Volljährig - Unterhalt trotz mehrfach abgebrochener Schulausbildung, Berufsausbildung ?

  • Hallo zusammen,


    ich habe diese Woche mal wieder Post vom Anwalt erhalten.
    Es geht um die jüngere, volljährige Tochter..... die nun wieder Unterhalt möchte.
    Ich schreibe mal den Verlauf der schulischen- und beruflichen Ausbildung.
    Muss ich jetzt nochmal zahlen ?



    Nach Beendigung der Gesamtschule, bestand noch eine Schulpflicht und Tochter wollte
    die mittlere Reife am Berufskolleg machen.
    Nach ca. drei
    Monaten wurde sie Mangels erscheinen vom Unterricht ausgeschlossen-
    Ich zahlte weiter meinen Unterhalt und erhielt keine Infos von Tochter über diese Entlassung.


    Tochter wechselte zur Berufsschule um dort ihre mittlere Reife zu machen.
    Nach einer Androhung eines Bußgeldes über 5000,- Euro , erfuhr ich wieder über
    dritte,( dieses mal über die Stadt ), dass Tochter dem Unterricht unentschuldigt fern
    bleibt.
    Auch ihre Mutter, bei der sie zu diesem Zeitpunkt wohnte, konnte keinen Einfluss auf sie nehmen.
    Ich konnte sie dann in einem Gespräch zum weitermachen überzeugen.
    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres beendete Tochter ohne Abschluss grundlos die Schule.
    Auch hier bekam ich keine Informationen zum Abbruch, den Unterhalt betreffend.


    Im Sommer darauf, ein erneuter Versuch der mittleren Reife, diesesmal an einem anderen
    Berufskolleg .
    Auch diese Schule musste sie verlassen, da sie keinen Praktikumsplatz nachweisen konnte.
    Angeblich ( sie strebte eine Ausbildung zum Maler an) , gab es keinen geeigneten
    Praktikumsplatz mit Umkleideräumen für Damen und aus diesem Grunde hat sie keine Stelle
    gefunden.
    Auch hier, habe ich wieder über dritte die Informationen des Schulabbruchs erfahren.


    Im nächsten Sommer fing sie eine Ausbildung an einer Tankstelle, zur Einzelhandelskauffrau an.
    Diese Ausbildung kündigte sie nach einem Jahr, weil sie an einer anderen Tankstelle die Ausbildung
    weiterführen wollte.
    Leider hat Tochter diese Stelle nicht angetreten, obwohl der neue Arbeitgeber sie
    mehrfach versucht hat zu kontaktieren.


    Jetzt hat sie im August eine Ausbildung bei einem Friseur angefangen und ich soll wieder zahlen.
    Nach jedem Abbruch, habe ich drei Monate weiter gezahlt, damit sie sich neu orientieren konnte - irgendwann
    muss doch mal Schluss sein ?


    Bitte nicht falsch verstehen, wenn mir jemand schrftlich geben würde, dass sie jetzt mal durchhält, würde ich sofort
    zahlen aber auch hier sehe ich keinen Erfolg :(

  • Hallo holzhexe,


    Unterhaltsberechtigt ist die Tochter nur wenn sie die Ausbildung zielstrebig verfolgt.


    Das ist hier nicht der Fall.Wie ein Gericht entscheiden würde ist unklar.


    Evtl. kannst du einen Vertrag mit der Tochter machen, in dem sie dem Arbeitgeber sowie der Schule erlaubt,


    dir auf Nachfrage Auskunft zu erteilen.


    Hat die Tochter eine eigene Wohnung?


    Wie hoch ist der AZUBI-Lohn?


    Lass dir die mtl. AZUBI-Lohn Abrechnungen zeigen.


    Sollte sie sich nicht an Abmachungen halten, stellst du sofort den freiwilligen Unterhalt ein.


    lg
    edy

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