Unterhalt an getrennt lebenden Ehemann

  • Guten Abend,


    ich (getrennt lebende Ehefrau) bekam mehrere Aufforderungen des Jobcenters, von dem er Leistungen der Grundsicherung erhält, meiner Auskunftspflicht über meine finanzielle Situation nachzukommen. Nachdem ich auf die Folgen der Unterlassung der Auskunft hingwiesen wurde (Geldbuße bis 2.000 Euro, strafbar nach § 170 StGB), füllte ich den Erklärungsbogen aus und sandte ihn am 11. Juni 2014 an das JC. Heute am
    27. August 2014 erhielt ich die Nachricht, dass ich unterhaltspflichtig bin und die bisher vom JC gezahlten monatlichen Beträge zurückzahlen muss und ab sofort monatlich Unterhalt zu zahlen habe.
    Mein getrennt lebender Ehemann hat dem Jobcenter gegenüber falsche Angaben zu seinem Verdienst gemacht. Er erhält monatlich mehr Geld als ich, was er mir mündlich bestätigte, was aber auf seinen Gehaltsbescheinigungen nicht erscheint.
    Das Trennungsjahr war im März 2014 verstrichen. Die Anhörung zum Scheidungsantrag fand für ihn bereits im Mai d.J. statt. Meine Anhörung konnte aufgrund fehlender Unterlagen des Rentenversichtungsträgers meines getrennt lebenden Ehemannes nocht nicht stattfinden.
    Hat eine Anzeige beim Jobcenter auf Leistungsmissbrauch Auswirkungen auf meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt?
    Da wir kinderlos sind und unser Einkommen in etwa gleicher Höhe ist (er ca. 200 Euro mehr) besteht kein Anspruch auf Trennungsunterhalt, oder ist das falsch?
    Ich wäre sehr dankbar für eine möglichst schnelle Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen


    Elhouda

  • Guten Abend!


    Zitat

    Mein getrennt lebender Ehemann hat dem Jobcenter gegenüber falsche Angaben zu seinem Verdienst gemacht. Er erhält monatlich mehr Geld als ich, was er mir mündlich bestätigte, was aber auf seinen Gehaltsbescheinigungen nicht erscheint.


    Kannst Du das beweisen?


    Wenn nicht, und Dein Ex hat tatsächlich weniger Einkommen als Du, bist Du ihm zum Trennungsunterhalt verpflichtet. Auch über das Trennungsjahre hinaus. Das Trennungsjahr ist nämlich nicht nur 12 Monate nach der Trennung, sondern von der Trennung bis zur Scheidung.


    § 170 StGB würde ich hier als wenig einschlägig sehen. Das greift nur ggü. minderjährigen Kindern. Wie es da heißt...


    Zitat

    so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre


    was hindert den Ex daran, mehr für seinen Lebensunterhalt zu arbeiten? Der Verweis auf § 170 StGB ist Bangemachen...


    Ich denke, es wäre am einfachsten, wenn der geforderte unterhalt zunächst geleistet wird, mit Wirksamkeit der Scheidung dann aber eingestellt wird.


    LG chico

  • Guten Morgen,


    vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Nein, beweisen in Form von "schwarz auf weiß" kann ich es leider nicht. Nur so, wie ich es geschildert habe. Wenn ich diese Mitteilung mache, wird das Jobcenter dann tätig? Oder ist das ein Fall für die Abteilung "Aufdeckung von Schwarzarbeit"? Davon profitiere ich dann ja nicht.
    Da die Scheidung durch die fehlenden Rentenauskünfte meines getrennt lebenden Ehemannes noch nicht vollzogen werden konnte, kann es evtl. noch länger dauern. Kann ich (ohne Anwalt) beim zuständigen Amtsgericht etwas erwirken, damit es schneller geht?


    Einen schönen Tag!


    LG, elhouda

  • Hallo,
    vielen Dank für den netten Hinweis. Aber ich weiß überhaupt nicht, wie ich da vorgehen muss und außerdem habe ich keinen Anwalt. Werde ich damit auch allein fertig?
    Würde mich über Hinweise und Ratschläge sehr freuen, muss nämlich ab 1.9.14 monatlich Unterhalt zahlen und die Monate Februar bis August an das Jobcenter zurückerstatten.
    Lg, elhouda

  • Hallo elhouda,


    wie hoch ist denn dein mtl. Nettoeinkommen?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Abend,
    danke auch für diese Hinweise, aber sie bringen mich nicht wirklich weiter - sorry. Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.400 Euro. Einen Scheidungsanwalt kann ich nicht bezahlen und denke, es geht auch so. Mein Ex hat eine Anwältin beauftragt. Er hatte seinen Termin zur Anhörung vor dem Familiengericht schon und ich warte immer noch darauf. Für jeden findet der Termin am Wohnort statt, da wir 700 km voneinander entfernt wohnen.


    LG, elhouda

  • Hallo elhouda,


    was fordert das JC denn von Dir? Ist da schon etwas beziffert worden?


    Erhälst Du Weihnachtsgeld? Wenn ja, in welcher Höhe? Bekommst Du Urlaubsgeld? Wenn ja, in welcher Höhe?


    Wie weit fährst Du zur Arbeit?


    Wenn ihr euch in den Fragen der Scheidung einig seid, bedarf es in der Tat nur eines Anwaltes. Wenn nicht, kann es passieren, dass Du vom RA Deines Mannes über über den Tisch gezogen wirst.


    So, jetzt sag mal was ich oben gefragt habe.


    LG chico

  • Guten Abend,
    vielen Dank für die Informationen. Ich war der Meinung, dass ich ziemlich zügig mit der Scheidung durch sein werde.


    Das JC fordert von mir für die Zeit vom 01.02.2014 bis 31.08.2014 den Unterhalt i.H.v. 1009,- Euro zurückzuerstatten und ab 01.09.2014 monatlich 145,- Euro an meinen Ex direkt zu zahlen. Wie bereits geschildert, handelt es sich hier um Leistungsmissbrauch, da der Verdienst meines Ex weitaus höher ist, als er beim JC angegeben hat. Was kann ich hierbei tun??? Es besteht kein Anspruch auf Trennungsunterhalt bei Einkommen in etwa gleicher Höhe und Kinderlosigkeit, was beides bei uns der Fall ist. Ich zweifle nicht die Höhe des monatlichen Unterhaltes an, sondern möchte wissen, was ich selbst unternehmen kann, um die falschen Angaben meines Ex über sein Einkommen richtig zu stellen und dann nicht unterhaltsverpflichtet wäre.


    Die Anwältin meines Ex hat beim Amtsgericht meines Wohnortes erwirkt, dass wir getrennte Anhörungen haben, jeder an seinem Wohnort, wie bereits erwähnt.
    Heute habe ich die Ladung zur mündlichen Verhandlung und persönlichen Anhörung erhalten, allerdings mit dem Hinweis, dass das persönliche Erscheinen der Antragstellerin angeordnet ist. Bedeutet das jetzt, dass auch mein Ex zu dem Termin erscheinen muss? Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht, er hatte seine Anhörung bereits im Mai d.J., darüber habe ich das Protokoll erhalten.


    Für nochmalige konkrete Hinweise wäre ich sehr dankbar.


    LG, elhouda

  • Hi,


    wie du selbst schreibst, verstehst du überhaupt nichts von der Angelegenheit. Willst aber ohne Anwalt das Ganze managen?


    Hier haben wir zwei verschiedene Bereiche. Einmal den öffentlich-rechtlichen Bereich (Job-Center) und dann den familienrechtlichen Bereich. Im öffentlich-rechtlichen Bereich musst du Widerspruch einlegen, im familienrechtlichen musst du sauber berechnen. Wenn du das alleine schaffst, ich hatte dir schon geschrieben, dass man Einkommen bereinigen muss, dann tu es. Und ansonsten such schleunigst einen Anwalt auf, der Ganze in geordnete Bahnen bringt. Ach ja, die Widerpruchsfrist beträgt einen Monat.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Abend,


    vielen Dank auch für diese Informationen.
    Meine Fragen galten mehr der falschen Angaben meines Ex beim JC, ob ich in diesem Fall irgendetwas veranlassen kann?
    Gibt es jemanden im Forum, der in ähnlicher Situation etwas erreicht hat? Es wäre nett, wenn ich darüber etwas erfahren könnte. Dankeschön!


    LG, elhouda

  • Hi,


    wie ich schon geschrieben habe, ist öffentliches Recht und Familienrecht streng zu trennen. Es kann also durchaus passieren, dass du familienrechtlich gesehen nicht zahlen musst, wenn du es aber verpasst hast, öffentlich-rechtlich Widerspruch einzulegen, musst du erst einmal zahlen.


    Also, leg Widerspruch ein, erkläre, dass du weniger verdienst als dein Mann und dass er aus diesen und jenen Quellen eben diesen und jenen Verdienst hat. Ab das langt, kann man ohne Aktenkenntnis nicht sagen, und die Aktenkenntnis bekommt eben der Anwalt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    vielen Dank für die freundliche Unterstützung. Ich habe heute mit dem JC gesprochen und die Situation so geschildert, wie sie mir von meinem Ex bekannt ist (dass der Verdienst viel höher ist, als er dem JC gemeldet hat). Von dort erhielt ich die Auskunft, dass ich den monatlichen Unterhalt zahlen muss inklusive der Rückzahlung und evtl. sogar nachehelichen Unterhalt, da ich während der Ehe (7 Jahre) den größeren Teil verdient habe. Meine Vermutungen, dass mein Ex wesentlich mehr verdient, als er angibt, kann ich bei der Staatsanwaltschaft melden. Das wird mir in Kürze aber nicht helfen. Außerdem dürften diese Fälle längst bekannt sein, denn so wird bei vielen AG'n gezahlt (bar).
    Es wäre für mich kein Grund zur Aufregung, wenn die Sachlage so wäre, wie sie dem JC bekannt ist. Dann bin ich bereit, den fehlenden Teil zu zahlen, das wäre nur gerecht. Aber da es ganz anders ist und es sogar sein kann, dass er in einer neuen Beziehung lebt (Vermutung) und ich eine finanzielle Unterstützung leisten muss, obwohl in dem Haushalt monatlich mehr Einkommen zur Verfügung steht, als bei mir, verstehe ich nicht, warum seitens der Behörden nichts geprüft wird. Es wird niemand von 09.30 Uhr bis 23.30 Uhr für 650,00 Euro brutto arbeiten, aber diese AZ wird so natürlich auch nicht angegeben.
    Es wird mir also nichts übrig bleiben, als in den berühmten "sauren Apfel" zu beißen und zu zahlen.


    LG, elhouda

  • STOP!


    Wer sagt denn überhaupt, dass Du was zahlen sollst? Doch wohl bislang nur der JC. Diese Auskunft muss NICHT richtig sein. Nicht alles, was mathematisch zutreffend und nachvollziehbar ist, ist juristisch auch begründet. Der JC ist der "Gegner"... die machen es sich gerne einfach.


    Nehmen wir also mal an, Dein Mann verdient noch nicht einmal soviel, dass die Regelsätze nach SGB II dabei herauskommen... Schwarzgeld hin oder her. Warum nicht? Geht er nicht Vollzeit arbeiten? Nach Ablauf des Trennungsjahres muss er das. Und damit meine ich auch 12 Monate nach Trennung, NICHT Abschluss des Scheidungsverfahrens. Möglich ist auch, dass ihn die Verpflichtung zur vollschichtigen Tätigkeit schon vor Ablauf des Trennungsjahres trifft. Das kann durchaus schon mal der Fall sein.


    Auch Dein unterhaltsrelevantes Einkommen ist u.U. nicht richtig ermittelt worden. Das solltest Du prüfen lassen. Wenn Du meinst, dass Du für einen Anwalt kein Geld hast, besorg Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. Bei laufendem Unterhalt zzgl. Rückständen sollte es Dir aber auch was wert sein, eine ordentliche Auskunft und Überprüfung zu bekommen.


    Ansonsten zahl!

  • Guten Abend,


    herzlichen Dank Euch beiden für die Informationen.
    Das Schreiben des JC ist kein Bescheid und auch ohne Rechtsmittelbelehrung. Kann ich trotzdem einen Widerspruch einlegen?
    Dann werde ich das tun.


    LG, elhouda

  • Hallo elhouda,


    es kann sich ja, dem Anschein nach, niemand, einschließlich mir, hier kein Bild von der aktuellen Forderung machen.


    Vielleicht magst Du ja mal das Schreiben anonymisiert hier einstellen.


    Das mit dem Anschwärzen der falschen Auskünfte würde ich lassen. Das kannst Du nicht beweisen und begibst Dich vielleicht noch auf die rechtlich unsicher Seite.


    LG chico