titel über die bisherigen Ansprüche?


    LG chico

  • Guten Abend!


    Dann solltest Du das Kind, mit Beginn der Ausbildung, schriftlich und nachweislich zur Herausgabe und Verzichtserklärung auf den Titel auffordern.


    LG chico