Fragen zum Thema nachehelicher Unterhalt:
In erster Instanz wurde ein Urteil zu nachehelichem Unterhalt durch das Amtsgericht beschlossen.
Nun geht das Verfahren in zweite Instanz OLG.
Ausgangsbasis für alle Berechnungen waren zwei geregelte Einkommen.
Nun hat meine Ex (38) zum 01.10. ihren Job gekündigt und will wieder studieren.
Hat diese Qualifikationsmaßnahme und der Lohnwegfall Auswirkungen auf meinen zu zahlenden nachehelichen Unterhalt?
Die (noch gültigen Gehälter) wurden beim OLG auch so angegeben.
Vielen Dank im Voraus. MfG B. Dohmann