Kindesunterhalt Rückerstattung bei Überzahlung

  • Hallo zsammen,


    ich bin seit heute neu hier im Forum und hoffe auf hilfreiche Tipps, denn ich bin etwas verzweifelt.


    Ich habe zwei Probleme mit dem Jugentamt.


    Zu Problem Nr. 1


    Ich zahle seit 10 Jahren immer meinen Unterhalt auf ein Jugendamt Konto und wenn irgendetwas nicht in Ordnung ist (z. B. die Zahlung geht nicht pünklich ein, durch ein Feiertag), dann meldet sich das Jugendamt bei mir.
    Nun ist das Kind, seit 07.07. in Jugendhilfe gekommen. Somit liegt die Berechnung des Unterhalts bei der Jugendhilfe und ich müsste eine Rückerstattung des überzhlten Unterhalts bekommen.
    Statt dessen meldet sich das Jugendamt nicht bei mir, sondern ich muss der Rückerstattung hinterherlaufen.
    Ich habe von der SB noch nicht einmal eine Berechnung der Überzahlung bekommen, obwohl ich diese mehrfach dazu aufgefodert habe.


    Es kommt noch besser, das Jugentamt teilt mir mit, dass es nicht zuständig sein für die Rückerstattung und dass sie kein Budget für derartige Zahlungen hätten.
    SIe hätten aber ein Brief am 12.08. versendet, indem sie den Unterhalt zurückgefordert haben. Allerdings haben sie bis jetzt (Antwortmail 15.09.) keine Antwort erhalten.
    Ich persönlich habe keine Kontaktdaten der Mutter, noch von irgendeiner Person, außer dem Jugendamt, was immer alles abgewickelt hat.
    Dummer Weise habe ich kein Geld für einen Anwalt, da diese verdammt übertrieben Teuer sind.
    Aus diesem Grund hoffe ich hier etwas Unterstützung zu bekommen.


    Ich habe jetzt die SB beim Jugendamt erstmal angemahnt.
    Kann mir jemand dazu etwas sagen??


    Zu Problem Nr.2


    Das Jugendamt hat mich für den Unterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet, allerdings weil ich etwas mit dem SB zusammen geraten bin, hat er mich wie folgt eingestuft:
    Laut Aussage Jugendamt st diie Düsseldorfer Tab. für eine Familie mit 2 Kindern ausgelegt, da ich nur ein Kind habe, kann das Jugendamt mich eine Weitere Stufe in der Tabelle raufsetzen.
    Also zahle ich über 300 €, statt unter 300€.


    Ist das richtig, angeblich gibt es ein Gerichtsurteil darüber?!


    So das wars jetzt, wie gesagt ich bi über jede Hilfe dankbar.


    Viele Grüße

  • Hallo OBi,


    Natürlich ist das Jugendamt nicht für eine Rückzahlung zuständig.


    Das Geld wurde nur an die Mutter weitergeleitet.Diese muss dir das Geld evtl. zurückzahlen.


    Wenn das Kind nun in der "Jugendhilfe" ist, musst du doch auch Unterhalt zahlen? Hast du nun doppelt gezahlt?


    Die DT geht von 2 Kindern aus,eine Höherstufung ist möglich.


    Wie hoch ist dein mtl. Nettoeinkommen?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    das verstehe ich nicht ganz mit der Zuständigkeit.
    Wenn das Jugendamt nicht zuständig ist, dann brauche ich auch den Unterhalt nicht an das Jugendamt zahlen!?
    Da die Mutter nicht entmündigt ist und die Erziehungsberechtigte ist, hat Sie auch den Anspruch, warum das Jugendamt?
    Dann kann ich auch darauf bestehen, dass ich das Geld direkt überweise!?
    Da das Jugendamt die Abwicklung tätigt, müsste es auch die entsprechende Verantwortung haben, da mir von der Mutter nichts vorliegt und aus Datenschutzgründen nichts mtgeteilt wird.


    Zudem unternimmt das Jugendamt, so garnichts um überhaupt das Geld von der Mutter wieder zu bekommen, gerade mal ein Brief vor einem Monat.
    Das kann doch nicht richtig sein!?
    Ich werde gleich bomberiert mit Briefen inkl. Drohungen vom Jugendamt, aber anders herum ist das nicht so!
    Im Moment sieht es so für mich aus, als ob das JA einen Unterhaltsmissbrauch hier fördert, da der Unterhalt nicht zurück gezahlt wird.


    Zum Thema "Doppelt"
    Da ich vorher normal meinen Unterhalt gezahlt habe und das Kind vor kurzem in die Jugendhilfe gekommen ist, hat die eine Abteilung mit der anderen Abeilung nichts zutun.
    Die Unterhaltsabt. muss mir das Geld entsprechend zurück zahlen und die Jugendhilfe berechnet nach anderen Maßstäben und fordert neu ein, unter anderem Konto.
    Daher würde ich doppelt zahlen!
    Ich habe der Unterhaltsabt. bereits mitgeteilt, dass sie den überzahlten Unterhalt der Jugendhilfe schulden würden, den ganzen Juli und anteilig den August.
    Da ich diesen bereits auf das bisherige Jugendamtkonto überwiesen habe und nicht doppelt zahlen werde.
    Der normale Unterhalt beträgt 309€, der von der Jugendhilfe nur 210€, da ich selber die Berechnung vornehmen muss, habe ich die Summe durch 30 Tage geteilt und mal 7 Tage, für den Unterhaltsanspruch besteht.


    Zum Thema "Düsseldorfer Tabelle"


    Mein Einkommen liegt bei ca. 1800€ inkl. aller Leistungen (Weihnachtsgeld etc.).
    Wie bereits erwähnt ist der Unterhlt auf 309€ festgelegt.
    Der von der Jugendhilfe bei 210€.


    Ich habe selber eine kleine Familie, da ist das Geld verdammt knapp, die Fixkosten liegen bei 1300€.

  • Hallo OBi,



    Ich habe selber eine kleine Familie, da ist das Geld verdammt knapp, die Fixkosten liegen bei 1300€.


    Hast du noch weitere leibliche Kinder?


    lg
    edy

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  • Hi,


    das Jugendamt wird im Rahmen einer Beistandsschaft für das Kind tätig. Ist also so eine Art Anwalt für das Kind. Es überprüft die Zahlungseingänge und leitet das Geld weiter. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ist also nur ein "Abwickler." Und ist nicht dafür zuständig, deine Interessen zu vertreten, dir zu erklären, wann du was machen musst. Um dich musst du dich selbst kümmern.


    Herzlichst


    TK