hallo!
und zwar habe ich folgendes anliegen...
ich habe in diesem sommer erfolgreich meine lehre als kaufmann im einzelhandel bestanden, während dieser zeit (es war meine erst-ausbildung) war ich nicht unterhaltspflichtig und musste somit noch nicht unterhalt zahlen.
da man in diesem beruf leider echt viel zu wenig verdient und eher nur als teilzeitkraft eingestellt wird besuche ich momentan die Fachoberschule um mehr möglichkeiten im berufsleben zu bekommen und vor allen dingen einen besseren verdienst damit es meine tochter gut hat.
ich schrieb also zur unterhaltsstelle nachdem diese wiederrum mir schrieb das ich nach einer abgeschlossenen berufsausbildung ja unterhaltspflichtig bin von nun an.... das ich jetzt die fachoberschule besuche und somit leider keine einkünfte habe..... diese wiederrum schrieb mir zurrück das ich ja rein theoretisch arbeiten gehn könnte und somit zahlen könnte...
man muss vielleicht bedenken das man als einzelhandeslkaufmann teils weniger einkünfte hat als ein arbeitsloser und dan noch abzüglich des unterhalts würde ich quasi an der armutsgrenze leben deshalb gehe ich wieder zur schule...
meine frage ist jetzt kann man sich wenigstens das unterhalt vorschiessen lassen und dann nach meiner schuzeit zurrück zahlen? oder gibt es da evtl. andere möglichkeiten?
sorry für die schlechte ausdrucksweise... ich hoffe dennoch das man mein anliegen vielleicht versteht. danke schonmal für die antworten.