Hallo Forum,
ich bin neu hier. Kurz zu mir: w (~30), 1 Kind (100% Sorgerecht), ledig.
Ich wollte erstmalig den Vater zur Offenlegung seines Einkommens auffordern, um Unterhalt berechnen zu lassen. Dieses Schreiben wollte ich persönlich durch den GV zustellen lassen. Dieser meldete: Kein Briefkasten, kein Klingelschild. Der Vater ist also unbekannt verzogen. Schöne Schweinerei. Nun muss ich sehen, wie ich an seine Adresse komme.
Meine Frage: Ich habe Unterhalt ab August 2014 geltend gemacht. Dieses Schreiben hat ihn aber nicht erreicht. Gibt es hier so eine Art Hemmung, sprich, dass meine Unterhaltsforderung trotzdem ab August gilt? Oder gilt diese erst, wenn mein Schreiben ihn irgendwann mal erreicht, wenn ich irgendwann mal seine Anschrift rausbekomme?