Hallo,
danke auch für eure beiden Beiträge. Es ist toll, dass man sich hier austauschen kann und "fremde Leute" einem so wichtige und wertvolle Hinweise geben - dafür ein großes Merci!
Ich habe gerade einen Widerspruch beim JC eingelegt und ihn mit der Falschaussage in bezug auf Höhe des Verdienstes und der Arbeitszeit meines Ex begründet. Ich hoffe jetzt sehr, dass das ganze nicht nach hinten los geht.
Im Antrag wegen Ehescheidung hat die RAin meines Ex folgendes geschrieben: "Ein gegenseitiger Ehegattenunterhalt ist nicht geschuldet, da das Einkommen der jeweiligen Ehegatten hierzu nicht ausreicht." Bedeutet das, dass ich nach der Scheidung keinen Unterhalt leisten muss?
Aber wie es mir timekeeper schon erklärt hat, ist das die familienrechtliche Seite und die öffentlich-rechtliche wird immer wieder auf mich zurückgreifen, sofern Leistungen beim JC durch meinen Ex beantragt werden, ist das so zu verstehen?
Vielen Dank noch mal!
LG, elhouda