Hallo Forum,
ich fang mal ganz von vorne an;
Mein Vater ist nach der Scheidung von meiner Mutter (da war ich ca 4 Jahre alt) irgendwo ins Ausland abgehauen und war nicht aufzufinden. Anträge wegen Unterhaltsvorschuss wurden an das Jugendamt? gestellt, aber diese wurden abgelehnt. Nun beginne ich demnächst im Alter von 20 ein Studium und habe jetzt auch die Möglichkeit bekommen, die Adresse meines Vaters zu erfahren.
Bevor ich da jetzt aber weiter Schritte einleite, würde ich gerne wissen ob ich in diesen Fall überhaupt noch die Möglichkeit habe Unterhalt zu fordern bzw. einzuklagen?
MfG