Selbstbehalt / Anfechtung Unterhaltstitel

  • Hallo,


    wir möchten nicht unbedingt einen Anwalt aufsuchen und erhoffen uns, dass uns in diesem Forum weitergeholfen werden kann. Vielleicht hat ja einer von Euch schonmal Ähnliches erlebt und berechnen lassen.


    Unsere Familie besteht aus
    meinem Ehegatten,
    zwei minderjährigen Kindern aus meiner vorherigen Beziehung (dauerhaft bei uns lebend, beziehen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle)
    einem gemeinsamen, ehelichen Kind (minderjährig)
    einem minderjährigem Kind, welchem gegenüber mein Mann unterhaltspflichtig ist, und welches zwei bis drei Tage pro Woche bei uns lebt,
    und mir.


    Wir fragen uns, ob wir den Unterhaltstitel, den mein Mann für sein Kind unterschrieben hat, anfechten sollten.
    Die Unterhaltszahlung ist ausgesprochen hoch (780€ jeden Monat für mehrere Jahre) und mein Mann hat diesem Titel deswegen zugestimmt, weil er gehofft hat, dass das Geld seinem Kind zugute kommt. Leider macht es den Anschein, als wäre dies nicht der Fall. (Z.b. Ausgediehnte Anziehsachen, aus denen das Kind längst herausgewachsen ist. Die Mutter hingegen im feinsten Zwirn, hat aber auch ihrerseits einen festen Teilzeitjob.)


    Zum Anderen haben wir gerade erhebliche Probleme, uns selbst über Wasser zu halten. Und wir möchten selbstverständlich den Ansprüchen von allen vier Kindern (Eis essen, Schwimmbad, Jahrmarkt etc.) gerecht werden.
    Würden wir den Kindesunterhalt in der Höhe, in der er laut Düsseldorfer Tabelle vorgeschlagen wird zahlen, wäre das Kind ausreichend unterstützt und wir hätten keine Existenzschwierigkeiten mehr.


    Wie würde der Selbstbehalt meines Mannes / unserer Familie berechnet werden? Haben wir Chancen auf Erfolg, wenn wir den Unterhaltstitel anfechten?


    Vielen Dank schonmal für Euren Beitrag!

  • Das ist eine sehr komplexe Frage... allein die Höhe des titulierten Unterhaltes ist ungewöhnlich hoch. Dabei dürfte es sich um einen gerichtlichen oder notariellen Vergleich handeln....? Eine Abänderung ist grundsätzlich möglich, wenn sich die wirtschaftlichen und/oder tatsächlichen Grundlagen nachhaltig seit Titulierung ohne unterhaltsschädliches Verschulden des Unterhaltsschuldners verändert haben. Um das beurteilen zu können, fehlen sämtliche Parameter. Ohne Anwalt, wird das aber vorraussichtlich eh nix...

  • Bei dem Unterhaltstitel handelt es sich um einen notariellen Vergleich.
    Unsere wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich insofern geändert, dass die Geburt eines neuen Familienmitglieds , welches ja auch versorgt werden möchte, im Haus stand (unser gemeinsames Kind). Zählt das? Denn daraus resultiert ja auch, dass ich nur einem Job als Teilzeitkraft mit weniger Stunden als vorher nachgehen kann und somit das gemeinsame wirtschaftliche Einkommen sinkt.
    Muss man unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, um den Titel abändern lassen zu können?
    Wie setzt sich denn der Bedarf für unsere Familie zusammen? Ist mein Mann nun auch für meine Kinder aus vorangegangener Beziehung verantwortlich, da ich selbst nicht mehr genug verdiene? Wird dies bei einer Neuberechnung berücksichtigt?
    Wie schätzen Sie unsere Chancen für den Erfolg einer Anfechtung mit anwaltlicher Unterstützung ein?

  • Das Problem ist, dass ein Vergleich i. d. R. nicht frei abgeändert, sondern nur angepasst werden kann. Man muß also die wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses mit denen von heute vergleichen, die Vertragsgrundlagen also abgleichen. Nieman kann hier voraussagen, was dabei heraus kommt, das wäre unseriös. Manche Änderungen sind auch überhaupt nicht relevant, so z. B. die weiteren Kinder aus der jetzigen Ehe.
    Chancen abzuschätzen, ohne den Vorgang komplett auf dem Tisch zu haben, wäre mit dem Blick in die Glaskugel zu vergleichen. Ab zum Anwalt und zwar zum Fachanwalt für Familienrecht.

  • Ich sehe gerade, dass ich mich falsch ausgedrückt habe... Das gemeinsame Kind aus der jetzigen Ehe ist von Relevanz; die von der Ehefrau "eingebrachten" sind es nicht... sorry!