Guten Abend,
ich (getrennt lebende Ehefrau) bekam mehrere Aufforderungen des Jobcenters, von dem er Leistungen der Grundsicherung erhält, meiner Auskunftspflicht über meine finanzielle Situation nachzukommen. Nachdem ich auf die Folgen der Unterlassung der Auskunft hingwiesen wurde (Geldbuße bis 2.000 Euro, strafbar nach § 170 StGB), füllte ich den Erklärungsbogen aus und sandte ihn am 11. Juni 2014 an das JC. Heute am
27. August 2014 erhielt ich die Nachricht, dass ich unterhaltspflichtig bin und die bisher vom JC gezahlten monatlichen Beträge zurückzahlen muss und ab sofort monatlich Unterhalt zu zahlen habe.
Mein getrennt lebender Ehemann hat dem Jobcenter gegenüber falsche Angaben zu seinem Verdienst gemacht. Er erhält monatlich mehr Geld als ich, was er mir mündlich bestätigte, was aber auf seinen Gehaltsbescheinigungen nicht erscheint.
Das Trennungsjahr war im März 2014 verstrichen. Die Anhörung zum Scheidungsantrag fand für ihn bereits im Mai d.J. statt. Meine Anhörung konnte aufgrund fehlender Unterlagen des Rentenversichtungsträgers meines getrennt lebenden Ehemannes nocht nicht stattfinden.
Hat eine Anzeige beim Jobcenter auf Leistungsmissbrauch Auswirkungen auf meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt?
Da wir kinderlos sind und unser Einkommen in etwa gleicher Höhe ist (er ca. 200 Euro mehr) besteht kein Anspruch auf Trennungsunterhalt, oder ist das falsch?
Ich wäre sehr dankbar für eine möglichst schnelle Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Elhouda