Kann man als Mehrbedarf bei einem in einem eigenen Haushalt einen Mehrbedarf wegen dessen Behinderung auch pauschal geltend machen? Also vom Einkommen bei der Berechnung an das nicht im Haushalt lebende Kind abziehen.
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Nein. Nicht so, denn dass hieße ja, dass man ein Kind bevorzugt. Der Mehrbedarf erhöht aber den Bedarf - logisch - was sich beim Mangelfall auswirken kann.