Hallo an alle, wer kann mir helfen.
Mein Freund hat ein 15 Jahre alten Sohn, für den er Unterhalt bezahlt.
Das Jugendamt hat vor 2 Jahren wegen unseren 2 Kindern (2 und 3 Jahre) den Unterhalt (55€) neu berechnet.
Dem Kind gegenüber werden Leistungen nach dem SGB II gewährt und deshalb wurde mein Freund im April vom Arbeitsamt um
Auskünfte über Unterhaltsansprüche gebeten.
Jetzt haben wir aber ein Problem, weil mein Freund sein Elternhaus im März überschrieben bekommen hat wird jetzt Wohnvorteil mit dazu gerechnet.
Jetzt wußte ich nicht, wieviel ich als Wohnfläche angeben sollte, weil ja noch die Schwiegereltern im Haus wohnen (lebenslanges Wohnrecht),
jeder hat seine eigenen Zimmer im ganzen Haus verteilt und die Höhe der Räume zum größten Teil unter 2m liegt.
Wir wohnen auf dem Dorf in einem alten Haus in dem wir schon viele Jahre bauen und noch viel investiert werden muss.
Einen Kredit hat er auch vor 5 Jahren aufgenommen (für Schlaf- und Kinderzimmer), den er noch zurück zahlt.
Wie wird denn bei dieser Situation der genaue Wohnwert ermittelt.
Das Arbeitsamt hat jetzt einfach 90m² genommen und mal 3€ gerechnet und die Nebenkosten abgezogen.
Warum werden die Raten für den Kredit nicht mit berechnet nur die Zinsen. Verstehe ich nicht, was bedeutet das?
Notwendige Reperaturen werden auch nicht mit abgerechnet. Wir bauen viel selber aber das Material muss man ja auch berücksichtigen können?
Und nochwas ist mir aufgefallen. Der Verpflegungszuschuß der ja steuerfrei ist wurde zu100% auf den Bruttolohn gerechnet, und extra 1/3 nochmal dazu.
Dann wird ja Geld berechnet was gar nicht da ist? Ist das rechtens?
Jetzt muss er 60€ mehr Unterhalt bezahlen und noch ab März nachzahlen.
Ich verdiehne auch nicht viel. Wir wissen gar nicht wie wir das machen sollen.
Eigentlich werden mit der neuen Berechnung nur unser gemeinsamen Kinder damit bestraft das andere bekommt sowieso nicht mehr.
Ich hoffe jemand kann meine Fragen beantworten.
Gruß RaSa