Wieder Beistandschaft / Unterhaltsberrchnung

  • Hallo ich/ wir sind neu hier und hoffen auf ein paar tipps antworten. Ich bin 36 haben eine Tochter 11jahre die 600km weit weg wohnt von mir. Bin verheiratet haben eine Tochter zusammen 9jahr. Wir haben im Juli 2012 den Unterhalt Titulieren lasssen auf wunsch der Beistandschaft. Diese wurde dann nach 6 Monaten wieder beendet und es ging soweit immer alles gut. Die Mutter hat jetzt Hartz4 beantragt und heute kam wieder ein neuer Brief vom Beistandschaft das sie diese wieder beantragen tut. Sie wollen den Unterhalt neu Berrechnen. Jetzt unsere Fragen:
    Warum habe ich dann den Titel wenn der mir jetzt eh nix bringt?
    was wenn ein neuer Unterhaltsberag rauskommt muss ich den unterschied dann Nachzahlen ?
    Und die letzte Frage : Warum möchte das Amt wissen was meine Frau verdient und darüber auch Belge haben sie hat doch mit dem Kind nix zu tun?


    Ich danke für s lesen und freu mich auf antwort.

  • Hi, herzlich willkommen!


    Nun zu deinen Fragen:


    1. Ein Titel bringt so lange was, wie er wirksam ist. Das kann sich aber jederzeit ändern.
    2. Den neuen Betrag musst du ab Abänderung des Titels zahlen.
    3. Das Amt will das wissen, weil das Einkommen der Frau dann von Interesse sein kann, wenn du weniger als den Mindestbedarf des Kindes zahlst. Wenn du diesen bezahlst, dann geht das Einkommen der Frau niemanden was an.


    Herzlichst


    TK