Ehegatten Unterhalt frisch getrennt lebend

  • Hallo Liebe Community,


    erstmal etwas "Hintergrund" obwohl ich mir nicht sicher bin ob dieser Relevant ist.


    Seit dem 17.02.2012 bin ich verheiratet mit dem Vater meiner beiden Söhne (Heute 2 und 7 Jahre alt).
    Leider scheiterte die Ehe und seit dem 01.04.2014 leben wir getrennt (er ist zu seinem Vater gezogen, kurze Zeit später zu seiner neuen).


    Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte er Arbeit mit einem sehr hohen Verdienst und ich war zu Hause. (zu dem Zeitpunkt schwanger)
    Nach der Geburt war ich in der Elternzeit und der Vertrag meines Mannes wurde nicht verlängert.


    Da er keinen Job mehr gefunden hat, haben wir "getauscht", er hat in die Elternzeit gewechselt und ich habe wieder Arbeit aufgenommen. (Das passierte zum 05.04.2013)


    Nach der Elternzeit hatte er noch einen Restanspruch auf ALG1 und seit dem 01.01.2014 bezieht er Garnichts, da er sich nicht zum JC bewegt hat (mit ein Grund für die Scheidung).


    Seit etwa 01.05.2014 ist Er dann zu seiner neuen Freundin nach Gorleben gezogen (Wir leben in Berlin) und ich habe die gemeinsame Wohnung alleine für Übergabe und Co fertig gemacht und bin mit unseren beiden Söhnen in eine kleinere Wohnung gezogen.
    Er bezieht bis heute noch keinerlei Einkommen, er war wohl mal beim JC in Gorleben, ich kenne den Stand aber nicht genau, da kein wirklicher Kontakt herrscht. Er sagte nur bei seinem Antrag vor einer Woche wurde er wegen Unterhalt angesprochen, woraufhin er sagte er möchte keinen ...


    Ich bin nun also getrennt lebend/allein erziehend und habe ein Monatliches Einkommen von etwa 2100€ mtl. + Kindergeld.


    Das JC wird wohl kaum auf mögliche Zahlungen anderer verzichten, weshalb ich befürchte bald Post zu bekommen.


    Bisher haben wir die Scheidung noch nicht vor Gericht beantragt, da ich mir die Anwaltskosten gerade nicht leisten kann. Ich habe von Ihm nur ein Schreiben, in welchem er auf sein Sorgerecht "verzichtet" damit ich das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen konnte. (Bisher leider noch keine Rückmeldung)

    Ich habe viele Angaben über den Ehegattenunterhalt gefunden, dass ich ein Anspruch auf 1100€ meines Gehaltes habe. Aber was ist mit den Kindern?
    Ich erhalte keinerlei Unterhalt, da er kein Einkommen hat und da ich noch die Steuerklasse 3 habe, wurde auch kein Unterhaltsvorschuss beantragt.

    Muss ich Ihm nun 1000€ Unterhalt zahlen?
    Er lebt kostenlos mit bei den Eltern seiner neuen Freundin und ich habe alleine Fix Kosten von über 1200€ durch Miete, Kita, Hort, Strom, etc.

    Hat jemand Erfahrung aus der Konstellation heraus?
    Kurzgefasst also: Getrennt lebend mit 2 Kindern, Ehegatte kein Einkommen, Mein Einkommen 2100€ Netto mtl. + 2x 184€ Kindergeld.

    PS … zusätzlich häuft mein Ehemann seit der Trennung sehr hohe Schulden an, da er teure Geschenke kaufen musste. Einen Kredit von 5000€, über seinen Vater nochmal 4000€ und er hat wohl noch eine Visa Karte die er auf 500€ belasten konnte.
    Alles hat er allein abgeschlossen ohne mein Wissen …. Die Krankenkasse wird auch seit 01.01.2014 nicht bezahlt.


    Entschuldigt den langen Text, würde mich über Antworten sehr freuen.


    Liebe Grüße


    Ilona

  • Hi,


    ist doch alles nicht so schwierig. Also, Unterhaltsvorschuß für die Kids bekommst Du einkommensunabhängig, also ab zur Unterhaltsvorschußkasse, und Antrag stellen. Lass zusätzlich eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten. Die schauen dann, ob und wie er zahlen kann.


    Ob er einen Anspruch in welcher Höhe hat, das ist jetzt schwer abzuschätzen. Du musst erst einmal dein Einkommen bereinigen. Eben um die Kinder, um berufsbedingte Aufwendungen, um zusätzliche Altersversorgung u.s.w. Ich bezweifele mal, dass du das alleine schaffst. Also, du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt für die Scheidung. Und je schneller die durchgezogen ist, desto billiger wird es für dich. Denn nach der Scheidung wirst du wohl keinen Unterhalt für Männe zahlen müssen.


    Ganz ehrlich, da riskierst du zig Tausende für den Mann zu zahlen, nur weil du nicht bereit bist, ein paar Hunnis für den Anwalt hinzulegen. Kapier ich nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    Unterhaltsvorschuss kann ich nur beantragen wenn die Steuerlichetrennung eingereicht wurde und ich von Steuerklasse 3 auf 1 wechsle. Dadurch hätte ich weniger im Monat. (Aus diesem Grund warte ich mit dem Steuerklassen wechsel).


    Die "paar Hundert" belaufen sich auf 1000€ und es ging darum das ich sie gerade nicht habe. 1000€ hat mir ein Anwalt gerade als "in Etwa Kosten" Hochgerechnet. Also 309€ kostet das Gericht und der Anwalt würde das Verfahren für 600-700€ übernehmen statt über 900€.


    Bevor ich mir Schulden anhänge wegen des Anwalts, wollte ich wissen ob ich für den Ehegattenunterhalt herangezogen werden kann. Deshalb auch meine Frage hier.


    Gehe nun auf No Risk, No Fun und bin Freitag beim Anwalt. -_-

  • Ok, ich war beim Jugendamt mit meinen Anträgen und habe dann eine "Aufgabenliste" erhalten wo an erster Stelle stand das ohne die Steuerliche "Trennung" also die Änderung auf Steuerklasse 1 kein Unterhaltsvorschuss genehmigt wird O.o


    Wobei ich die Steuerklasse ja behalten darf wenn die Trennung im laufenden Jahr erfolgt. Also ab 01.01.2015 Muss ich Sie ändern. Mein Wissensstand ... also nach eigen Recherche ...

  • Hallo Ilona,


    hat man Dir bei der Unterhaltsvorschusskasse auch den rechtlichen Hintergung genannt, vor dem die Ändernung der Steuerklasse verlangt wird. Das würde mich interessieren.


    In Deinem eigenen Interesse solltest Du die Scheidung so schnell wie möglich durchziehen. Einen Fachanwalt für Familienrecht brauchst Du für die Scheidung eh.


    Und bedenke bitte, Du arbeitest, Du erwirtschaftest Rentenansprüche, welche Du bei der Scheidung mit dem nicht arbeitenden teilen musst. Darum möglichst schnell, damit möglichst wenig Ansprüche zu teilen sind.


    LG chico

  • Hi,


    nochmals, das ist definitiv falsch. Schau mal ins Gesetz. Du musst das Getrenntleben gem. 1567 BGB rüber bringen. Und das wars. Also, Meldebescheinigung (Männe ist ja hoffentlich umgemeldet?) beifügen. Und das sollte ausreichen. Natürlich ist die Überprüfung einfacher, wenn eine andere Steuerklasse da ist. Zumal die STeuerklasse ja eigentlich einerlei ist. Entscheidend ist ja die Berechnung der Steuerschuld aufgrund der Einkommensteuererklärung. Alles andere ist doch nur eine vorläufige Peilung. Auch daraus ergibt sich, dass da euer Jugendamt eine etwas merkwürdige Ansicht hat. Im Gesetz steht das jedenfalls nicht. Frag die doch mal, woher diese Erkenntnis kommt.


    Stell den Antrag auf jeden Fall. Du brauchst das Geld jetzt! Selbst wenn das dann einige Monate dauert, dann gibt es halt eine Nachzahlung. Aber lass dich da nicht verdrängen.


    Viel Erfolg!


    TK

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!


    Die Rechtlichen Hintergründe müsste ich zu Hause einsehen, ich habe dazu ein Schreiben vom Jugendamt erhalten.
    Wie gesagt, der Anwalt ist informiert und Freitag nehmen wir alle Daten auf, damit er dies vor Gericht bringt.


    Wenn ich dies bis 17.2.15 durch bekomme, gibt es auch keine Renten aufteilung. Da wir unter 3 Jahre verheiratet sind bis dahin.


    Den Unterhaltsvorschuss beantrage ich vorerst nicht.
    Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag und komme mit meinem Einkommen soweit klar, nur wenn ich Unterhalt leisten muss nicht.
    Da Unterhaltsvorschuss auf 2 Jahre begrenzt ist, wollte ich dies erst beantragen wenn es notwendig ist.

  • Hallo Ilona,



    Den Unterhaltsvorschuss beantrage ich vorerst nicht.
    Da Unterhaltsvorschuss auf 2 Jahre begrenzt ist, wollte ich dies erst beantragen wenn es notwendig ist.


    Und deine Aussagen beziehen sich auf den Unterhaltsvorschuss in Deutschland und per 2014 ?


    Mir ist bekannt das der Unterhaltsvorschuss 76 Monate läuft aber nur bis zum 12 Geburtstag eines Kindes.


    http://www.familien-wegweiser.…erzeichnis,did=41018.html


    lg
    edy

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  • Ok, ich lasse mich nie wieder innerhalb eines Amtes beraten ... Ich drucke mir gleich die Anträge aus.


    Mir wurde direkt gesagt von den Mitarbeitern vor Ort das Unterhaltsvorschuss auf 24 Monate begrenzt ist. Aus diesem Grund dachte ich mir, ich schaffe das schon so irgendwie und hebe mir das für wirkliche Notsituationen auf ....


    1000 Dank für eure Antworten. Ich bin mittlerweile etwas ausgelaugt da ich schon einige Zeit mit dem Vater zu kämpfen habe und nun einfach nur Angst hatte ihm 1000€ im Monat zahlen zu müssen, dafür das er nicht arbeiten möchte.


    Dann gibt es nun ein Einschreiben an das Jugendamt und Freitag meinen Termin beim Anwalt. Mit dem Unterhaltsvorschuss kann ich die Ratenzahlungen für den Anwalt auch tragen.

  • Hallo Ilona,


    Kurzer sehr grober Überschlag:


    Dein Nettoeinkommen monatlich 2100€.


    Bereinigt ca. 1950€. Abzüglich der Kinder ca,550€ =1400€


    Die mögliche Unterhaltszahlung an deinen Mann wären dann demnach 300€


    lg
    edy

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  • Vom Jugendamt habe ich ein Schreiben mit der Anforderung von Unterlagen für den Unterhaltsvorschuss, wo unter anderem dieses verlangt wird:
    "Steuerrechtliche Trennungsbescheinigung (beim Finanzamt erhältlich) wenn sie getrennt sind- Verheiratete haben diese Verpflichtung. "


    Frage Freitag beim Anwalt nach.


    Andere Frage .... Sind die genannten Kosten für den Anwalt in Ordnung? Mir wurde ja eine "Pauschale" von etwa 700€ für den Anwalt genannt und etwas über 300 an Gerichtskosten.
    Nicht das ich wegen einer überschnellen Handlung am ende viel zu viel bezahle.
    Morgen soll ich das gleich unterschreiben, damit alles weitergeleitet wird.


    Grüße


    Ilona

  • Guten Morgen Ilona,


    wieviel der Anwalt kosten wird, das ist von vielen Faktoren abhängig. Unter anderem auch davon, was alles bei Gericht anhängig gemacht wird. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Scheidung, Zugewinn, was auch immer. Dazu kommt dann noch der Streitwert, der auch wiederum variieren kann. Anders ausgedrückt: eine "nackte" Scheidung kostet bei gleichem Arbeitsaufwand bei jemandem mit einem Monatsverdienst von 20000 € mehr als bei jemandem mit 2000 € monatlich. Das ist im Rechtsanwaltvergütungsgesetz geregelt. Nur, meine Erfahrung ist, das in Fällen wie deinem, der Einsparfaktor bei Unterhalt durch rechtzeitiges Einschalten eines Anwaltes wesentlich höher ist, als das laienhafte rumwerkeln alleine. Das wird zumindest immer dann teuer, wenn der Fordernde einen Anwalt hat.


    Ich rätsele immer noch mit dieser Bescheinigung des Finanzamtes. Woher um Himmels Willen soll das Finanzamt wissen, ob ihr getrennt lebt? Ruf da doch einfach mal an. Und schau dir mal die Bestimmungen an, die ich dir weiter oben genannt hab. Dann wirst du auch in der Sache etwas sicherer, was ja wichtig ist. Und - mich würde wirklich interessieren, woraus sich diese Verpflichtung für Verheiratete ergeben soll. Und was ist mit jenen, die steuerlich hier gar nicht erfasst sind (das gibt es durchaus), aber verheiratet sind?


    Herzliche Grüße


    TK

  • Guten Morgen Timekeeper,


    der Streitwert ist der Brutto Lohn *3 (Für ein Quartal) und dann geht es nach Tabellen. Das gute ist das es keinerlei "Streit Faktoren" gibt. Gerichtskosten wegen des alleinigen Sorgerechts habe ich gestern überwiesen, das wird schon bearbeitet. Gemeinsames Hab und Gut haben wir nicht mehr und er möchte auch nichts. (Habe gestern mit Ihm telefoniert deswegen) Unterhalt wird er von sich aus nicht beantragen und ich hätte Gründe Ihn zu verklagen wenn er es tut, da er mögliche Jobs abgelehnt hat und ich dies nachweisen kann. Damit ist er auch noch der Pflicht nicht nach gekommen, sich um den Kindesunterhalt zu kümmern. (Daten die ich aus dem Gespräch mit dem Anwalt gestern erfahren habe)


    Er sagt Ja und Amen zu der Scheidung und ich halte ebenfalls die Füße still.


    Das Gericht verlangt wohl 309€ nach den Tabellen gerechnet auf mein Gehalt und der Anwalt soll eigentlich über 900€ kosten, da er weiss das ich die Zahlung allein aufbringen muss und weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss beziehe nur 700€.
    Da ich damit keine Erfahrung habe dachte ich mir, wo ich sowieso schon mein Leid klage, einfach nach Erfahrung zu fragen :-)


    Vielleicht brüllt ja jemand auf und sagt mir, dass das ganze keine 400€ kosten würde und ich mich übers Ohr hauen lasse.


    Gruß


    Ilona

  • Hi,


    wieso alleiniges Sorgerecht? Das ist nun ein wirklich überflüssiges Verfahren. Und auch nicht unbedingt von Erfolg gekrönt. Sorgerecht, das sind ein paar Unterschriften, mehr nicht. Was soll das z.B.?


    Ob er Jobs abgelehnt hat oder nicht, das interessiert in der Trennungsphase überhaupt nicht. Und dass er nach der Scheidung nichts erhält, das ist ohnehin klar.


    Wichtig ist doch nur die Scheidung und die Austitulierung des Kindesunterhaltes.


    TK

  • Das Sorgerecht haben wir gemeinsam für mich allein beantragt, da er keine Lust hat mir Unterschriften zu geben.


    Ich musste gerade die Schule etc. wechseln und hatte einen Heiden Spaß damit, alles durch zu setzen. Morgen bin ich mit meinem großen bei einem Klinik Termin, wo ich eigentlich auch eine Unterschrift mit bringen soll, diese habe ich allerdings nicht ... Hoffe das geht gut.


    Mein Ehemann hat mir ein schreiben für das Gericht geschickt das er kein Interesse am Sorgerecht hat und er es los werden will ... Deshalb der Antrag auf das alleinige Sorgerecht.


    Auch wichtig die Scheidung und das er keinen Unterhalt von mir bekommt. Das er gerade für die Kinder nicht zahlen kann ist klar, deshalb auch der Antrag auf UV.

  • Hallo Ilona,


    beim Sorgerecht hätte eine Vollmacht von ihm genügt, die dich bemächtigt wesentliche Dinge allein auszuüben.


    Verzicht auf Unterhalt ist nur so lange gültig, bis er z.B. ALGII usw. beantragen muss.


    lg
    edy

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  • Eine Vollmacht wollte ich von Ihm haben aber ich bekomme Sie einfach nicht.
    Er hat einfach kein Interesse daran und telefonisch bekomme ich Ihn nur wenn ich seine neue Freundin darum bitte das er mit mir spricht. Oder über Ihre Eltern .... Ansonsten reagiert er weder auf Anrufe, Briefe, Mails, Sms, oder Facebook Nachrichten ...


    Das alles ist leider nicht so einfach seid April :-(


    Da Ihn weder die Rechte noch die Pflichten interesieren ist es mir wichtig.
    Das Jugendamt hat mich zu diesem Schritt überredet, da ich mir darüber Vollmachten holen musste für die Hort Anmeldung und Co. (Wodurch ich beinah die Betreuung verloren hätte und dadurch meinen Job)


    Ich habe auch ehrlich keine Lust mehr und keine Zeit Ihm alles hinterher zu tragen, deshalb habe ich mich ja getrennt.


    Mit den Kindern verlasse ich morgens um 6Uhr das Haus und zu 18 Uhr sind wir wieder da. Danach darf ich ihm hinterher rennen und bin froh Arzt Termine und ähnliches zu Zeiten zu bekommen wo ich kann oder ich nehme dafür Urlaub.


    Wie oft habe ich überlegt einfach, genau wie Er faule Socke zu spielen ... zu Hause bleiben, vom Amt leben und dann muss ich auch nicht über Unterhalt nach denken und habe für alles Zeit ... Der einfachste Weg ...