Hallo, mein Ex-Mann und ich haben zwei gemeinsame Söhne (Zwillinge, * Feb 2013). Kurz vor der Geburt der Kinder habe ich mich mich von ihm Scheiden lassen, dabei musste ich kein Trennungsjahr abwarten, da er mir gegenüber oft und sehr gewalttätig war und ich dies mit zahlreichen Attesten und Zeugen belegen konnte. Ich habe Außerdem ein Näherungsverbot erwirk, sodass er zu mir und seinen damals zukünfitigen Kindern keinen Kontakt aufnehmen durfte. Jetzt habe ich erfahren, dass er das Näherungsverbot anfechten und das Umgangsrecht einklagen will. Angeblich hat er an einer Anti-Aggressions Maßnahme teilgenommen. Ich möchte aber auf keinen Fall zulassen, dass er Umgang mit den Kleinen hat, da ich mir große Sorgen um ihre und meine Gesundheit mache, wenn es dazu kommt. Ich glaube es geht ihm auch gar nicht um die Kinder, sondern darum mich fertig zu machen, denn über amderthalb Jahre hat ihn das Umgangsrecht nicht interessiert. Stattdessen habe ich Grund zu der Annahme, dass er meine Wphnung aufgesucht und meine Post durchsucht und mich verfolgt hat. Dafür habe ich allerdings keine festen Beweise lediglich Vermutungen. Wie stehen seine Chancen,dass er ihm das Umgangsrecht eingeräumt word? Muss ich mir das gefallen lassen? Ich bitte um Antworten
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Er kann selbstverständlich bei Gericht einen Antrag auf Umgang einreichen. Ob und in welchem Umfang er damit aber obsiegt, ist fraglich. Ich meine, dass, wenn überhaupt, derzeit nur in einem sehr begrenztem Umfang begleitete Umgangskontakte in Betracht kommen.