Unterhalt als Student

  • Hallo liebe Community,
    ich habe folgendes Problem:
    Meine Ex-Freundin ist angeblich schwanger von mir. Was durchaus möglich sein kann.
    Jetzt wohnt Sie ca. 180km entfernt.


    Zu mir:
    Ich bin Student, wohne in einer WG und bekomme Bafög.


    Mir stellen sich nun folgende Fragen:
    Was kostet mich ein Vaterschaftstest über das Jugendamt? Und ab wann ist es möglich einen solchen zu machen?
    Wie viel Unterhalt müsste ich zahlen und wie würde das über die Unterhaltsvorschusskasse laufen?


    Liebe Grüße
    Sascha

  • Hallo Sascha,


    ein eventueller Vaterschaftstest müsste von einem Familiengericht angeordnet werden. Private Tests sind nicht zulässig und nicht gerichtsverwertbar. Gemacht werden kann ein Abstammungsgutachten wenn das Kind geboren ist.


    Sollte es sich bei dem Studium um Deine Erstausbildung handeln, wärst Du nicht leistungsfähig und müsstest damit keinen Kindesunterhalt zahlen. Die Mutter müsste dann Unterhaltsvorschuss beantragen. Diesen müsstest Du auch nicht erstatten.


    Sobald Du das Studium beendet hast und eigenes Einkommen erwirtschaftest, müsste Du dann aber Unterhalt für das Kind zahlen. Für die Mutter eventuell auch, bis das Kind 3 Jahre alt ist.


    LG chico

  • Die Kindesmutter kann zur Feststellung der Vaterschaft beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen. Die Beistandschaft klärt dann über eine gerichtliches Verfahren Deine Vaterschaft. Ein solches Verfahren kostet grundsätzlich einmal Geld, insbesondere das Gutachten. Die Kosten werden regelmäßig geteilt. Soweit Du allerdings nur geringe Einkünfte und kein nennenswertes Vermögen hast, kannst Du Verfahrenskostenhilfe beantragen. Einmal bewilligt, kann das Gericht für die nächsten 4 Jahre noch Deine Einkommens-und Vermögensverhältnisse überprüfen. Verbessert sich Deine Situation, musst Du die VKH ev. ganz oder anteilig zurückzahlen.