Zinserträge im Unterhalt , wann prägendes Einkommen?

  • Die Vorgeschichte, etwas vereinfacht:
    Ein Fertighaus wurde vor und während der Ehe auf meinem Grundstück erstellt. Unstrittig ist, dass das Haus mir alleine gehört und meine Frau einen Teil der Finanzierung mitgetragen hat. Dieser Finanzierungsanteil, ist durch Ihren Zugewinnausgleich , der noch in der Höhe offen ist, abgedeckt.
    Ich lebte schon lange nicht mehr in dem Haus, Sie konnte dort wohnen. Dies wurde in geringem Maße beim Unterhalt berücksichtigt
    Nachdem ich im Herbst 2013 die Scheidung eingereicht hatte, zog sie Ende Februar auf Anraten Ihres Anwaltes aus. Ich forderte nämlich einen höheren Betrag für das Wohnen in meinem Haus.
    Der von meinem Anwalt vorläufig errechnete Zugewinnausgleich war so hoch, dass mir nur noch der Verkauf des Hauses übrig blieb, der Ende Juni 2014 schon realisiert war. Geschieden sind wir noch nicht.
    Jetzt fordert der gegnerische Anwalt im nachehelichen Unterhalt die Berücksichtigung von Zinserträgen, die ich aus dem erzielten Verkaufspreis erlöse. Gnädig erlaubt er mir vorher den Zugewinn sowie andere Ausgaben abzuziehen.
    Ich besitze schon ein kleines Wertpapierdepot; an den Zinserträgen dieses Depots ist meine Frau im laufenden Unterhalt auch beteiligt. Das verstehe ich auch, da es sich um prägendes Einkommen handelt. In der Ehe schon da.


    Prägendes Einkommen dient als Grundlage zur Berechnung des Unterhalts. Dabei muss zusätzlich beachtet werden, ob beziehungsweise inwieweit sich Einkommensveränderungen nach der Trennung auswirken. Diese werden nur in jenen Fällen berücksichtigt, bei denen es sich um eine sogenannte „Normalentwicklung“ handelt, also um eine Entwicklung, die während des Zusammenlebens geplant und vorhersehbar gewesen ist.
    Prägend z.B. : Schuldenwegfall oder Einkommenserhöhungen/Minderungen im üblichen Rahmen Nicht Prägend sind aber zusätzliche Einkünfte, die ohne die Trennung nicht entstanden wären.


    Frage:
    Ohne die Trennung wäre ich sicherlich nicht gezwungen gewesen mein Anwesen zu verkaufen, also ist der dabei erzielte Erlös auch kein prägendes Einkommen.Wieso sollen jetzt aber Zinseinkünfte aus nicht prägenden Einkünften beim Unterhalt berücksichtigt werden???

  • Hallo krikri999,


    So lange ihr verheiratet seid, kommt nachehelicher Unterhalt nicht in Frage.


    Es geht hier wohl um Trennungsunterhalt ?


    Wenn der hohe Zugewinn ausgeglichen ist, hat sie auch Zinseinnahmen.


    Warum wird der nicht durchgeführt?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Man muss immer zwischen den einzelnen Bereichen unterscheiden, hier Vermögen einerseits und Unterhalt andererseits. Vermögen ist dem Zugewinn zuzuordnen. Dazu gehören der eigentliche Stamm des Vermögens, also das Haus, ersatzweise das Kapital aus der Veräußerung, das Depot... etc. Für den Unterhalt sind die Erträgnisse aus dem Vermögen relevant, also die Nutzung des Hauses ( Wohnwert ), die Zinsen, die Ausschüttungen oder Dividenden des Depots, etc. Klar?

  • Hi all,


    Das ist mir alles klar und ich habe mich auch schon lange mit der Materie beschäftigt !
    Trotz allem: das Haus war mein alleiniges Eigentum und wurde nach Einreichung der Scheidung verkauft.
    Die Gegenseite hat keinerlei Ansprüche an dem erzielten Erlös an sich geltend gemacht, da sie über den Zugewinnausgleich einen Ausgleich erhält. Der Wert des Anwesens wurde vorher geschätzt und geht in den Zugewinnausgleich ein.
    Die Scheidung stockt weil einige andere Dinge im Zugewinnausgleich strittig sind.


    Hier geht es nur um die Berechnung des nachehelichen Unterhalts und inwieweit dort die Forderungen der Gegenseite nach Teilung der Zinseinnahmen ( Kapitalerträge ) aus dem Erlös des Hausverkaufs unter Berücksichtigung des von mir zu zahlenden Zugewinnausgleichs und der Zinseinahmen der Gegenseite rechtens sind.
    Beispiel : Hausverkauf 200.000 , Zugewinnausgleich 50.000, andere Kosten nicht berücksichtigt. Dann habe ich 150.000 zum Anlegen, die Gegenseite 50.000. vereinfacht kann man auch sagen ich muß die kapitalerträge aus 100.000 teilen, natürlich nacht KAP!
    Aber wenn man nach "prägendem Einkommen" schaut, das die Grundlage für die Unterhaltsberechnung bildet, dann findet man das prägendes Einkommen nach der Trennung nur das ist was
    zwangsläufig erzielt wurde.
    Prägendes Einkommen dient als Grundlage zur Berechnung des
    Unterhalts. Dabei muss zusätzlich beachtet werden, ob beziehungsweise
    inwieweit sich Einkommensveränderungen nach der Trennung auswirken.
    Diese werden nur in jenen Fällen berücksichtigt, bei denen es sich um
    eine sogenannte „Normalentwicklung“ handelt, also um eine Entwicklung,
    die während des Zusammenlebens geplant und vorhersehbar gewesen ist.


    Prägend z.B. : Schuldenwegfall oder Einkommenserhöhungen/Minderungen im
    üblichen Rahmen.
    Nicht Prägend sind aber zusätzliche Einkünfte, die
    ohne die Trennung nicht entstanden wären.


    Meine Folgerung:
    Ohne die Trennung wäre ich sicherlich nicht gezwungen gewesen mein Anwesen zu verkaufen, also ist der dabei erzielte Erlös auch kein prägendes Einkommen. Wieso sollen jetzt aber Zinseinkünfte aus nicht prägenden Einkünften beim Unterhalt berücksichtigt werden???
    Und muß ich das Geld anlegen? Könnte mir ja auch einen schicken neuen Flitzer kaufen oder das Geld unters kopfkissen legen oder verspielen?


    Ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar!


  • Falsche Folgerung, da nicht konsequent zu Ende gedacht!


    Die prägenden Einkünfte setzen sich fort... erst Wohnvorteil als Ertrag aus Hauseigentum, dann Zinsen als Ertrag aus Kapital AUS Hausverkauf. Das ist eine logische Fortführung.


    Beispiel:
    1. Wohnvorteil aus Bungalow = prägendes Einkommen
    2. Verkauf des Bungalow und Investition der Kaufpreissumme in EFH = Wohnvorteil aus EFH = prägendes Einkommen
    3. Verkauf des EFH und Investition in Eigentumswohnung = Wohnvorteil aus ETW = prägendes Einkommen
    4. Verkauf der ETW und Einzahlung des Verkaufserlöses auf Sparbuch = Zinsen aus Kapital = prägendes Einkommen
    .
    .
    Verstanden?


    Und was den roten Flitzer angeht... Wenn's schlecht läuft, ist das als illoyale Vermögensverwendung auszulegen und es werden fiktive Zinserträgnisse angerechnet.

  • Der Anfang der Kette stimmt aber nicht , ich hatte keinen Wohnvorteil aus dem Haus , denn ich bin schon 1994 ausgezogen!


    Und wenn das so ist : was ist denn illoyale Vermögensverwendung und was nicht?
    Beispiele :
    a) Geld unterm kopfkissen
    b) Rundreise durch Down Under?
    c) Neues Auto kaufen , altes hat 100.000 km , neues in der gleichen klasse oder darunter?
    ....


    Muß ich jetzt / nach der Scheidung Buch führen , was ich mit dem restlichen Vermögen mache???

  • Trennung also in 1994 und erst in 2013 Scheidung??? Das ist ja selten ***** !!!


    Und im übrigen wirst Du Dir Deine Fragen mit einem bisschen gesunden Menschenverstand selbst beantworten können. Alle Vermögensverwendungen, die in der Absicht vorgenommen werden, den Unterhaltsberechtigen zu benachteiligen, sind illoyal. Das ist Auslegungssache. Viel Freude bei Phantasie und Argumentation.