Erzeuger zieht mit Eltern zusammen - endlich voller Unterhalt?

  • Hallo zusammen,


    seit der Trennung zahlt mein Exmann 250 Euro monatlich für unseren gemeinsamen 112jährigen Sohn, der bei mir lebt. Er verdient ca. 1370 € netto monatlich. Ich hatte bisher diesen Betrag akzeptiert, weil ich ja auch wollte, dass mein Exmann mit dem Kurzen auch mal was unternehmen kann etc. und ich halt weiß, dass er ja nicht so viel Geld hat.
    Er zahlt auch noch einen Autokredit ab. Das Auto hat er in der Trennungsphase gekauft. Den Kredit hat er aber alleine genommen. Jetzt wohnen seit ein paar Monaten "übergangsweise" seine Eltern bei ihm in seiner 2-Raum-Wohnung. Ich weiß aber nicht, ob dad offiziell so ist. Mein Exmann und seine Eltern suchen allerdings eine 3,5-Zimmer-Wohnung, die sie dann offiziell auch zusammen beziehen wollen.
    Dadurch würde sich doch auch seine Situation bessern und ich müsste doch dann den empfohlenen Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bekommen, oder?


    Vielen Dank schon mal für eure Mühe.
    Einen schönen Abend wünscht
    Tine :-)

  • Guten Abend!


    Zitat

    Dadurch würde sich doch auch seine Situation bessern und ich müsste doch dann den empfohlenen Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bekommen, oder?


    in wie weit bessert sich die Situation? Meinst Du, dass die sich dann die Miete teilen und er weniger Miete zahlen muss?


    Nein, das wurde bereits ausgeurteilt. Nutzt ein barunterhaltspflichtiges Elternteil eine preiswertere Wohnung, als im SB berücksichtigt, führt das nicht zu einer Absenkung des Selbstbehaltes.


    So kommst Du nicht an´s Ziel.


    Aber warum leistet der Kindesvater (KV) nicht den Mindestunterhalt in Höhe von 334€? Leistungsfähig wäre er doch, wenn man einen SB von 1.000€ zu Grunde legt. Eventuell kommt nach dem Bereinigen des EK eine leichte Unterschreitung des SB in Frage, aber das sollte sich der KV unter Erinnerung an seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit wohl gefallen lassen.


    Ich würde Dir raten, richte beim zuständigen JA eine Beistandschaft für das Kind ein. Da JA/der Beistand kümmert sich dann darum. Ist kostenlos.


    LG chico