Umgangsrechtsprobleme

  • Hallo zusammen,
    dies ist mein erster Post hier und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich habe einen Sohn (9), den ich nach Entscheidung des Familiengerichts alle zwei Wochen von Freitags nach der Schule bis Dienstags zur Schule sehe.
    Vorher hatten meine Exfrau sozusagen das Wechselmodel gelebt. Ich bin selbständig und konnte meine Arbeit immer nach den Kinderzeiten einteilen.
    Dann habe ich meine neue Frau kennengelernt und ab da wurde alles... sehr schräg.
    Mein Ex ging vor Gericht, ich wäre nicht fähig meinen Sohn zu erziehen, etc. das volle Programm. ein Gutachten wurde erstellt (150 Seiten) indem wir beide als komplett erziehungsfähig bekundet wurden.
    Dann jedoch diese Entscheidung. Alle 14 Tage, drei Wochen Sommerferien Immer die erste Hälfte (meine Frau arbeitet im KiGa, da gibt es jedes Jahr wechselnde Urlaubszeiten -.-), Die Weihnachts-/Silvesterwoche wird immer im Wechsel verbracht und Ostern immer die erste Woche (somit nie mehr ein Osterfest). Das Beste zum Schluss. Ferien beginnen immer am Samstag um 11:00 Uhr, damit mein Sohn nach den Zeugnisssen, die es immer am Freitag gibt, bei der Mutter zur Ruhe kommen kann.
    Das macht ja Sinn. Osterzeugnis, Sommerzeugnis, Herbstferienzeugnis, Pfingstferienzeugnis, Weihnachstferienzeugnis...^^


    Mit all dem versuchen wir nun zurecht zukommen, wenn, ja wenn da nicht die Mutter wäre.
    Die merkwürdige Zeugnisregelung zieht sie voll durch. Somit gehen mir die ganzen Wochenenden vor und nach den Ferien flöten. Statt Freitags kommt mein Sohn erst Samstags und auch wenn dann keineZeugnise vergeben wurden, endet zwar die "Feriengregelung" zwar auch wieder Samstags, aber er darf dann das restliche WE nicht zu mir :(


    "Brückenwochenenden gibt es nicht mehr für dich" - Auch so ein Spruch.


    Tja und nun häufen sich die WE wo mein Sohn andere Termine hat. Laut Urteil, sollte er 2013 das Silvester bei mir verbringen. Meine Ex war anderer Ansicht. Ich habe das durch das Gericht klären lassen, das ich richtig lag mit dem Resultat, dass mein Sohn sagte er wolle nicht mit. Einen Tag vor den Sommerferien, rief er an und teilte mir mit, er wolle erst am Sonntag kommen. Nun wäre wieder Papa-WE und drei Tage davor rief er wieder an und meine Am WE wäre ein Aktion seiner Mama ( beruflich) da woll er unbedingt dabei sein.
    Ihr habt richtig gelesen. Er, neun Jahre, ruft mich an. Meist bekomme ich zwei Tage vorher eine Email meiner Exfrau mit diesen Infos, die er dann wortwörtlich wiederholt.
    Die Aktion an diesem WE hat sie seit vier Monaten geplant - hätte man also rechtzeitig- zwischen den Erwachsenen besprechen können. Ich finde das muss nicht über die Kinder passieren.
    Aber so macht sie das immer wieder, manipulieren ohne Ende auf seine Kosten :(


    Da er aber bei ihr lebt, kann ich so gut wie nichts dagegen machen. Ich habe es mit Mediation versucht - zieht seine Mutter nicht mit. Ich bin Solo zur Erziehungsberatung gegangen (Caritas) "Ja da haben sie ein grosses Problem", JA - LOL. Ein Jahr war die zuständige Kollegin im Schwangerschaftsurlaub und die Stelle unbesetzt. Notnummer (habe ich kurz vor Weihnahcten versucht) "Nein, da können wir nicht helfen, frohe Feiertage".
    Und dann habe ich noch das Gericht angeschrieben und um Nachbesserung gebeten. Keine Chance, wenn dann neues Verfahren.


    Nun habe ich gehört, das ich das Familiengericht formlos anschreiben kann und um Regelung des Umgansgrechtes zu bitten. Mir schwebt da eine Pflegschaft vor, die den Wechsel begleitet und diese kruden Gründe meiner Exfrau aushebelt, damit mein Sohn und ich Zeit miteinanderverbringen können. So weiss ich nie, wann er wirklich kommt und es geht halt immer zu seinen Lasten...
    Allerdings muss ich sagen, dass ich nicht grosser Hoffnung bin. In der Vergangenheit habe ich immer wieder feststellen müssen, dass aktive Väter Mangelware sind und Mütter per Definition immer die Guten.
    Da kämpft man immer gegen Windmühlen.
    Habt ihr irgendwelche Ideen?
    Gruss
    Spiderman-Papa

  • Nicht wirklich...


    Ein Vermittlungsverfahren §165 FamFG...? Aber mal ganz ehrlich... Wen in einem Kopf kein Verstand ist, bekommst Du da auch keinen rein.