Neue Ehe + Kindesunterhalt

  • Hallo liebe Community,


    aufgrund schlechter Erfahrungen mit Anwälten im Unterhaltsstreit mit meiner volljährigen Tochter, möchte ich heute einmal die Gemeinschaft um fachkundigen Rat bitten. Ich habe die Suche bemüht, aber zum Thema § 1604 BGB nichts gefunden.


    Ich, gut verdienend und unterhaltspflichtig gegenüber meiner volljährigen Tochter, werde in Kürze meine langjährige Lebensgefährtin (z. Zt. leider ohne Arbeit und ebenfalls unterhaltspflichtig (jedoch Mangelfall) gegenüber ihrem minderjährigen Sohn) ehelichen.


    Nun bin ich ein wenig irritiert über die Aussage, dass einerseits nur Eltern ihren Kindern Unterhalt schulden können (für mich verständlich, denn ich bin ja nicht der Vater ihres Sohnes) und der Aussage des § 1604 BGB andererseits: "Lebt der Unterhaltspflichtige in Gütergemeinschaft (Anmerkung von mir: Dies ist m. W. ohne Ehevertrag der Regelfall), bestimmt sich seine Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber so, als ob das Gesamtgut ihm gehörte. Haben beide in Gütergemeinschaft lebende Personen bedürftige Verwandte, ist der Unterhalt aus dem Gesamtgut so zu gewähren, als ob die Bedürftigen zu beiden Unterhaltspflichtigen in dem Verwandtschaftsverhältnis stünden, auf dem die Unterhaltspflicht des Verpflichteten beruht."


    Könnte mir bitte jemand erklären, was denn jetzt zählt und ob ich eventuell noch einen Ehevertrag machen muss, damit ich nicht später Unterhalt für ihren Sohn bezahlen muss.


    Vielen lieben Dank,


    Dauerzahler

  • Hallo Bleu_de_Coup,


    vielen Dank für deine Auskunft. Da war ich ja total auf dem falschen Dampfer :-) - sorry.


    Dann brauche ich ja nix unternehmen.


    Gruß,


    Dauerzahler