Die Vorgeschichte, etwas vereinfacht:
Ein Fertighaus wurde vor und während der Ehe auf meinem Grundstück erstellt. Unstrittig ist, dass das Haus mir alleine gehört und meine Frau einen Teil der Finanzierung mitgetragen hat. Dieser Finanzierungsanteil, ist durch Ihren Zugewinnausgleich , der noch in der Höhe offen ist, abgedeckt.
Ich lebte schon lange nicht mehr in dem Haus, Sie konnte dort wohnen. Dies wurde in geringem Maße beim Unterhalt berücksichtigt
Nachdem ich im Herbst 2013 die Scheidung eingereicht hatte, zog sie Ende Februar auf Anraten Ihres Anwaltes aus. Ich forderte nämlich einen höheren Betrag für das Wohnen in meinem Haus.
Der von meinem Anwalt vorläufig errechnete Zugewinnausgleich war so hoch, dass mir nur noch der Verkauf des Hauses übrig blieb, der Ende Juni 2014 schon realisiert war. Geschieden sind wir noch nicht.
Jetzt fordert der gegnerische Anwalt im nachehelichen Unterhalt die Berücksichtigung von Zinserträgen, die ich aus dem erzielten Verkaufspreis erlöse. Gnädig erlaubt er mir vorher den Zugewinn sowie andere Ausgaben abzuziehen.
Ich besitze schon ein kleines Wertpapierdepot; an den Zinserträgen dieses Depots ist meine Frau im laufenden Unterhalt auch beteiligt. Das verstehe ich auch, da es sich um prägendes Einkommen handelt. In der Ehe schon da.
Prägendes Einkommen dient als Grundlage zur Berechnung des Unterhalts. Dabei muss zusätzlich beachtet werden, ob beziehungsweise inwieweit sich Einkommensveränderungen nach der Trennung auswirken. Diese werden nur in jenen Fällen berücksichtigt, bei denen es sich um eine sogenannte „Normalentwicklung“ handelt, also um eine Entwicklung, die während des Zusammenlebens geplant und vorhersehbar gewesen ist.
Prägend z.B. : Schuldenwegfall oder Einkommenserhöhungen/Minderungen im üblichen Rahmen Nicht Prägend sind aber zusätzliche Einkünfte, die ohne die Trennung nicht entstanden wären.
Frage:
Ohne die Trennung wäre ich sicherlich nicht gezwungen gewesen mein Anwesen zu verkaufen, also ist der dabei erzielte Erlös auch kein prägendes Einkommen.Wieso sollen jetzt aber Zinseinkünfte aus nicht prägenden Einkünften beim Unterhalt berücksichtigt werden???