Kindesunterhalt aus Frankreich

  • Guten Tag alle zusammen ,


    Ich wohne und lebe in Frankreich. Ich
    habe eine 8 Jährige Tochter die mit ihrer Mutter ( Ex Freundin ,
    nicht verheiratet ) in Deutschland lebt.


    Die Mutter hat den Kontakt zu mir und
    meiner Tochter Mutwillig unterbrochen. Nach mehreren versuchen den
    Kontakt wieder herzustellen bin ich immer wieder gegen die Wand
    gelaufen. Vor Gericht wurde zwar eine Vereinbarung getroffen , die
    aber nach weniger zeit von der Mutter unterbrochen wurde. Leider kann
    ich vom Jugendamt keine Hilfe erwarten, und ich kann es mir nicht
    leisten ständig vor Gericht zu gehen , da ich wie schon gesagt in
    Frankreich lebe und dazu noch festgelegte Urlaubstage habe. Und nach
    drei Monaten geht alles wieder von vorne los .


    Dennoch bin ich natürlich verpflichtet
    Kindesunterhalt zu zahlen. Seit beginn habe ich jeden Monat Pünktlich
    bezahlt und habe seit zwei Jahren meine Tochter weder gesehen noch
    gesprochen. Jetzt hat meine Ex-Freundin das Jugendamt beauftragt
    meine Lebenssituation zu prüfen. Die wollen alles wissen. Miete ,
    Kontostand , Nebenkosten , Zinserträge, usw. Bin ich dazu
    Verpflichtet all diese Angaben zu liefern ? Normalerweise müsste
    ich meines Erachtens nach nur mein Nettolohn für die Kindesunterhalt
    Berechnung angeben.


    Außerdem sind die Lebenshaltungskosten
    in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland , hinzu kommt dass
    die Lohnsteuer und Einwohnersteuer am ende des Jahres abgerechnet werden.
    Wie ist in diesem Fall die Rechnungsgrundlage ? Werden auch andere
    Unkosten wie Verlust aus verkauf , Lebensversicherung ,
    Berufsunfähigkeitsversicherung mit angerechnet ?


    Bin für jeden Tipp dankbar


    Thomas

  • Hallo Thomas!


    Schick denen Deine letzte 12 Gehaltsnachweise. Wenn Dun Mindestunterhalt oder mehr leistest sind Dinge wie Nebenkosten oder Miete egal. Lege auch Nachweise über die LV und BU bei. Das gehört zur Einkommensbereinigung, muss also von Deinem durchschnittlichem Netto abgezogen werden. Wie sieht´s mit Fahrten zur Arbeit aus?


    Zitat

    Werden auch andere Unkosten wie Verlust aus verkauf


    Nein.


    LG chico

  • Hi chico,


    erst mal Danke für deine Nachricht. Ja ,ich bezahle mehr als den Mindesunterhalt ( 290 euro Monatlich, Kindergeld mit eingerechnet ) . Ich habe etwa 3 km zur Arbeit. Kann ich den auch Werkzeugeinkauf angeben , die Ich für meine Arbeit benötige, angeben ?


    Außerdem habe Ich ein bisschen Geld angelegt , wo ich 41 Euro Zinsen im Monat erhalte. Muss ich das auch angeben ?


    Und wie kann ich meine Ex Freundin dazu zwingen sich endlich an die Vereinbarung zu halten ohne ständig vor Gericht zu gehen ?


    Viele Grüße
    Thomas