Sohn beginnt Studium, bekommt er Unterhalt?

  • Servus, bin neu hier! Hier die Fakten: Ich bin geschiedene Mutter, Sohn wohnt noch bei mir, wird aber während des Studiums in eine Wg ziehen. Er hat erst die Ausbildung, dann das Abitur nachgemacht, zwei Jahre voll gearbeitet! Hat jetzt endlich einen Platz an drt FH bekommen. Bekommt er Unterhalt?

  • Hallo,


    entscheidende Frage ist, welche Ausbildung hat das Kind und was soll jetzt studiert werden?


    Bei der Ausbildungsvita tendiere ich dazu, dass kein Anspruch mehr besteht.


    früher war es so....


    Abitur - Ausbildung - aufbauendes Studium = Anspruch auf Unterhalt
    Ausbildung - Abitur (Fachhochschulreife) - Studium = kein Anspruch auf Unterhalt


    Den unterhaltspflichtiger Eltern muss irgendwann zugestanden werden eine finanzielle Sicherheit zu haben. Das ist nicht der Fall, wenn das Kind nach der Ausbildung noch die Fachhochschulreife erwirbt, dann im erlernten beruf arbeitet und dann plötzlich ein Studium beginnt.


    War die Ausbildungsvita so mit beiden Elternteilen abgesprochen?


    Wenn, dann würde er Unterhalt von beiden Elternteilen bekommen. BAföG wäre vorrangig zu beantragen.


    LG chico

  • Also, er hat Bauzeichner gelernt, und wird Gebäudetechnik studieren! Dies war immer schon geplant. Unter welchen Umständen würde er Bafög erhalten?

  • Hallo Dirndl,


    Zitat

    Dies war immer schon geplant.


    Dann hat das Kind, meiner Meinung nach in dem jetzt anschließenden Studium Anspruch auf Unterhalt. BAföG ist aber vorrangig zu beantragen und mindert den Bedarf in voller Höhe.


    Wie sich der Anspruch errechnet wisst ihr? Wenn nicht frag bitte hier nach. Lebst Du mit dem Vater zusammen oder seid ihr getrennt?


    Ich sehe gerade, das Kind wird einen eigenen Hausstand haben. Dann hat es einen pauschalen Anspruch von 670€ auf den das KiGe angerechnet wird. Verbleiben 486€ welche gequotelt, je nach Leistungsfähigkeit von den Eltern zu leisten ist.


    LG chico


    Edit: Begrifflichkeit