Probleme mit Wohnvorteil und Verpflegungszuschuß

  • Hallo an alle, wer kann mir helfen.


    Mein Freund hat ein 15 Jahre alten Sohn, für den er Unterhalt bezahlt.


    Das Jugendamt hat vor 2 Jahren wegen unseren 2 Kindern (2 und 3 Jahre) den Unterhalt (55€) neu berechnet.
    Dem Kind gegenüber werden Leistungen nach dem SGB II gewährt und deshalb wurde mein Freund im April vom Arbeitsamt um
    Auskünfte über Unterhaltsansprüche gebeten.


    Jetzt haben wir aber ein Problem, weil mein Freund sein Elternhaus im März überschrieben bekommen hat wird jetzt Wohnvorteil mit dazu gerechnet.

    Jetzt wußte ich nicht, wieviel ich als Wohnfläche angeben sollte, weil ja noch die Schwiegereltern im Haus wohnen (lebenslanges Wohnrecht),
    jeder hat seine eigenen Zimmer im ganzen Haus verteilt und die Höhe der Räume zum größten Teil unter 2m liegt.


    Wir wohnen auf dem Dorf in einem alten Haus in dem wir schon viele Jahre bauen und noch viel investiert werden muss.
    Einen Kredit hat er auch vor 5 Jahren aufgenommen (für Schlaf- und Kinderzimmer), den er noch zurück zahlt.


    Wie wird denn bei dieser Situation der genaue Wohnwert ermittelt.
    Das Arbeitsamt hat jetzt einfach 90m² genommen und mal 3€ gerechnet und die Nebenkosten abgezogen.


    Warum werden die Raten für den Kredit nicht mit berechnet nur die Zinsen. Verstehe ich nicht, was bedeutet das?
    Notwendige Reperaturen werden auch nicht mit abgerechnet. Wir bauen viel selber aber das Material muss man ja auch berücksichtigen können?


    Und nochwas ist mir aufgefallen. Der Verpflegungszuschuß der ja steuerfrei ist wurde zu100% auf den Bruttolohn gerechnet, und extra 1/3 nochmal dazu.
    Dann wird ja Geld berechnet was gar nicht da ist? Ist das rechtens?


    Jetzt muss er 60€ mehr Unterhalt bezahlen und noch ab März nachzahlen.


    Ich verdiehne auch nicht viel. Wir wissen gar nicht wie wir das machen sollen.
    Eigentlich werden mit der neuen Berechnung nur unser gemeinsamen Kinder damit bestraft das andere bekommt sowieso nicht mehr.
    Ich hoffe jemand kann meine Fragen beantworten.
    Gruß RaSa

  • Hi,


    zunächst einmal ist das Kind nicht dazu da, das Immobilieneigentum der Eltern zu finanzieren. Deshalb werden nur die Zinsen anerkannt. Das ist völlig in Ordnung. Notwendige Reparaturen, die muss teilweise auch jeder Mieter zahlen, oder aber sie werden über die laufenden Mietzahlungen finanziert.


    Im übrigen - Steuerrecht hat nichts mit Unterhaltsrecht zu tun.


    Wieso werden die eigenen Kinder bestraft? Das andere Kind bekommt zwar nicht mehr, möglicherweise, aber der Steuerzahler muss das doch nun wirklich nicht finanzieren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,
    ich wollte eigentlich Hilfe und keine Belehrung.


    Ich versteh immer noch nicht wie denn der genaue Wohnwert ermittelt wird und wie das mit dem Verpflegungszuschuß gerechnet wird?
    Mieteinnahmen besitzen wir nicht, und bei der Steuer kann man doch nur Handwerkerkosten ansetzen.


    Ich bin geldlich auf die Unterstützung von meinem Freund angewiesen, weil ich selber nicht viel in der Elternzeit hatte und jetzt nicht viel verdiehne.
    Was ich habe gebe ich meine Kindern, aber wenn nichts da ist kann ich nichts geben und das macht mich traurig.
    Wenn es dann nächstes Jahr Mindestlohn gibt sieht die Sache wieder anders aus.


    Gruß RaSa

  • Hallo RaSA,


    Eine Erklärung ist keine Belehrung.


    Wie viel m2 der Wohnung benutzt ihr denn?


    Wie hoch ist der örliche m2-Preis für eine Wohnung bei euch?


    Was müsstet ihr bei euch für eine Wohnung an Miete zahlen?


    lg
    edy

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  • Hallo edy,
    wir haben keine Wohnung, wir teilen das Haus mit den Schwiegereltern (lebenslanges mietfreies Wohnrecht ).
    Unsere Räume sind ca.85 m² groß, das meiste davon unter 2m (da zahlt man ja nur die Hälfte).
    Mietspiegel gibt es keinen.
    Die Leute die ich gefragt habe zahlen im Durchschnitt 4 Euro.
    Es gibt auch Angebote unter 3 Euro die Nachfrage ist nicht sehr groß bei uns.


    Gruß RaSa