Hallo,
Ich befinde mich derzeit in einer schwierigen Beziehung, bei der die Trennung kurz bevor steht. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, 17 Monate alt, ich befinde mich derzeit noch in Freistellung bei voller Lohnfortzahlung bis März 2015. (betriebsbedingte Kündigung nach einjähriger Elternzeit)
Mein Partner hat netto zirka 1.300 EUR zur Verfügung und ich habe momentan noch 2.400 EUR netto. Sollte sich bis Ende März 2015 für mich keine neue Arbeitsstelle finden, würde ich ALG1 beantragen (und auch bekommen, da unser Sohn in die Kita geht - Vollzeitplatz ab spätestens März 2015, jedoch bei vorzeitiger Jobaufnahme auch vorher - alles abgesprochen).
So nun zu meiner Frage, ich habe gelesen, dass es sein kann, dass der KV KEINEN Unterhalt zahlen muss, wenn die KM viel mehr verdient. Stimmt das so?
Und wie ist das bei ALG1-Bezug - wird da der Kindesunterhalt vom ALG1 dann abgezogen?
Natürlich ist nicht klar, ob ich wieder so viel verdienen werde, aber angenommen, es wäre wieder so um diesen Dreh, wie wäre das mit dem Unterhalt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Leonie