Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschusskasse

  • Hallo zusammen,


    mein Freund hat aus einer früheren Beziehung eine Tochter, für die er Unterhalt zahlen muss.


    Bis dato waren dies 225€/Monat.


    Sein Verdienst wird sich aber ab nächstem Monat erheblich verringern, sodass er bei ca. 900€/Monat landet. Nach meinen diversen Recherchen bedeutet dies ja, dass er knapp unter dem Selbstbehalt liegt und somit Unterstützung von der Unterhaltsvorschusskasse bekäme.


    Nach weiteren Recherchen in diesem Forum wären dies


    317,00€ Mindestunterhalt abzgl. vollem Kindergeld i.H.v. 184,00€ = 133,00€ Zahlung durch die Kasse an die Mutter.


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:


    Mein Freund meint, mit dieser Summe käme die Kindesmutter nicht über die Runden, da sie ja vorher 225€ zzgl. vollem Kindergeld = 409,00€ hatte.


    Hat die Kindesmutter die Möglichkeit, diese "Lücke" von ca. 90,00€ bei irgendeiner anderen Stelle geltend zu machen und zu bekommen? Sie verlässt sich ja schließlich auf diese Summe jeden Monat. Oder ist das in diesem Fall ihr persönliches "Pech", wenn der Kindesvater nicht mehr zahlen kann und das Amt eingreift?


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,


    Anima

  • Hallo Anima,


    Der erste Weg sollte zum Jobcenter (ALGII) gehen.


    Natürlich wird dort versucht sie in Arbeit zu bringen. Voraussetzung ist natürlich ob das Kind angemessen betreut


    werden kann.( Kindergartenplatz/ Kinderhort usw.).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Anima,


    Der erste Weg sollte zum Jobcenter (ALGII) gehen.


    Natürlich wird dort versucht sie in Arbeit zu bringen. Voraussetzung ist natürlich ob das Kind angemessen betreut werden kann.


    Danke für die schnelle Antwort. Ob sie das tatsächlich machen wird ist fraglich - würde doch aber an dem Unterhalt als solchem erst einmal nichts ändern, oder würde das ALG II die Unterhaltlücke schließen?



    Er wird einen neuen Job annehmen (komplett neues Tätigkeitsfeld), zwar weniger Einkommen zu Anfang, dafür aber auch stressfreier 8)

  • Hallo,


    Danke für die schnelle Antwort. Ob sie das tatsächlich machen wird ist fraglich - würde doch aber an dem Unterhalt als solchem erst einmal nichts ändern, oder würde das ALG II die Unterhaltlücke schließen?


    Das jetzige Einkommen der von Frau +Kind müsste z.Z. niedriger als der ALGII-Satz sein.


    Weitere Möglichkeit wäre evtl. Wohngeld beantragen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo!


    Zitat

    Er wird einen neuen Job annehmen (komplett neues Tätigkeitsfeld), zwar weniger Einkommen zu Anfang, dafür aber auch stressfreier


    In dem Fall hätte er die Verringerung seines Einkommens mutwillig selbst herbeigeführt. Es wäre weiter der Mindestunterhalt zu leisten, auch wenn dabei der Selbstbehalt unterschritten wird.


    LG chico