Anrechnung Einkommen der Mutter auf Kindesunterhalt?

  • Hallo,


    Ich befinde mich derzeit in einer schwierigen Beziehung, bei der die Trennung kurz bevor steht. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, 17 Monate alt, ich befinde mich derzeit noch in Freistellung bei voller Lohnfortzahlung bis März 2015. (betriebsbedingte Kündigung nach einjähriger Elternzeit)


    Mein Partner hat netto zirka 1.300 EUR zur Verfügung und ich habe momentan noch 2.400 EUR netto. Sollte sich bis Ende März 2015 für mich keine neue Arbeitsstelle finden, würde ich ALG1 beantragen (und auch bekommen, da unser Sohn in die Kita geht - Vollzeitplatz ab spätestens März 2015, jedoch bei vorzeitiger Jobaufnahme auch vorher - alles abgesprochen).


    So nun zu meiner Frage, ich habe gelesen, dass es sein kann, dass der KV KEINEN Unterhalt zahlen muss, wenn die KM viel mehr verdient. Stimmt das so?


    Und wie ist das bei ALG1-Bezug - wird da der Kindesunterhalt vom ALG1 dann abgezogen?


    Natürlich ist nicht klar, ob ich wieder so viel verdienen werde, aber angenommen, es wäre wieder so um diesen Dreh, wie wäre das mit dem Unterhalt?


    Vielen Dank für Eure Hilfe! :)


    Liebe Grüße
    Leonie

  • Hi,


    darüber, ob er überhaupt zur Zahlung von Unterhalt für das Kind verpflichtet ist, würde ich mir keine Gedanken machen. Müsste mindestens das Dreifache sein, nach meiner Erinnerung, ehe man überhaupt über so was nachdenken muss. Wobei diese Aussage natürlich auch sehr pauschal ist. Mal ganz platt formuliert: Vater, der Unterhalt zahlen muss, verdient 0 € Mutter 100 €. So kein Unterhaltsanspruch des Kindes?


    Aber hinsichtlich der Höhe solltest du dir darüber im Klaren sein, dass da nicht viel rausspringen wird. 1300 € abzüglich mindestens 5% berufsbedingter Aufwendungen. Selbstbehalt 1000 € . Die Differenz ist dann Kindesunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Davon kannst du kein Kind großziehen. Kinder sind nicht nur teuer, sie werden mit zunehmenden Alter auch immer teurer. Glaub mir das mal.


    Herzliche Grüße


    TK

  • Hallo LeonieB,


    Ich denke auch bei 1300€ Einkommen wird der KV keine Unterhalt zahlen müssen.


    Du kannst dann aber Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen ( ca. 130€ mtl).


    lg
    edy

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  • Danke Euch für Eure Antworten... Dass es nicht viel sein wird, ist mir klar...


    Inwiefern kann der KV denn zur "Aufstockung" seines Verdienstes "gezwungen" werden?


    Und würde der Unterhalt auf das ALG 1 angerechnet, sofern ich vorher keinen Job finde??


    Aaaah, noch eingefallen... Bin ich dazu verpflichtet, mir einen Job zu suchen, oder gibt es die Regelung noch, dass solange das Kind unter 3 Jahre alt ist, die Mutter zuhause bleiben darf und nicht arbeiten muss - bekäme ich denn dann Hartz4 (der KV wird ja keinen Betreuungsunterhalt leisten können...)


    Viele Grüße
    Leonie

  • Hallo,



    Inwiefern kann der KV denn zur "Aufstockung" seines Verdienstes "gezwungen" werden?


    Hat er denn die Chance mehr zu verdienen? ( Arbeitplätze vorhanden? har er eine entsprechende Ausbildung? usw.).


    Du musst wegen des KU gar keine Arbeit haben.


    Wenn du das Kind betreuen musst steht dir ALGII zu.


    ALG1 ist eine Versicherungsleistung darauf wird nichts angerechnet ( außer Zuverdienst durch Arbeit).


    lg
    edy

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  • Hallo :)


    Wenn du das Kind betreuen musst steht dir ALGII zu.


    Das verstehe ich nicht so ganz? Was meinst Du damit, wenn ich das Kind betreuen "muss", steht mir ALGII zu? Heißt für mich soviel wie, wenn ich mein Kind nicht betreuen lasse, bekomme ich kein Geld... Hmm... Kann nicht sein, oder?!


    War auch nur rein theoretisch, generell möchte ich schon gerne arbeiten gehen :)


    Ich meinte mit "Aufstockung" seines Verdienstes, ob er gezwungen werden könnte, einen 400 EUR Job anzunehmen, damit er den vollen Unterhalt leisten könnte?


    Vielen Dank für Eure Mühe und liebe Grüße
    Leonie

  • Hallo LeonieB,


    Zitat

    Wenn du das Kind betreuen musst steht dir ALGII zu.


    Ich meinte damit, wenn du das Kind betreuen musst, wird man dich bei ALGII bis zum 3.Geburtstag des Kindes
    nicht mit Berwerbungen schreiben usw. konfrontieren.


    Natürlich bekommst du ALGII


    Und natürlich wird man ihn an seine erhöhte Erwerbsobliegenheit "erinnern".


    Aber ob da was bei rauskommt?


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    Ach sooo, ich hab mich schon gewundert... ;)


    Vielen herzlichen Dank für die Hilfe und die Antworten :)


    Hmm, ich glaube nicht, dass da was bei rauskommen würde... Er macht auch hin und wieder "was nebenbei bar auf die Hand", was er dann natürlich nicht angeben "kann"...


    Aber so bin ich schon mal gewappnet, und weiß, was auf mich zukommen wird...


    Viele Grüße
    Leonie