Der Erzeuger macht Probleme

  • Hallo Zusammen,


    kurz zu mir, bin 22 Jahre alt und Bachelorstudium 5.Semester, Tätigkeit als Werkstudent 20Std/Woche


    Es geht um meinen Vater: (45 Jahre alt,Dipl. Ingenieur + Selbständig [eigenes Unternehmen] 2 Scheidungen, 1 Tochter aus der 2.Ehe 7 Jahre alt, bekommt ein weiteres Kind mit seiner neuesten Errungenschaft).


    So zu meinem Fall: mein Erzeuger macht schon seit Beginn seiner Unterhaltspflicht Probleme. Meine Mutter hatte sehr lange Zeit einen Anwaltskonflikt mit ihm und dann auch gewonnen.


    Seit dem ich 18. Jahre alt war hat er jedoch nichts mehr gezahlt. Seit März dieses Jahres habe ich wieder Kontakt mit Ihm, habe ihn ausfindig gemacht (gar nicht so leicht) und mich öfter getroffen. Jedoch war letzten Monat das Problem das er erst nach anfrage seine 365 € bezahlt hat und diesen Monat hat er gar nicht gezahlt, ich habe ihn daraufhin angeschrieben, jedoch hat er mich auf seinem Handy gesperrt. ?( . Vermutlich ist sein 3. Kind nun auf die Welt gekommen.


    Ich weiß nun nicht genau wie ich denn weiter vorgehen soll?


    Ich habe zusammengerechnet, dass er mir das Geld vom Zeitraum 18. - 22. Lebensjahr schuldet. Das wären 20.000€ + . Habe ich noch einen reelen Anspruch auf das Geld? Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten, deshalb würde es mich interessieren, ob mir einer vom Jugendamt o.ä. gestellt werden kann.


    Ich möchte noch kurz dazu sagen, dass mein leiblicher Vater ein richtiger Vollidiot, ich halte überhaupt nichts von Ihm und mir ist es völlig egal ob ich ihn ruiniere. Er hat sich einfach sein Leben lang aufgeführt wie das letzte Arschloch. Er hat nun ein weiteres Haus in Österreich, fetten BMW und und und. Er lebt sozusagen im Wohlstand und ist sehr schwer zu fassen. Er ist sehr geschickt sich aus der Verantwortung zu ziehen. Ich befürchte, dass er Privatinsolvenz anmelden wird, wenn ich ihm mit einem Anwalt komme. Ich weiß noch nicht genau wie ich Ihn zu fassen bekomme.Bitte um Tipps und Tricks... ?(


    Bitte helft mir weiter....es ist an der Zeit dass solche Typen bestraft werden, es ist leider keine Besserung in sicht und bei seiner jetzigen Freundin wird das gleiche passieren....



    Vielen Dank

  • Hi,


    da du volljährig bist, ist die Mutter genauso zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wie der Vater. Der Unterhalt ist mit dem Kindergeld zu verrechnen, wenn das Kind auswärts lebt, besteht ein Bedarf von 670 € abzüglich Kindergeld. Der Rest wäre nach dem Einkommen der Elternteile zu quoteln. Wenn ein Titel besteht, kann aus diesem vollstreckt werden. Wenn nicht, müsste einer bei Gericht erstritten werden.


    TK

  • Hi danke für die Antworten,


    ich bin zwar die meiste Zeit bei meiner Freundin, wohne aber noch bei meinen Eltern. Kindergeld bekommt meine Mutter immer noch direkt auf ihr Konto überwiesen, wieso auch immer. ?(


    Mein Verdienst sind: 800 € monatl.
    Jedoch erst seit Februar diesen Jahres


    Ich würde nur gerne Wissen, ob ich Anspruch auf den Unterhaltsbetrag von meinem 18.ten bis 22. Lebensjahr habe, und ob ich jetzt auch noch Unterhalt bekommen würde?
    Außerdem, interessant wäre ob ich einen Anwalt gestellt bekomme vom Jugendamt, bzw. welche Möglichkeiten bzw. Hilfen ich bekommen kann?



    Vielen Dank schonmal


    LG

  • Bei 800€ eigenem Verdienst zzgl. Kindergeld steht Dir jetzt kein Unterhalt mehr zu. Wegen der Rückstände hast Du möglicherweise noch eine Chance, wenn es einen Unterhaltstitel gibt. Wie schaut`s da aus?

  • Hallo Krake#12,


    Ich schließe mich voll den Ausführungen von @Bleu_de_Coup an


    Zitat

    Seit dem ich 18. Jahre alt war hat er jedoch nichts mehr gezahlt.


    Und was wurde unternommen?


    Du willst wirklich Geld von einem Erzeuger? Warum sollte er Unterhalt an ein Erzeugnis zahlen ?


    lg
    edy

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  • Mit 18 habe ich versucht ihn über einen Anwalt ausfindig zu machen, dieser hat ihm dann eine Zahlungsaufforderung gesendet, doch daraufhin ist nichts zurückgekommen. Ich musste dann für den Anwalt 800€ bezahlen und war Pleite.


    Ich hatte von 18 - 22 aber keinen Werkstudentenjob wie jetzt, hatte Schule usw.


    Es darf doch wirklich nicht sein, das so ein... ohne alles davonkommt. Es geht ja hierbei um eine Menge Geld

  • Mit 18 habe ich versucht ihn über einen Anwalt ausfindig zu machen, dieser hat ihm dann eine Zahlungsaufforderung gesendet, doch daraufhin ist nichts zurückgekommen. Ich musste dann für den Anwalt 800€ bezahlen und war Pleite.


    Dann hattest du einen schlechten Anwalt!! (Fachanwalt für Familienrecht?).


    Du hättest Verfahrenskostenhilfe beantragen können (hat dir der Anwalt doch bestimmt gesagt?).


    lg
    edy

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  • Ja es war eine Anwältin für Familienrecht.
    Beim Brutkasten habe ich gelebt.
    Zwischen 18 und 20 war ich Schüler, mit 21 habe ich mich auf mein Studium konzentriert.

  • Hi,


    ja und? Auch der Brutkasten geht in die Unterhaltsberechnung mit ein, ab 18. Und zielstrebige Ausbildung? Mit 18 hat man normalerweise sein Abi. Spätestens mit 19. Dann eine Ausbildung abgebrochen, du hinkst ziemlich hinterher.


    Konzentrier dich auf die Zukunft, und mach dir klar, dass allein der Fakt, dass der Vater finanziell gut dasteht, nicht automatisch ein Anspruch der Nachkömmlinge begründet.


    Herzlichst


    TK

  • Wie kommst du denn auf die Idee dass ich eine Ausbildung abgebrochen habe? Ich studiere momentan im 5. Semester!
    Die Anwältin war für Familienrecht...


    Wo kann ich mich denn Beraten lassen? Jugendamt?

  • Hi,


    na ja mit 22 und erst 5. Semester bist du reichlich spät dran. Und wieso sollte das Jugendamt (der Name sagt schon, für wen die gegebenenfalls arbeiten) für dich zuständig sein?


    Wir haben es doch schon gesagt, was zu tun ist. Brutkasten und Erzeuger gleichermaßen auffordern, Verdienst offen zu legen. Die letzten 12 Monate sind entscheidend. Dann Deinen Verdienst offen legen. Womit das dann die Lachnummer ist, einfach, weil du dich unterhalten kannst. Und das war es dann.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    reichlich spät ist wohl etwas weit hergeholt, aber das ist ja unwichtig.
    Jugenamt, wegen Unterhaltstitel? Kann ja nur durch das Jugendamt verliehen werden?
    Warum sollte denn meine Mutter den Unterhalt von 18 bis 22 und den jetzigen Bezahlen, wenn ich bei Ihr vom Wohnort gemeldet bin? Sie hat mich ja in der Zeit unterstützt, wieso sollte sie denn doppelt zahlen?


    Es ist wohl nicht dein Ernst dass du sagst, dass er da so fein rauskommt, nur weil ich nebenher arbeite. Ich kann mir ja nicht mal eine Wohnung leisten in der Stadt, da kommt man mit 800€ nicht weit. Wieso sollte mein Vater nicht mehr unterstützen, nur weil ich jetzt nebenbei arbeite?
    Aber ganz egal ob er in Zukunft zahlt, was ist mit den Geldern von 18 bis 22, ein Unterhaltstitel besteht leider nicht, da er damals beim Jugendamt rumgejammert und privatinsolvent war.Sein Bruder war übrigens in der Leitung des Jugendamtes.... Eine Privatinsolvenz hat nie stattgefunden.... Er windet sich nur immer aus allem heraus und das nicht nur bei mir, sondern bei seinen Ex-Frauen und Kindern....aber danke Timekeeper dass du soetwas als Lachnummer abzeichnest und diese Typen weiterhin den Weg ebnen würdest. Ich habe einfach nicht vor mich von ihm zu verarschen lassen....

  • Hallo Krake#12,


    Also ohne Titel kannst du den Unterhalt nicht rückwirkend fordern.


    Titel kann ausstellen: Familiengericht,Jugendamt,Notar.


    Ab 18 sind beide Elternteile barunterhalts-pflichtig, also hier auch die Mutter.


    lg
    edy

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