Unterhaltszahlung nach meiner Ausbildung

  • hallo!
    und zwar habe ich folgendes anliegen...
    ich habe in diesem sommer erfolgreich meine lehre als kaufmann im einzelhandel bestanden, während dieser zeit (es war meine erst-ausbildung) war ich nicht unterhaltspflichtig und musste somit noch nicht unterhalt zahlen.
    da man in diesem beruf leider echt viel zu wenig verdient und eher nur als teilzeitkraft eingestellt wird besuche ich momentan die Fachoberschule um mehr möglichkeiten im berufsleben zu bekommen und vor allen dingen einen besseren verdienst damit es meine tochter gut hat.
    ich schrieb also zur unterhaltsstelle nachdem diese wiederrum mir schrieb das ich nach einer abgeschlossenen berufsausbildung ja unterhaltspflichtig bin von nun an.... das ich jetzt die fachoberschule besuche und somit leider keine einkünfte habe..... diese wiederrum schrieb mir zurrück das ich ja rein theoretisch arbeiten gehn könnte und somit zahlen könnte...
    man muss vielleicht bedenken das man als einzelhandeslkaufmann teils weniger einkünfte hat als ein arbeitsloser und dan noch abzüglich des unterhalts würde ich quasi an der armutsgrenze leben deshalb gehe ich wieder zur schule...


    meine frage ist jetzt kann man sich wenigstens das unterhalt vorschiessen lassen und dann nach meiner schuzeit zurrück zahlen? oder gibt es da evtl. andere möglichkeiten?


    sorry für die schlechte ausdrucksweise... ich hoffe dennoch das man mein anliegen vielleicht versteht. danke schonmal für die antworten.

  • Hallo,


    es gibt doch den Unterhaltsvorschuss. Ich gehe mal davon aus, dass die KM diesen bisher auch schon bekommen hat?! Wenn dem so ist, wären bis jetzt keine Schulden aufgelaufen, weil Du ja nicht leistungsfähig warst. Von jetzt an laufen da aber dann jeden Monat, je nach Alter des Kindes, 133€ bzw. 180€ Schulden auf.


    LG chico

  • ah achso das is ja super das da bisher keine schulden entstanden sind. ich zahle gerne für meine tochter und ich versteh mich super mit der mutter trotz trennung... und für den deutlich besseren schulabschluss mach ich so doof es klingt gerne schulden bei der unterhaltsvorschusskasse... und die kleine hat es dann ja auch später besser :)


    vielen dank für die antwort das hat mir sehr weitergeholfen!

  • Hallo!


    Ich denke aber nicht, dass Du das JA damit von der Backe hast. Schließlich hast Du Dir diese Ausbildung auch irgendwann mal ausgesucht.
    Du unterliegst ggü. Deinem Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. vergl § 1603 Abs2. BGB.


    LG chico