Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und meine Frage wurde bestimmt schon tausend mal gestellt und beantwortet.
    Ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Markus und bin 43 Jahre alt, bin allein erziehender Vater
    von 3 Kindern im Alter von 17,16 und 14 Jahren.


    So nun aber mal zu meiner eigentlichen Frage


    Also meine 3 Kindern leben alle bei mir im Haushalt und ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Kontakt zu meiner Ex Frau ist sehr bescheiden, meine Kinder schreiben nur ein paar mal im Jahr mit Ihr. Mein Kontakt zu Ihr ist nicht der Rede wert. Meine Ex Frau ist zu Ihrem neuen Lebenspartner nach Schleswig Holstein gezogen und die wohnen zusammen in einem Haushalt. Der neue Lebenspartner hat einen gesicherten Arbeitsplatz. Von meinen Kindern weiß ich das meine Ex Frau auch einer Tätigkeit als Pflegehelferin nachgeht. Bevor die Kindern zu mir gekommen sind habe ich für meine Kindern Unterhalt an meine Exfrau gezahlt sodass ich nur einen Selbsterhalt von 770 Euro hatte.


    Ich habe mal im Internet gelesen das wenn der Ex Partner einen neuen Lebensgefährten und die auch in einer Lebensgemeinschaft leben das das Geld des neuen Partners mit angerechnet wird, Ich weiß nicht wie viel Geld beide zusammen verdienen, aber es ist doch richtig das meine Ex Frau Unterhalt für meine Kinder zahlen muss?


    Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.


    Gruß
    Markus Ruhm

  • Hallo,


    du solltest hier den klassischen Weg gehen. Auffordern, durch Vorlage der Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate das Einkommen nachweisen, inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Eventuelle Bereinigungsfaktoren vortragen lassen. Und dann rechnen. Falsch ist, dass der Neue mitzahlen muss. Aber - da sie mit jemandem zusammen lebt, sinkt ihr Selbstbehalt.


    Ich vermute mal ganz kühn, dass Du das alleine nicht gebacken bekommst. Beratungsschein für die Kinder beim Amtsgericht holen und ab zum Anwalt.


    Herzliche Grüße


    TK

  • Hallo Markus,


    Eine andere Möglichkeit wäre noch, die Unterhaltsberechnung


    vom Jugendamt vornehmen zu lassen.


    lg
    edy

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