BAfög _ Kindesunterhalt

  • Hallo,


    ich werde Anfang nächsten Jahres für meine dann volljährige Tochter weiter Unterhalt zahlen (müssen). Diese Besucht eine Fachoberschule. Diese bereitet auf ein weiterführendes Studium vor. Da ich nicht weiß ob diese Schulform BAfög-förderwürdig ist, aber mit der Aussicht, dass ein Studium folgt, meine Frage. Auf der Suche nach Informationen bin ich auf widersprüchliche Aussagen gestoßen.


    1. "BAfög-leistungen seien unterhaltsrechtliches Einkommen, das die Bedürftigkeit mindere...." Nach dieser Aussage von OLG Hamm schließe ich daraus, das erst BAfög beantragt werden müss, bevor ich verpflichtet bin den Unterhalt alleine Aufzubringen.


    2. Wenn ich den BAfög Rechner bemühe, muss ich natürlich mein Einkommen angeben. Daraus resultiert, dass keine BAfög-Berechtigung vorliegt, weil ich Unterhalt zahlen kann....


    Was geht denn jetzt vor? BAfög oder Unterhalt???



    Ich würde mich über erkenntnisreiche Antworten freuen.


    MfG


    Marvin

  • Hallo Marvin,


    der BAföG-Rechner funktioniert natürlich nur, wenn das Einkommen beider Elternteile eingegeben wird.


    Zuerst wird der Unterhaltsbedarf errechnet.


    Davon wird BAföG ( auch der Darlehensanteil) und das volle Kindergeld angerechnet.


    lg
    edy

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