Guten Tag alle zusammen ,
Ich wohne und lebe in Frankreich. Ich
habe eine 8 Jährige Tochter die mit ihrer Mutter ( Ex Freundin ,
nicht verheiratet ) in Deutschland lebt.
Die Mutter hat den Kontakt zu mir und
meiner Tochter Mutwillig unterbrochen. Nach mehreren versuchen den
Kontakt wieder herzustellen bin ich immer wieder gegen die Wand
gelaufen. Vor Gericht wurde zwar eine Vereinbarung getroffen , die
aber nach weniger zeit von der Mutter unterbrochen wurde. Leider kann
ich vom Jugendamt keine Hilfe erwarten, und ich kann es mir nicht
leisten ständig vor Gericht zu gehen , da ich wie schon gesagt in
Frankreich lebe und dazu noch festgelegte Urlaubstage habe. Und nach
drei Monaten geht alles wieder von vorne los .
Dennoch bin ich natürlich verpflichtet
Kindesunterhalt zu zahlen. Seit beginn habe ich jeden Monat Pünktlich
bezahlt und habe seit zwei Jahren meine Tochter weder gesehen noch
gesprochen. Jetzt hat meine Ex-Freundin das Jugendamt beauftragt
meine Lebenssituation zu prüfen. Die wollen alles wissen. Miete ,
Kontostand , Nebenkosten , Zinserträge, usw. Bin ich dazu
Verpflichtet all diese Angaben zu liefern ? Normalerweise müsste
ich meines Erachtens nach nur mein Nettolohn für die Kindesunterhalt
Berechnung angeben.
Außerdem sind die Lebenshaltungskosten
in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland , hinzu kommt dass
die Lohnsteuer und Einwohnersteuer am ende des Jahres abgerechnet werden.
Wie ist in diesem Fall die Rechnungsgrundlage ? Werden auch andere
Unkosten wie Verlust aus verkauf , Lebensversicherung ,
Berufsunfähigkeitsversicherung mit angerechnet ?
Bin für jeden Tipp dankbar
Thomas