9. August 2014 #1 kann keinen Anwalt bezahlen kann eigentlich alles was der gegnerische Anwalt als Klage eingereicht hat wiederlegen - habe das dem Gericht auch mit Anlagen wiederlegt!was passiert dann?kommt es zum Verfahren?danke
9. August 2014 #2 Hallo § 114 FamFG. Demnach Anwaltszwang. Warum kannst Du Dir keinen RA leisten? Beratungsschein.... VKH? LG chico