Hallo zusammen,
meine 19-jährige Tochter beginnt am 04.08.2014 eine Ausbildung. Lt. Düsseldorfer Tabelle hat sie einen Unterhaltsanspruch von 537 EUR. Die Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr beträgt 610 EUR brutto (also ca. 500 EUR netto). Das Kindergeld in Höhe von 184 EUR wird dadurch dass sie volljährig ist, voll angerechnet. Abzüglich der Ausbildungsaufwandpauschale von 90 EUR wären das also 410 EUR plus 184 EUR Kindergeld, insgesamt also 594 EUR. Sie liegt also über Ihrem Bedarf.
Ich bin Alleinverdiener, und meine geschiedene Frau ist nicht berufstätig. Meine Tochter lebt in dem Haushalt meiner Exfrau!
Muss ich jetzt noch Unterhalt zahlen?
Danke für eine Info!