Unterhalt an (zukünftigen) Ex- Mann?

  • Hallo zusammen,
    nachdem ich mir jetzt die Finger wund gegoogelt habe, versuche ich es jetzt mal hier und hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Meine Frage:
    Bin ich (weiblich), berufstätig (Netto ca. 2200€- Kindergeld nicht miteingerechnet), alleinige Hauseigentümerin (auch von mir bewohnt- die nächsten 15 Jahre belastet), 2 Kinder (bei mir lebend, beide weit unter 11 Jahren- er ist der leibliche Vater), meinem bald Ex- Mann unterhaltspflichtig? Er drohte bereits damit, sich kündigen zu lassen (hat jetzt ein netto Einkommen von ca. 2300€), damit ich ihm Unterhalt zahlen muß.
    Wie ist denn da die Satzung?
    Ich freue mich über Antworten
    Liebe Grüße

  • Hi,


    die Angaben sind zu vage, um etwas sagen zu können. Jedenfalls so viel: nach der Scheidung sehe ich null Chancen auf Unterhalt für ihn. Bis zur Scheidung könnte ein minimaler Unterhaltsanspruch bestehen, rein rechnerisch, was ich aber bezweifle. Man müsste beide Einkommen bereinigen. Zahlt er denn Kindesunterhalt?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo June,


    Nach einer Kündigung tritt meistens die Zahlung von ALGI an.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    ich würde den Unterhaltsanspruch des Mannes verneinen, weil er durch Kündigung seine <Bedürftigkeit mutwillig selbst herbei geführt hätte.


    Kein Arbeitgeber kündigt einen AN einfach so auf Wunsch des AN. Das würde ja bedeuten, das der AN bisher auch schon überflüssig war.


    LG chico

  • <p>

    </p>


    <p>&nbsp;</p>


    <p>Ihre Angaben sind leider zu ungenau..um hier was sagen zu k&ouml;nnen</p>