Bitte nicht falsch verstehen ich habe immer gerne Bezahlt es sind ja meine Kinder und ich würde das auch weiter tun falls gerechtfertigt aber ausnehmen lassen das sehe ich nicht ein ,bloß weil meiner Ex jetzt weniger Geld hat
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Hallo an Alle ,
nun ist der Anwaltsbrief da mit dem meine Ex gedroht hatte :
Sie verlangt Unterhaltsrückstand von 304€ für November und Dezember und ab Januar das gleiche im Vorraus.
Berechnung 488€ DT Altersgruppe 4 - Kindergeld 184€.Begründung :
Volljährige Kinder weiterhin Anspruch gegen ihre Eltern auf Unterhaltsleistungen.Einkünfte die die volljährige Kinder selbst beziehen sind auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
Der Unterhaltsanspruch errechnet sich nach den zusammengerechneten Einkünfte der Eltern und ist von diesen im Verhältniss ihrer Einkünfte zu bezahlen .Im falle meiner Mandantin bedeutet dies das sich zumindest ein Unterhaltsanspruch gemäß Gruppe 1 der DT 4 Altersgruppe ergibt.Ist doch die Härte oder !
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Bedank Dich artig für den freundlichen Brief und bitte um einen Nachweis darüber, dass sich Deine Tochter in Ausbildung befindet, also um eine Schulbescheinigung oder den aktuellen Ausbildungsvertrag nebst Verdienstbescheinigungen über die Ausbildungsvergütung. Dann, so teil mit, kommst Du auf die Sache zurück.
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Vielen Dank,
das werde ich so machen .
Das beste kommt ja noch , ich habe ja noch eine 14 jährige Tochter und die hat vor kurzem eine Zahnspange bekommen , heute in gleicher Post , eine Kopie vom Zahnarzt über Wunschleistungen der KFO Behandlung über 612€ 2 Raten a´ 306€ .
Der Anwalt fordert Sonderbedarf über diese kosten über die ich nicht einmal gefragt worden bin .
Aus diesem Grunde werden Sie aufgefordert die kosten meiner Mandantin in zwei Monatsraten a 306,22€ zu bezahlen! -
Hallo!
Medizinisch notwendige Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn das Betreuungselternteil Wunschleistungen beauftragt, welche von der KK nicht übernommen werden, muss es auch von diesem gezahlt werden.
Dem RA also mitteilen, dass dieser konstruierte "Sonderbedarf" nicht gezahlt wird.
Zur Forderung für das volljährige Kind, siehe den Post von Bleu_de_Coup.
Vertritt der RA eigentlich das minderjährige und das volljährige Kind?
LG chico
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Hallo Danke ,
ja Sie vertritt beide Kinder .
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Hallo!
Zitatja Sie vertritt beide Kinder .
Das geht nicht. Das würde ich nicht akzeptieren. Da ist die RAin in einem Interessenskonflikt.
Sie kann das minderjährige Kind vertreten mit der Mutter als gesetzliche Vertreterin.
Nicht aber das volljährige Kind, weil hier auch die KM theoretisch barunterhaltspflichtig ist und die RAin damit auch "Gegner" der KM wäre.
Das würde ich der RAin so mitteilen und jede weitere Kommunikation im Bezug auf den Anspruch des volljährigen Kindes verweigern. Aber es besteht ja eh kein Anspruch.
LG chico
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kann mann hier eigentlich ein pdf hochladen ?
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Hallo chico danke dir ,
du hast recht , das heißt meine volljährige Tochter müsste eigentlich zu einen anderen Anwalt , weil diese eigentlich meine EX vertritt
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JA!
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wegen pdf, weiß ich nicht.
LG chico
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Hallo,
kann mann hier eigentlich ein pdf hochladen ?
Müsste m.E. auch Frau können.
siehe bei Antwort auf erweiterte Bearbeitung , unten "Dateianhänge"
lg
edy -
Hallo,
habe mal einen Brief Entwurf geschrieben was meint Ihr kann ich das so schreiben ?
ZitatSehr geehrte Frau Rechtsanwältin ,ich beziehe mich hier erst auf Az.: F-1/3924/14
Sie vertreten hier meine Tochter XXXXXXXX obwohl Sie auch meine minderjährige Tochter YYYYYYYY vertreten mit der Mutter als gesetzliche Vertreterin.
Das akzeptiere ich nicht !
Ich werde mich freundlicherweise trotzdem darüber äußern , richtig ist das ich die Unterhaltszahlungen ab Oktober 2014 eingestellt habe .
Sie war hier und hat mir Ihr Ausbildungsvertrag gezeigt ,worauf Ihr Azubi Lohn 600€ Brutto ersichtlich war .
Der Bedarf nach DT 537€ à 600€ brutto sind ca. 480€ netto ( bereinigt um 90€ pauschal ausbildungsbedingte Aufwendungen)537 – 184 Kindergeld - (480 -90) = -37 € , somit deckte sich XXXXXX Bedarf also mit Azubivergütung und Kindergeld selber !Dazu war ich nicht berechtigt ? wieso ?
Wegen dem Ausbildungsabbruch , Sie war auch hier bei mir (waren hier nicht alleine kann bezeugt werden ) , und hat mir erzählt das Sie mit Ihrer Cheffin nicht auskommt Sie würde immer angeschrien, und müsste alles können und machen , und das kann Sie nicht mehr, Sie hält das nicht mehr aus.
Ich riet Ihr Sie solle bevor Sie irgendwelche Schritte mache, erst nach einer neuen Arztpraxis schauen und dann mit Ihrer Cheffin reden.
Das tat Sie offenbar nicht und so wie Sie schreiben hat Sie sich krank gemeldet , zu beachten das Sie noch in der Probezeit war , wurde Sie dann wohl gekündigt , nicht selbst verschuldet ? Ich sehe das anders !Wie auch immer, ich berufe mich auf § 1602 BGB Sie ist Volljährig und kann selbst für Ihr Unterhalt sorgen falls Sie sich in einer Ausbildung oder eine Schule besucht Bitte ich um einen Nachweis oder Bescheinigung, erst dann komme ich auf diese Sache zurück.
Az.:F-1/3925/14 YYYYYYY (minderjährige Tochter)
„Sonderbedarf“
Frau Rechtsanwältin ,
Medizinisch notwendige Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn das Betreuungselternteil Wunschleistungen beauftragt, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden, muss es auch von diesem gezahlt werden.
Ich wurde zu keiner Zeit gefragt ob ich Einverstanden bin mit irgendwelche Zusatzleistungen die Frau "EX Frau" selbst ausgesucht hat und eigenwillig bei der Fachpraxis für Kieferorthopädie Entschieden hat und mit Ihrer Unterschrift auch Rechtskräftig bestellt hat .
Auch habe ich sofort bei der Praxis angerufen und die aufgefordert Die Adresse zu berichtigen, ich habe nichts mit der Rechnung zu tun und auch nicht mit irgendwelche Folgerechnungen !
Wegen Unterhaltsansprüche neu berechnen
Wenn man nach der DT den 2701-3100€ Nettoverdienst nehmen würde was utopisch in meinen Fall ist wären das 512€-184€=328€ ich bezahle ---->334€ .
Aber ich bin auch bereit weniger zu Bezahlen.
Falls noch nötig ,Auskunft über meiner Einkommensverhältnisse werde ich nachreichen.Mit freundlichen Grüßen
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Hallo ,
Ich würde in einem Forum nie die Klarnamen in einem Dokument mitteilen.
Klarnamen immer schwärzen.
lg
edy -
habe ich gemacht ,Danke war zu schnell mit knopf drücken
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NEEEEE NEEEEE NEEEEE!!!!
Zu viel Emotionen!!! Zu viele Rechtschreibfehler!!! Zu viel Text!!!Sehr geehrte Frau Trallala,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom bla bla bla. Soweit mir bekannt ist, befindet sich meine Tochter derzeit nicht in Ausbildung. Gegenteiliges wollen Sie mir bitte kurzfristig unter Beifügung der entsprechenden Belege nachweisen. Ich werde dann auf die Angelegenheit zurück kommen.Mit freundlichen Grüßen
Blubbund
Sehr geehrte Frau Trallala,
Ihr Schreiben vom dingsbums habe ich zur Kenntnis genommen. Da Sie in anderer Angelegenheit auch meine volljährige Tochter Schnickschnack vertreten, könnte m. E. eine Interessenkollision vorliegen. Ich bitte um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Blubbp.S.: nicht alle kieferorthopädischen Behandlungen werden von den KK übernommen. Zahl das, wenn die Kindesmutter nicht leistungsfähig ist.
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Hallo Bleu_de_Coup ,
vielen dank du hast recht zu viel emotion , wenn Sie nicht Leistungsfähig gewesen wäre hätte Sie
- mich gefragt
- Ratenzahlung vereinbart
- weniger Leistungen beantragt
der Sohn meiner Lebensgefährtin war beim gleichen Kieferothopede und hatte weniger gekostet ,trotz allem trägt Sie das selbst in kleinen Raten
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NEEEEE NEEEEE NEEEEE!!!!
Zu viel Emotionen!!! Zu viele Rechtschreibfehler!!! Zu viel Text!!!Sehr geehrte Frau Trallala,
Ihr Schreiben vom dingsbums habe ich zur Kenntnis genommen. Da Sie in anderer Angelegenheit auch meine volljährige Tochter Schnickschnack vertreten, könnte m. E. eine Interessenkollision vorliegen. Ich bitte um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Blubbp.S.: nicht alle kieferorthopädischen Behandlungen werden von den KK übernommen. Zahl das, wenn die Kindesmutter nicht leistungsfähig ist.
Hallo Bleu_de_Coup ,
was meinst du eigentlich mit m. E.
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Hallo tedesco1968,
m.E. = meines Erachtens
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Hallo ,habe jetzt 2 Briefe verfasst so wie von Euch vorgeschlagen und heute abgeschickt , mal schauen was die antwortet.
Kurz mal eine Zwischenfrage , für die Minderjährige Tochter werde ich wohl um die geforderte Neuberechnung nicht vorbeikommen , wie verhält sich das? ich habe ziemlich viele Überstunden dieses Jahr gehabt die sich natürlich im Einkommen bemerkbar machen das ist aber nur dieses Jahr so , das kommende Jahr werde ich wieder normal arbeiten .Wird der Unterhalt jetzt davon berechnet ? ist das richtig ? wird man für Mehrarbeit also bestraft ?