Unterhalt an getrennt lebenden Ehemann

  • Hallo,
    danke auch für eure beiden Beiträge. Es ist toll, dass man sich hier austauschen kann und "fremde Leute" einem so wichtige und wertvolle Hinweise geben - dafür ein großes Merci!
    Ich habe gerade einen Widerspruch beim JC eingelegt und ihn mit der Falschaussage in bezug auf Höhe des Verdienstes und der Arbeitszeit meines Ex begründet. Ich hoffe jetzt sehr, dass das ganze nicht nach hinten los geht.


    Im Antrag wegen Ehescheidung hat die RAin meines Ex folgendes geschrieben: "Ein gegenseitiger Ehegattenunterhalt ist nicht geschuldet, da das Einkommen der jeweiligen Ehegatten hierzu nicht ausreicht." Bedeutet das, dass ich nach der Scheidung keinen Unterhalt leisten muss?
    Aber wie es mir timekeeper schon erklärt hat, ist das die familienrechtliche Seite und die öffentlich-rechtliche wird immer wieder auf mich zurückgreifen, sofern Leistungen beim JC durch meinen Ex beantragt werden, ist das so zu verstehen?
    Vielen Dank noch mal!


    LG, elhouda

  • Das Schreiben des JC ist kein Bescheid im verwaltungsrechtlichen Sinne. Es hat daher auch keine Rechtsmittelbelehrung. Es ist vielmehr eine privatrechtliche Zahlungsaufforderung. Wenn man sich über die Forderung streitet, dann also auch nicht im Verwaltungsverfahren und/oder vor den Verwaltungsgerichten, sondern vor den Zivilgerichten. Ein Widerspruch erübrigt sich damit. Hintergrund ist, dass die Behörde aus übergegangenem Recht Ansprüche geltend macht. Das gehört vor die Zivilgerichte, hier speziell das FamG.

  • Hi,


    es kann trotzdem ein VA sein. Das wissen wir nicht, das weiss die gute Frau mit Sicherheit nicht. Und verstehen tut sie das ganze sowieso nicht. Aber gut, wenn sie meint, keinen Anwalt zu benötigen, dann muss sie halt sehen, wie sie sich durchwurschtelt.


    Selten sowas beratungsresistentes erlebt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,
    ich bin jetzt sehr erstaunt über die Vorwürfe, die mir gemacht werden, war ich doch gerade noch so sehr begeistert von der Hilfe, die mir hier im Forum zuteil wird. Es ist richtig, dass ich nicht viel von der "Sache" verstehe, es ist das erste Mal...
    Also ist der Widerspruch, der jetzt schon beim JC ist, gegenstandslos. Was kann ich jetzt noch machen? Mit einem RA wäre alles einfacher, das ist mir schon klar, aber im voraus hatte ich mir auch Meinungen darüber eingeholt und es wurde bestätigt, dass wenn der, der den Scheidungsantrag mittels eines RA stellt, der andere nicht unbedingt einen Anwalt benötigt.
    Für weitere konstruktive Meinungen bin ich sehr dankbar.


    LG, elhouda

  • Hi,


    ein Anwalt ist dann ausreichend, wenn nichts, aber gar nichts zu regeln ist. Bei dir ist aber die Unterhaltsfrage zu regeln. Und es ist zu rechnen, ob er Ansprüche hat. Ohne eigenen Anwalt kannst du bei Gericht null Anträge stellen, nichts. Du kannst also nicht mal beantragen, seinen Antrag auf Unterhalt zurückzuweisen. Gar nichts! Und ein Forum kann keinen Anwalt ersetzen.


    Aber wenn du meinst, das alles allein in den Griff zu bekommen, in Ordnung.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo elhouda,


    Zitat

    ich bin jetzt sehr erstaunt über die Vorwürfe, die mir gemacht werden,


    Das sind keine vorwürfe. Du erkennst nur den Ernst der Lage nicht. Ohne eigenen Anwalt kommst Du in dem Verfahren unter die Räder.


    Warum bist Du der Meinung, Du könntest Dir keinen Anwalt leisten?


    LG chico

  • Hallo,
    danke für die Mitteilungen.
    Ich habe bisher noch nie mit dem Gericht bzw. mit einem Anwalt zu tun gehabt und weiß es nur vom "Hören und Sagen", dass man bei einem RA ganz schnell ein paar Hundert Euro bezahlen muss, die ich leider nicht habe. Ich habe meinen Verdienst - wie bereits angegeben - und sonst nichts. Wenn ich jetzt aufzähle, wofür ich gerade im Moment mein Geld ausgeben muss (u.a. Autoreparatur 1.800,- Euro, Zahnarzt 400,- Euro etc.), ist das vollkommen unwichtig für mein Anliegen in diesem Forum. Aus diesem Grund scheue ich mich davor, einen Anwalt zu beauftragen.
    Vielleicht gibt es trotzdem noch interessante Ratschläge, es würde mich freuen.


    LG, elhouda

  • Hallo,


    wie hoch war Dein Einkommen doch gleich? 1.400€ ?


    Einen Beratungsschein vom AG wird es da vermutlich nicht geben.


    Vielleicht solltest Du aber mal eine Anwalt aufsuchen um ein erstes Beratungsgespräch zu führen. das kostet etwa 190€ zzgl. MwSt.


    In dem Gespräch könntest Du abklären, ob der Anwalt eventuell PKH für Dich, als Darlehn, beantragen könnte.


    Die 190€ solltest Du investieren. Dein finanzieller Schaden könnte sonst wesentlich höher ausfallen.


    Ach so, um die 190€ relativ sicher zu investieren, solltest Du einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.


    LG chico

  • Guten Abend,
    vielen Dank noch mal für die nett gemeinten Ratschläge. Ich habe - wie gesagt - Widerspruch bei JC eingelegt und erwarte eine Antwort, die mich sicher nicht positiv stimmen wird. Für einen Anwalt - denke ich - ist es nun sowieso zu spät, da am 25.09.14 der Termin zum Scheidungsantrag beim Familiengericht ist. Ich kenne leider niemanden, der mir sagen könnte, ob es an meinem Wohnort Anwälte gibt, die ein kostenloses Erstgespräch führen. Könnte ich das beim Amtsgericht erfragen?
    Ich werde mich - so wie es etwas Neues gibt - wiedermelden und bin weiterhin dankbar für konstruktive Meinungsäußerungen.
    LG, elhouda

  • Guten Abend,
    heute erhielt ich also besagte Antwort vom JC auf meinen Widerspruch. Ich zitiere: "Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass "Widerspruch" ein Rechtsbehelf im Bereich des öffentlichen Rechts ist. Unterhaltsforderungen basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und sind daher privatrechtlicher Natur."
    Meine Vermutungen bezüglich der falschen Angaben beim JC über Verdienst und Arbeitszeit meines Ex sollte ich der Staatsanwaltschaft melden.
    Vielleicht interessant für Anfragen in ähnlichen Situationen.
    LG, elhouda

  • Hi,


    dann ist offensichtlich die zweite Alternative gewählt worden, also ein Forderungsübergang auf das Job-Center. Dann heisst es jetzt den Verdienst der letzten 12 Monate nehmen, rechnen, bereinigen und schauen, ob der Mann einen Anspruch hat. Der Staatsanwalt erfüllt nur den Strafanspruch des Staates. Davon gehen keine zivilrechtlichen Forderungen kaputt.


    Herzlichst


    TK