Scheidung mit harten Bandagen

  • Hallo Forum,


    ich schreibe hier heute weil ich Fragen bzgl. der Scheidungssituation zwischen meinen Eltern.
    Ich erhoffe mir Hilfe und Tipps.
    Wenn ich Punkte vergessen habe oder nicht deutlich beschrieben habe bitte melden :-)


    Folgender Sachverhalt:


    Meine Mutter hat sich im Dezember 2013 eine eigene Wohnung genommen und ist aus dem gemeinsamen Haus
    (gebaut 2006, Vollfinanziert, meine Mutter ist im Grundbuch eingetragen, beide sind Darlehensnehmer, Restschuld ca. 200.000) ausgezogen.
    Sie hat inzwischen einen neuen Mann.
    Sie arbeitet und verdient ca. 1.600€ netto.


    Mein Vater ist im gemeinsamen Haus geblieben.
    Er ist seit 2013 Frührentner und hat ca. 600€ Rente (abzgl. Krankenkasse usw.)
    Er hatte im Jahre 2012 die Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs, wurde operiert und ist seither in Chemo-Behandlung.


    Nach Ihrem Auszug hat Sie keine Kosten mehr für das Haus gezahlt (Strom, Wasser usw. obwohl Sie die Vertragsinhaberin ist).
    Die Kreditraten wurden ebenfalls nicht mehr bedient (vorher von beiden gemeinsam, bzw. zum grössten Teil von meinem Vater), nun drückt natürlich die Bank.


    Sie hat eine Räumungsklage gegen meinen Vater erwirkt, die inzwischen Rechtskräftig ist (Gerichtsvollzieher hat sich schon angekündigt).
    Der Versorger (bei dem meine Mutter im Sekretariat arbeitet!!!) hat inzwischen dass Wasser abgestellt und weigert sich mit meinem Vater
    zu sprechen bzw. ihm ein Kundenkonto einzuräumen.


    Inzwischen gibt es zwei Kaufinteressenten
    1x Auf der Seite meiner Mutter, er bietet 245.000
    1x Auf der Seite meines Vaters, er bietet 285.000


    Das Problem ist nun folgendes, meine Mutter hatte Klage eingereicht weil mein Vater dem Kaufvertrag zu dem niedrigeren Preis nicht zustimmen wollte.
    Das Verfahren hat noch nicht stattgefunden.
    Das Gericht wurde darüber informiert, dass ein weiterer Käufer im Raum steht.
    Die Richterin hat jedoch darauf nur mit den Worten reagiert, dass sie das nicht interessiert. Ohne Notarvertrag kein Käufer war ihre Aussage am Telefon!


    Das alles kann doch so wohl nicht wahr sein???


    Mein Vater hat zwischenzeitlich die Scheidung eingereicht, was aber von der Gegenseite blockiert wird.
    Angeblich sei meine Mutter nicht ausgezogen und in einer Findungsphase, Sie (meine Eltern) hätten sich gemeinsam ein anderes Haus im April diesen Jahres angeschaut usw.
    Das stimmt aber nicht. Sie lebten schon länger getrennt im Haus, hatten getrennte Schlafzimmer. Mein Vater hat die Raten bedient, sie die Nebenkosten.
    Natürlich kann keiner bezeugen ob sie getrennt waren und ab wann (wer kann da schon ein eindeutiges Datum festmachen?)


    Der Versuch Unterhalt von meiner Mutter zu erhalten wurde abgeschmettert weil Sie ja angeblich alle Kosten für das Haus tragen würde (was nachweislich nicht so ist).
    Antrag auf ALGII wurde abgewiesen, da ihm ja Unterhalt zustünde, er im Haus kostenfrei wohnt...


    Mir kommt das alles spanisch vor... bzw. es widerspricht meinem Rechtsempfinden was hier vor sich geht.


    Welche Optionen hat mein Vater?
    Aktuell das grösste Problem ist das fehlende Wasser (Als Chemo-Patient!!!) und die drohende Zwangsräumung.
    Laut GV dürfte er am Tag der Räumung nichts mitnehmen ausser das was er an Kleidung trägt (auch keine Medikamente...)
    So stehe es im Räumungsauftrag, geht so etwas überhaupt?
    Die Möbel im Haus sind ihm, sie hat die Möbel damals beim Auszug mitgenommen.


    Ich vermute die Anwälte meiner Mutter spielen auf Zeit um Ihre Rentenpunkte zu retten?
    Sie müsste beim Vermögensausgleich Punkte abgeben da sie mehr Punkte hat.
    Auch da gibt es schon die Aussage ihres Anwalts, dass man dagegen klagen werde usw.


    Mein Vater möchte geschieden sterben, er kann es nicht ertragen, dass sie ihn beerdigen muss (als noch Ehefrau)
    Er möchte möglichst viel beim Hausverkauf erwirtschaften und das Geld im Todesfall den Enkeln vererben.



    Hoffe auf Hilfe und bedanke mich im Voraus!!!


    Sohn78

  • Hallo,


    alles etwas unsortiert. Deshalb ist wahrscheinlich auch noch keine Antwort gekommen. Bitte gewöhne dir an, alle persönlichen Verletzlichkeiten raus zu zu lassen. Wir haben seit 1976 kein Verschuldensprinzip mehr, sondern nur das Zerrüttungsprinzip.


    Fakt ist, dass weder die Mutter noch der Vater das Haus halten können. Und offensichtlich ist der Vater schon rechtskräftig zur Räumung verurteilt worden. Sonst wäre nämlich der Gerichtsvollzieher nicht im Spiel. Ich frag mich wirklich, warum er es so weit hat kommen lassen (kopfschüttel). Hat der Vater denn einen eigenen Anwalt? Er sollte auf jeden Fall mit dem Räumungstitel zum Sozialamt seiner Stadt gehen. Normalerweise haben die beim Wohnungsamt für so Notfälle Hilfen.


    So, dann ist der Vater auch kein Fall für ALG II. Wenn dann Grundsicherung, auch dafür ist das Sozialamt der Stadt zuständig, nicht die ALG-Behörde. Denn er steht ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Und da sollte er bitte das Urteil mitnehmen, aus dem hervorgeht, dass er keinen Unterhaltsanspruch hat sowie das Räumungsurteil. Damit sollte dann der Umzug in trockenen Tüchern sein. Und wenn er vor der Zwangsräumung eine neue Wohnung hat, dann nimmt er das mit, was er braucht, den Rest lässt er da.


    So, das wären die ersten Schritte.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,
    danke für die Antwort!


    Das mit dem Zerüttungsprinzip ist mir klar. Die moralischen Punkte müssen die beiden mit sich selbst ausmachen.


    Welche Möglichkeiten hätte er den gehabt die Räumungsklage zu umgehen. Seine Anwältin hat da angeblich nichts machen können.
    Er hat sich seit dem Auszug bemüht einen Käufer zu finden, leider hat meine Mutter alle Anstrengungen seinerseits ignoriert. Sogar ein Angebot meinerseits das Haus zu kaufen hat Sie abgelehnt.
    Sie hat vor Gericht angegeben, dass Sie das Haus nicht mehr finanzieren kann und das er sich weigern würde auszuziehen.
    Jetzt plötzlich hat Sie einen Käufer, der aber weniger zahlen wollte als das Haus an Wert hat (ich vermute es soll eine weitere verdeckte Zahlung geben damit mein Vater keinen Zugewinnausgleich erhält).


    Nachdem mein Vater nun das Kaufangebot über einen Notar an den Anwalt meiner Mutter weitergereicht hat, hat ihr Käufer plötzlich die Summe ebenfalls auf 285.000 erhöht!


    Unterhaltsansprüche hat er keine geltend gemacht weil der Anwalt meiner Mutter mitgeteilt hat, dass sie keinen Unterhalt leistet, da er ja den Wohnvorteil hat und da meine Mutter ja alle Kosten tragen würde.
    Leider habe ich dies zu spät mitbekommen. Er hat Grundsicherung beantragt aber leider ohne die genannten Unterlagen.
    Damit hat leider das Sozialamt die Grundsicherung für meinen Vater abgelehnt.


    Jetzt zum akuten Problem:
    Der Käufer meiner Mutter möchte die Räumung vollstrecken lassen.
    Der Käufer meines Vaters würde ihm Aufschub zur Wohnungssuche gewähren bis Ende Januar 2015.


    Gibt es eine Chance, dass meine Mutter an den Käufer meines Vaters verkaufen muss? Evtl. Schadensminderungspflicht?
    Welche Möglichkeiten hat mein Vater?
    Was passiert, wenn meine Mutter das Geld für das Haus erhält und dieses "verjubelt"?
    Kann man Sie zu Einrichtung eines Treuhandkontos verpflichten?
    Sie hat im Bekanntenkreis schon geäussert, dass er nichts bekommt und das Sie ihn "fertig machen werde".


    Danke und Gruss
    Sohn78

  • Hi,


    ob der Vater überhaupt einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich hat, das können wir hier nicht abschätzen. Ist eine Frage des Zugewinns. Ganz klar.
    So, und nun zur Räumung. Die kann vollstreckt werden, wenn ein Urteil existiert. Das scheint der Fall zu sein. Damit ist der Vater draußen, und hängt auch noch auf den Vollstreckungskosten. Und, dass ein Aufschub der Vollstreckung ohne Wasseranschluss erfolgt, das ist eher unwahrscheinlich. Ist ja schon ein Fall für das Gesundheitsamt. Aus Gründen der Hygiene. Dann ist er noch schneller draussen. Und ganz ehrlich, das Gericht hat mit absoluter Sicherheit überprüft, was die Mutter für das Haus zahlt. Wahrscheinlich die Darlehen. Und mehr muss sie auch nicht leisten. Bei 600 € im Monat, da hätte er doch zumindest das Wassergeld zahlen können.


    Der Vater hat eine Möglichkeit. Sich sofort um eine Wohnung zu kümmern, die Optionen hatte ich bereits aufgezeigt. Was ist inzwischen geschehen? Nein, das Haus gehört aus was für Gründen auch immer nur ihr allein. Sie kann bestimmen, wie es weiter geht. Und er sollte mal anfangen, sein Leben in den Griff zu bekommen.


    Herzlichst


    TK

  • Hmm... das hört sich alles so einfach an...


    Das Gericht hat nicht geprüft was Sie zahlt.
    Sie hat in der Klageschrift einfach angegeben, dass Sie alles zahlt.
    Da wurde nichts überprüft!
    Jetzt hat sich aber herausgestellt, dass Sie es nicht getan hat!
    Es geht ja nicht nur um das Wasser, sondern auch um den Strom.
    Das Wasser konnte von der Strasse aus abgestellt werden.
    Er hatte davon auch nichts gewusst, er ist ja nicht der Vertragspartner.
    Ohne Mietvertrag bekommt er dort auch keinen Vertrag. Einen Mietvertrag verweigert meine Mutter aber von Anfang an.


    Wassergeld würde er ja gerne zahlen... aber er hat ja keinen Vertrag bei den Stadtwerken.
    Und da meine Mutter dort arbeitet wird er dort von allen Mitarbeitern ignoriert!


    Eine Wohnung findet er aufgrund der finanziellen Situation nicht, er hat jetzt aktuell über 80 Wohnungen angesehen und immer eine Absage wegen der geringen
    Rente erhalten.
    Auf dem Sozialamt hat man uns mitgeteilt, dass er keine Leistungen erhält da ja Vermögen (Zugewinn aus dem Hausverkauf) da sei.
    Das Geld hat er doch aktuell aber nicht!


    Sein Leben würde er ja gerne in den Griff bekommen, aber mit einer CHEMO-Therapie ist das nicht gerade einfach.
    Er liegt nach der wöchentlichen Behandlung immer 3-4 Tage flach, muss sich übergeben usw.
    Wie soll er sich da um solche Dinge kümmern?


    Bin hier echt am verzweifeln.
    Meine Mutter ignoriert mich seit Monaten völlig.
    Anrufe werden geblockt, auch von den Verwandten ihrer Seite.
    Meine Kinder leiden darunter, dass Sie die Oma nicht mehr sehen.


    Ich habe jetzt gehört (von einer ehemaligen Freundin meiner Mutter, die mit Ihrem Verhalten nicht mehr klar kommt)
    sie hätte einen "Maulkorb" vom Anwalt verpasst bekommen damit sie das Verfahren nicht negativ beeinflusst?!?
    Was soll das heissen???


    Man muss doch irgendetwas machen können?!?
    Sie verhält sich absolut kontraproduktiv und zielt nur darauf ab meinen Vater finanziell zu schädigen.
    Aussage der ehemaligen Freundin: ...wir waren einen Cafe trinken und Sie fragte mich ob ich dabei bin wenn sie "ihn" fertig macht!
    Die Freundin hat sich jetzt, völlig überraschend, an uns gewandt... wie soll ich so etwas einordnen?
    Könnte ihre Aussage etwas bringen?


    LG
    Sohn 78

  • Hi,


    offensichtlich weisst Du vieles nicht. Natürlich hat es im Unterhaltsverfahren eine Überprüfung der Behauptung gegeben, sie würde den Kredit abzahlen.


    Und abgesehen davon, bei 600 € im Monat, da ist er im Augenblick wahrscheinlich auch kein Fall für die Grundsicherung. Die aktuellen Zahlen sind (gerundet) etwa: 395 € für den persönlichen Bedarf. Davon ist auch Strom zu zahlen. Und dann bleibt die Differenz von 200 €. Davon sind doch nun wirklich Wassergeldzahlungen möglich. Ich verstehe es einfach nicht. Wie wärs, wenn Du einfach mal dort bei der Vollstreckungsstelle anrufst, und das klärst? Einfach die Höhe der Schulden erfragst? Und dann wird bezahlt.


    Wenn der Vater aber nicht mal in der Lage ist, eine Überweisung zu tätigen, dann sollte man über einen amtlichen Betreuer nachdenken. Der richtet dann auch die Daueraufträge ein. Euch ist schon klar, dass hier wahrscheinlich Seuchengefahr besteht, und dass das alles wahnsinnig teuer werden kann? Rausstemmen aller sanitärer Anlagen inkl. Fliessen, Sonderfirma, die die Abwasserwege wieder mit Hochdruck freipustet? Und das alles, nur weil er nicht in der Lage war (warum auch immer), eine schlichte Ummeldung bei der Wasserbehörde zu machen? Auch dein Verhalten: absolut unverständlich.


    Ob es Zugewinn gibt, das weiss doch niemand. Das sind doch häufig Wolkenkukuksheime. Und selbst wenn ein Zugewinn raus kommt, dann doch erst in langer Zeit. Zumindest darlehensweise müsste dann Grundsicherung drinnen sein, wenn denn die Voraussetzungen da sind. Sind sie im Augenblick aber nicht. Erst mit eigener Wohnung.


    Nimm dir doch mal 2-3 Tage Zeit. Klappere die Ämter ab. Wohnungsamt (wegen drohender Zwangsräumung), sortier die Unterlagen vom Papa, nimm sie mit zum Sozialamt. Kläre, was die brauchen, um eine Wohnung (teilweise) zu finanzieren. Vielleicht bekommst du eine Zusicherung, dass die Miete übernommen wird. Glaub mir, auch ALG II Empfänger oder Empfänger von Grundsicherung bekommen Wohnungen. Nur, wenn er hingeht und sagt, ich hab 600 € Rente, und mehr nicht, dann bekommt er natürlich keine Wohnung. Wundert dich das?


    Und das Verhalten des Anwaltes der Frau ist doch absolut in Ordnung. Viele Köche verderben den Brei. So ein Verfahren funktioniert nur, wenn EINER die juristische Seite klärt. So einfach ist das. Abgesehen davon, die Frau ist ja auch keine Großverdienerin. Viel mit Unterhalt für ihn wird da nicht sein. Sie kann ihn auch nicht schädigen. Sie will ihn aus ihrem Haus raus haben, das völlig legitim. Und bei den sanitären Verhältnissen, je schneller, desto besser.


    Es gibt einen Räumungstitel. So, und jetzt bist du als Sohn gefragt, zwecks Schadensbegrenzung. Und zwar sofort.


    Herzliche Grüße


    TK

  • Hallo TK,


    danke für deine schnelle Reaktion!


    Es gab kein Unterhaltsverfahren! Sie hat lediglich die Räumung eingeklagt und dabei in der Klageschrift behauptet sie zahle alles.
    Daraufhin hat sie Recht bekommen. Er konnte bei der Verhandlung nicht anwesend sein, hatte rechtzeitig ein Attest
    vorgelegt und das Gericht hat darauf in Abwesenheit entschieden!


    Das Haus wurde gemeinsam gebaut beide haben den Kreditvertrag unterschrieben.
    Das Haus wurde im Grundbuch nur deshalb auf meine Mutter eingetragen weil er in der Zeit Selbständig war und er dachte bei einer
    evtl. Insolvenz ist das Haus so gesichert. Ein Fehler wie es heute ausschaut...


    Er hat ja keine 600€, da gehen ja noch Versicherungen + Krankenversicherung usw. ab.
    Damit bekommt er aktuell keine Wohnung... jedes mal wenn er den Renten-Bescheid vorlegt bekommt er eine Absage.
    Er kann sich auch nicht wirklich um die ganzen Dinge kümmern... ich wundere mich schon was er alles geschafft hat im Alleingang anzustossen!!!
    Er war auf den Ämtern und hat sich bemüht!


    Auf dem Sozialamt geht aber nichts voran, die Sachbearbeiterin hat die Unterlagen über 3 Wochen rumliegen gehabt.
    Ihre Vorgesetzte ist in Urlaub gewesen... Nachfassen von Papa war erfolglos.
    Heute hat die Sachbearbeiterin nur gemeint, sie denkt nicht, dass er Grundsicherung erhält, mehr könne sie jetzt auch noch nicht sagen.
    Wohnungsamt... die haben uns wieder weggeschickt... wir müssten erst zum Sozialamt, klasse!


    Seuchengefahr besteht nicht, das Haus hat eine Regenwassernutzungsanlage.
    Wäsche waschen und WC-Benutzung ist also gesichert.
    Wasser für den Abwasch bekommt er von den Nachbarn in Kanistern.
    Duschen kann er bei Bekannten.


    Natürlich kann er Überweisungen tätigen, nur wohin?
    Er hat kein Vertragskonto bei den Stadtwerken und die weigern sich ohne Mietvertrag eines zu eröffnen.
    Alle Unterlagen hat meine Mutter mitgenommen. Er hat weder eine Rechnungsnummer noch eine Kontonummer.
    Auf den Stadtwerken haben sie uns nur angegrinst und weggeschickt (Klar sie arbeitet dort im Sekretariat, da wissen ja alle wer er ist)!


    Er weiss ja noch nicht einmal wie hoch die Aussenstände sind und was er zu zahlen hätte!
    Mein Anruf bei der Vollstreckungsstelle war ebenfalls erfolglos! Keine Vertragsinhaber, keine Auskunft...auf Wiederhören.
    Seine Anwältin meint nur sie kann dann etwas machen wenn sie einen Auftrag erhält und wir müssten ihr sagen was sie tun soll...toll!


    Ich habe nicht gewusst wie extrem die Situation ist, bis ich vor einer Woche von ihm eingeweiht wurde.
    Bis dahin habe ich mich aus der Sache rausgehalten und darauf vertraut, dass es so etwas wie Menschenrechte gibt und in einem
    Scheidungsverfahren am Ende beide eine Chance auf einen Neuanfang haben.
    Er hat immer für die Familie gesorgt, kein Alkoholproblem, keine anderen Frauen, sich immer um Arbeit bemüht.
    Er war lange Zeit Selbständig und hat in dieser Zeit alles Geld in die Familie gesteckt.
    Das Haus war als Altersvorsorge gedacht (bewohnen und dann im Alter verkaufen).
    Seit der Krebsdiagnose hat meine Mutter sich um 180 Grad gedreht. Ich vermute sie sieht in ihm nicht mehr den Versorger...

    Schadensbegrenzung: Ja das wäre schön!
    Ich hatte im Januar angeboten das Haus zu übernehmen (Kaufpreis= Höhe der Verbindlichkeiten).
    Damit wäre Sie schuldenfrei gewesen.
    Der Plan war dann:
    Papa bleibt bis zum Tode drin, Haus wird in zwei Wohneinheiten aufgeteilt. Die zweite Einheit vermietet.
    Er zahlt mir was er kann, ich lege den Rest drauf.
    Sie erhält ein Vorkaufsrecht und ich verpflichte mich ihr im Falle eines Verkaufs die Differenz zwischen heutigem
    Kaufpreis und erzieltem Kaufpreis auszuzahlen.
    Das hat Sie abgelehnt!!! Begründung: Der muss da raus!


    Da muss es doch irgendeine Möglichkeit geben etwas zu tun?!?


    LG
    Sohn78

  • Ergänzung:
    Wir befinden uns ja noch im Trennungsjahr
    Das Haus ist das einzige Vermögen (deshalb muss Papa laut Notar einem Verkauf wohl auch zustimmen, wobei auch hier wohl schon eine Klage vor Gericht anhängig ist wie ich gerade gesehen habe).
    Sie ist in einer Nacht und Nebelaktion ausgezogen und hat ihn im Haus zurück gelassen.
    Alle Unterlagen hat Sie damals mitgenommen.


    Sie verhält sich doch nachweislich schädlich gegenüber ihm, da muss doch etwas zu machen sein!


    Für mich deckt sich hier nichts mit meinem Rechtsempfinden.


    Das Haus muss verkauft werden und Sie will schuldenfrei sein. Das ist ja OK.
    Das möchte er ja auch.
    Aber sie verhält sich ja wie die Axt im Walde.


    Beispiel:
    Mein Vater hatte einen Käufer, der springt ab, weil er einen Anruf erhielt mit dem Hinweis das Haus käme eh unter den Hammer.
    Der neue Käufer meines Vaters erhält einen Anruf von dem Käufer meiner Mutter mit dem Hinweis er solle sich doch gut überlegen ob er das Haus wirklich möchte.


    Das Haus hat einen Verkehrswert von 310.000 Euro. Diese wären zu erzielen wenn beide an einem Strang ziehen würden.
    Mein Vater hat im Februar sogar mehrmals ein Gesprächsangebot schriftlich an meine Mutter über seine Anwältin bemüht... sie hat das kpl. ignoriert.


    Für mich deutet alles auf folgendes hin.
    Das Haus soll an den Käufer meiner Mutter gehen... zu einem Preis weit unter Wert.
    Ich vermute dann soll eine Restzahlung "unter der Hand" erfolgen.
    Der Käufer verfügt über ausreichend Barmittel!

  • Hallo,


    Seine Anwältin meint nur sie kann dann etwas machen wenn sie einen Auftrag erhält und wir müssten ihr sagen was sie tun soll...toll!


    Habt ihr sie beauftragt?


    Ohne Auftrag (Mandat) kann sie nicht tätig werden.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    danke für Deine Antwort!


    ja sie hat ein Mandat.
    Die Frage ist ja mit was können wir sie beauftragen.
    Sie macht keine Vorschläge, nur auf Nachfrage tut sie etwas.
    Es kommt mir so vor als hätte sie kein Interesse an dem Fall?!?
    Auf Schreiben der Gegenseite reagiert sie nur nach Aufforderung usw.


    Bis jetzt wurde immer nur reagiert... der Anwalt meiner Mutter stellt einen Antrag bei Gericht nach dem anderen.


    bin echt verzweifelt...


    LG
    Sohn78

  • Hallo Sohn78,


    Ist sie eine Fachanwältin?


    formuliere doch um was dir/euch geht.


    Wie wird sie bezahlt?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Wechselt die Anwältin, wenn ihr kein Vertrauen habt. Aber erwartet keine Wunder. Offensichtlich hat man hier lange geschlafen, denn bei ordentlicher Interessenwahrnehmung hätte man einen Räumungstitel während des Trennungsjahres eigentlich locker abwehren könne oder aber auch Vollstreckungsschutz beantragen können. Abhaken!
    Die Eigentümerin, also die Ehefrau, kann mit dem Haus verfahren, wie sie will. Es gehört ja ihr! Sie kann es unter Wert veräußern oder auch verschenken. Darauf kommt es bei der finanziellen Auseinandersetzung aber auch nicht an. Das Scheidungsverfahren läuft, der Stichtag für die Berechnung des Zugewinns ist in der Welt. Massgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie. Das ist ja nicht zwingend der Veräußerungserlös. Ob man aber zu einem Zugewinn kommt, kann nicht beurteilt werden, weil das Zahlenwerk insgesamt unbekannt ist. So etwas gehört aber auch ZWINGEND in Anwaltshände, da man als Naturalpartei keine Anträge bei Gericht stellen kann.


    Unterhalt? Kann man so auch nichts zu sagen... es kommt halt auf das bereinigte Einkommen der Mutter an.


    Von Behörden sollte man sich nicht einfach wegschicken lassen, sondern auf einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Wenn man den nicht bekommt, kann man ja auch nichts machen. Wenn Du Deinen Vater finanziell unterstützen möchtest, könntest Du das ja auch mit einer Mietkaution o. ä. Was da machbar ist und was Du leisten willst, solltest Du sorgfältig überlegen. Einen Rat wird man kaum geben können. Eine Zwangsräumung macht die Sache jedenfalls weder billiger noch einfacher. In jeder Stadt gibt es eigentlich auch Organisationen, die Menschen mit Wohnungsnot helfen.


    Also:
    - alle Behördenanträge stellen
    - Klärendes Gespräch mit Anwalt führen; notfalls wechseln
    - Zugewinnanspruch ermitteln und im Scheidungsverbund geltend machen
    - mit der Ehefrau einen verbindlichen Räumungstermin zur Meidung der ZV vereinbaren - kein Gläbiger vollstreckt gerne Räumungstitel -
    - Ersatzwohnraum zum Räumungstermin finden
    - Unterhaltsanspruch ermitteln und ggf. geltend machen
    - die Nerven behalten...

  • Liebe bleu:


    Jemand, der ohne jedwede Unterlagen zum Sozialamt marschiert, der muss sich nicht wundern, wenn er abgewiesen wird. Und dass irgend jemand am Telefon irgendwelche Auskünfte bekommt, das ist doch auch mehr als unwahrscheinlich. Wäre wahrscheinlich sogar strafbar, wenn die Auskünfte gegeben würden. Man kann ja nicht mal nachvollziehen, wer anruft. Ich hatte ja schon geschrieben, er muss erst einmal seine Unterlagen zusammen stellen, und dann möglichst mit Unterstützung zu den Behörden. Denn alleine schafft er das alles nicht. Da sie offensichtlich weiterhin die Kredite bedient, wird er keinen Unterhaltsanspruch haben. Denn so sexy ist ihr Gehalt ja auch nicht. Zumal wir nicht wissen, ob schon die neue Steuerklasse berücksichtigt ist. Und das Einkommen noch nicht bereinigt ist.


    Es kann natürlich sein (so hab ich das damals gemacht), dass die Zwangsversteigerung angepeilt wird. Ich hatte dadurch dann den Anteil meines Ex "für nen Appel und ein Ei" erworben, er war draußen und dann konnte ich die Kiste mit Gewinn veräußern.


    Ich verstehe die Empörung des Sohnes eigentlich nicht. Die Mutter hat sich vom Vater getrennt. Scheidungen sollen vorkommen. Sie besteht auf ihren legalen Rechten, auch das soll vorkommen. Er ist nicht in der Lage, seine Rechte durchzusetzen. Sein Problem. Und Telefonate vom Sohn an irgend jemanden, die helfen doch nun wirklich nicht weiter. Abgesehen davon wissen wir nicht, für was die Anwältin mandatiert ist. Auch so eine Sache.


    Der Sohn sollte doch erst einmal die Sachen des Vaters sortieren, um sich einen Überblick zu verschaffen. Dann die Liste, die du hier eingegeben hast, abarbeiten (ist wesentlich konkreter als meine Liste, wesentlich besser, geht aber in dieselbe Richtung). Und dann sieht man weiter.


    Nur, eines mal ganz klar. Die Mutter ist nicht die Caritas. Auch sie muss finanziell schauen, wo sie bleibt. Auch ihre Altersversorgung steht und fällt mit dem Haus. Deshalb ist die Idee, das Haus nur für die Schulden, die noch bestehen, zu erwerben, abwegig.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo an alle,


    danke für die Tipps!


    Folgende Infos möchte ich noch geben:


    @TK:
    Du selbst hast doch oben geschrieben ich solle mal bei der Vollstreckungsstelle anrufen... nun war das nicht richtig?
    Die Unterlagen sind lt. Amt vollständig. Bringt aber leider trotzdem nichts weil die Bearbeitung sich hinzieht.
    Sie zahlt keine Raten für den Hauskredit, ich habe heute (unter der Hand) von der Bank erfahren, dass sie bereits im Februar eine Stundung ausgehandelt hat.
    Sie hat aber definitiv in der Klageschrift von Ihrem Anwalt im Juni angeben lassen, dass sie alle Kosten trägt... und nun? Immer noch OK was Sie macht?
    Kontakt zur Gegenseite ist unmöglich. Der Anwalt legt einfach auf und meine Mutter reagiert nicht auf Anrufe, SMS oder Post... wie soll man da etwas aushandeln?


    Die Anwältin von Papa ist mandatiert zur Einreichung der Scheidung inkl. Zugewinnausgleich usw.
    Verfahrenskostenhilfe ist beantragt.
    Das Mandat bzgl. der Wohnsituation hat sie inzwischen niedergelegt.
    Heute hat Sie durchblicken lassen, dass der andere Anwalt wohl der Experte in der Gegend hier dafür ist was hier gerade läuft und sie keine Chance sieht gegen ihn anzukommen.
    Aussage: Der kennt zu viele Leute und schreckt vor nichts zurück :-(


    Natürlich ist das Haus auch Ihre Altersvorsorge, deshalb ja das Vorkaufsrecht bzw. die Auszahlung des Differenzbetrages.
    Ich wollte ja nur eine Lösung anbieten die ich stemmen kann und womit Papa die letzten Tage (lt. seinem Arzt handelt es sich um 6-8 Monate) im Haus möglich gewesen wären.
    Ich will mich weder am Haus meiner Mutter bereichern noch an Ihrer Altersvorsorge.
    Sie wäre die Schulden los geworden (scheinbar ihr grösstes Problem) und er hätte nicht mehr schwerkrank umziehen müssen.


    LG
    Sohn

  • Hi,


    das mit dem Vorkaufsrecht und dem Haus, das war doch eine törichte Idee. Das Haus wird nur zur Schuldentilgung, also unter Wert veräussert, und sie soll dann das Recht haben, es teuer wieder zu erwerben? Das kann es ja wohl nicht sein. Wenn es deinem Vater so schlecht geht, habt ihr schon mal an ein Pflegeheim gedacht? Hatte ich bei meiner Großmutter organisiert. 1,5 Zimmer, eigenes Bad, Miniküche, eigene Möbel. Und immer jemand da. Dann kann er doch nicht mehr alleine wohnen. Wobei ich bei Voraussagen von Ärzten immer sehr skeptisch bin. Meine Großmutter hat die Voraussagen um ca 6 Jahre überlebt. Nur, dann ist doch die Idee mit der eigenen Wohnung abwegig. Vielleicht mal umdenken? Ich würde es auf jeden Fall tun. Es gibt inzwischen so viele Seniorenresidenzen, die wirklich akzeptabel sind. Was ist mit Pflegegeld? Müsste doch auch längst laufen.


    Warum hat denn die Anwältin was niedergelegt? Ein Mandat u.s.w. .....das ist nicht sehr aussagekräftig. Es ist traurig, dass in diesem Fall so ziemlich alles verbaselt worden ist, was verbaselt werden konnte. Sind denn überhaupt vernünftige Akten angelegt worden? Ich hab den Eindruck, dass immer noch kein Überblick existiert. Du schreibst am Anfang, dass er einfach mal so bei den Behörden vorgesprochen hat. Ohne alles, das klappt nicht. Dem Wohnungsamt ist offensichtlich nicht mitgeteilt worden, dass eine Räumung unmittelbar bevor steht. Denn dann müssen die Handeln. Bitte, bitte, geht das ganze doch etwas professioneller an.


    Fachanwalt für Sozialrecht ist angesagt. Die Scheidung ist ja nicht so furchtbar wichtig. Der kann dann vielleicht einige Weichen richtig stellen. Zum Amtsgericht vorweg, Beratungshilfescheine holen für Wohnungsangelegenheit, Rente, Pflegeversicherung, so als Einstieg. So, dass dieser soziale Bereich wirklich mal angeschaut wird. Nur, bei 600 € im Monat, da sehe ich nicht viel Optionen für finanzielle Unterstützung im Augenblick. Allerdings müssen die WEichen für die Zukunft gestellt werden. Und bitte, lass den Vater das nicht alleine regeln. Aus Scham wird er dann wieder nur mit der Hälfte rüber kommen. Und damit kommt dann kein Anwalt zurecht.


    Und wirklich mal überlegen, ob es im Augenblick Sinn macht, das Scheidungsverfahren weiter zu betreiben. Oder, ob man es wegen Verhandlungsunfähigkeit zum Ruhen bringen sollte.


    Ach ja, das Wassergeld. Die Rückstände sollten klärbar sein. Eventuell durch Neuanmeldung auf deinen Namen. Und - mach dich von dem Gedanken frei, dass die Mutter - sofern ein Anspruch überhaupt besteht - viel Unterhalt zahlen müsste. Wir reden da, wenn überhaupt von 100 € im Monat. Ich vermute mal, dass die 1600 € noch Steuerklasse III sind. Rechne das in Steuerklasse I um, dann erfolgt noch die Bereinigung des Einkommens. Und sie hat einen Selbstbehalt von 1100 €.


    So würde ich die Sache angehen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    sie hätte es zum gleichen Preis wieder haben können bzw. zu dem dann noch offenen Darlehen. Ich wollte daran kein Geld verdienen.
    Ich habe selbst ein Haus, leider kein Zimmer frei, sonst wäre Papa schon lange hier.


    Wassergeld: keine Chance, ich war dort, die blocken alles ab. Ohne Mietvertrag keine Anmeldung!
    Da läuft gewaltig was schief, Klüngelei ist da ein Kindergeburtstag gegen.


    Pflegeheim ist ne Idee, hab ich heute abtelefoniert und ihn auf die Warteliste gesetzt. Leider sind aktuell alle voll belegt hier im Umkreis.
    1600 sind es mit SK I nach Bereinigung. Hat Sie selbst so in der Klageschrift angegeben. Davon muss sie ja aber noch die Rate zahlen, die Nebenkosten usw. kleingerechnet eben um eine Not vorzutäuschen und das
    Räumungsverfahren voranzutreiben. Sie haben ihm ja noch nicht mal die Chance gegeben den Termin zu verschieben wegen der angeblichen Dringlichkeit!


    Papa ist übrigens 54 Jahre alt... mit dem Thema Seniorenresidenz... das ist aktuell schwierig... Zwischen den Chemo Sitzungen ist er ja recht fit. Er ist nicht bettlägerig, Pflege? Vermutlich schwierig.
    Ich denke er fällt irgendwann einfach um. Nur am Tag der Chemo und die Tage danach ist er eben kpl. ausser Gefecht gesetzt, das haut ihn dann regelmässig um.
    Dazu kommt eben noch der Diabetes wegen der fehlenden Bauchspeicheldrüse...


    Verbastelt ist nett formuliert :-(


    OT:
    Ich versteh nicht wie man mit einem Menschen, mit dem man über 30 Jahre verheiratet war, mehrere Kinder hat, der immer für die Familie gesorgt hat so umgehen kann, nur weil er krank geworden ist.
    Er raucht nicht, trinkt nicht... sorry ich weiss, das hilft nicht weiter und ich muss sachlich bleiben.


    Ich habe jedenfalls das Vertrauen aktuell in unser Rechtssystem verloren. DAs so etwas im Jahr 2014 möglich ist, hätte ich nicht für möglich gehalten.


    Ich war selbst 12 Jahre verheiratet, habe vor drei Jahren die Scheidung hinter mich gebracht (Kind lebt bei mir, Haus einvernehmlich geregelt)... mir wäre nie in den Sinn gekommen mich so gegenüber meiner Expartnerin zu
    verhalten (obwohl sie damals zu ihrem Freund gezogen ist und mich mit Kind sitzen gelassen hat). Ich habe damals versucht die Dinge fair zu Regeln, mich an die bestehenden Gesetzte gehalten, schliesslich möchte ich täglich in den Spiegel blicken können.)


    LG
    Sohn

  • Hallo,


    Zitat

    Die Anwältin von Papa ist mandatiert zur Einreichung der Scheidung inkl. Zugewinnausgleich usw.
    Verfahrenskostenhilfe ist beantragt.


    Hier wird die Anwältin sich fragen, ob sie an ihr Geld kommt ?


    Und mir VKH wird sie sich nicht besonders engagieren.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das ist Unsinn, Edy!


    Mandanten übersehen zwar gerne, dass es eben nicht nur der Staat ist, der die Vertretung subventioniert oder ganz finanziert. Es ist zum großen Teil der Anwalt, der bei gleicher Arbeit weniger Geld verdient, da die Gebühren gedeckelt sind. Zeig mir doch mal den Bäcker, bei dem du das Brot gegen Vorlage deines Harz IV Bescheides günstiger bekommst... (Und natürlich gib`s die Tafel... aber wir reden beim Anwalt ja nicht vom Ehrenamt, oder?)


    In Familiensachen ist aber der Anteil an VKH Sachen sehr hoch und fest einkalkuliert in Umsatz und Kostenstruktur. Ein Anwalt kann es sich kaum leisten, diese Mandate schlecht oder nachlässig zu bearbeiten. Denn auch das spricht sich rum. Selbstverständlich wird wohl jeder Anwalt gerne hohe Kostennoten schreiben. Auch ein Arzt hat in seinem Patientenstamm gerne viele Privatpatienten.. und pampert diese auch etwas mehr. Verdienst ist halt eben oft auch unmittelbarer Ausdruck von Arbeit. Und wenn der Anwalt sich weder Sorgen um das eigene Auskommen noch um das seiner Mitarbeiter machen muss, kann er entspannter anderer Leute Probleme zu seinen eigenen machen. VKH Mandate sind aber nicht per se unattraktiv. Gerade in Zugewinnangelegenheiten lohnt sich Engagement besonders. Denn wenn ein Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann, führt dies häufig zur Aufhebung der VKH, mit der Folge, dass die Regelgebührennachträglich abgerechnet werden können.


    Es gibt aber auch Angelegenheiten, die für VKH Gebühren einfach nicht zu leisten sind, z. B. Hausratsverfahren. Ein junger Anwalt mag sich hier noch die "Sporen" verdienen, ein guter Fachanwalt wird das ohne zusätzliche Gebührenvereinbarung nicht mehr leisten wollen. Und warum auch nicht? Beim Zahnarzt haben wir uns daran gewöhnt, für guten Zahnersatz Zuzahlungen zu leisten, ansonsten gibt`s eben nur Notversorgung. Und wenn der Anwalt sich um 20 jahre alte Tupperdosen oder die Billy Regale von 1984 kümmern soll, muss das eben auch honoriert werden.


    Finger weg von pauschaler Schelte!

  • Hi, mein Vorschreiber erhält meine volle Zustimmung. Es wird immer vergessen, dass der Anwalt ein Unternehmer ist. Dass er aus standesrechtlichen Gründen verpflichtet ist, ein angemessenes Büro zu unterhalten. Dass er mindestens einen/eine MitarbeiterIn benötigt, die er anständig bezahlen muss. Dem er nicht sagen kann, ich habe mich 8 Stunden wegen der Aufteilung von Omas Häkeldeckchen vor Gericht gestritten. Auch beim Vermieter kommt dieses Argument nicht an. Und wenn dann wie hier, der Mandant aus Unwissenheit oder was auch immer schlecht sortiert ist, also wahnsinnig zeitintensiv, dann ist die Frage, was alles wie zu regeln ist, ohne selbst als Anwalt in die Inso zu gehen. Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten, in denen der Gegenstandswert der Scheidung das Jahreseinkommen der Betroffenen war. Heute ist es das Dreimonatseinkommen. Mir sagte kürzlich ein Anwalt (seit 5 Jahren selbständig, überwiegend im Familienrecht unterwegs), dass er netto nicht mehr zur Verfügung hat, als seine Allroundkraft im Büro. Dass es nur funktioniert, weil seine Frau als Lehrerin arbeitet. Ich empfinde es eigentlich als einen Akt der Selbstverständlichkeit, zum Anwalt mit allen (!) Unterlagen zu gehen, und diese nicht als Loseblattsammlung in einer Plastiktüte zu präsentieren. So viel dazu.


    Sozialrecht - da haben offensichtlich weder Vater noch Sohn auch nur im Ansatz Ahnung. Deshalb mein dringender Tipp, einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, oder zumindest mal eine der Zahlreichen Beratungsstellen. Pflegegeld sollte drinnen sein, vielleicht vorher mal mit dem Arzt sprechen.


    Außerdem glaube ich grundsätzlich Gerüchten nicht. Kennt Ihr das Kinderspiel "Stille Post?" Dass Banken die Rückzahlung von Krediten stunden, das ist äußerst unwahrscheinlich. Und selbst wenn, dann haben sie nur für die Frau gestundet, aber nicht für den 2. Kreditnehmer, den Vater. Dafür hätte er nämlich verhandeln müssen und auch Unterschriften leisten. Abgesehen davon schuldet der Vater der Mutter Nutzungsentschädigung für das Haus. Diese Entschädigung entspricht der Höhe einer Mietzahlung für das Haus. Und da sind wir wieder dabei, dass er keinen Unterhaltsanspruch hat. Es ist zwar zutreffend, dass bei erwartetem Zugewinn eventuelle Sozialleistungen nur als Darlehen gewährt werden, sie werden aber gewährt, wenn es völlig offen ist, wann wieviel erhalten wird.


    Hier gibt es also nur zwei Möglichkeiten. Entweder der Vater hat nicht alle Unterlagen bei den Ämtern auf den Tisch gelegt (das hat ja der Sohn irgendwo hier selbst geschrieben) oder aber, er hat, man hat gerechnet, und die 600 € plus null Miete liegen über dem Sozialsatz. So einfach ist das.


    Es geht also letztlich nur um eine angemessene Bleibe. Um mehr nicht. Und wenn er denn mal draußen ist aus dem Haus, dann kann man über Unterhalt nachdenken. Und so lange sollte man seine Energien vielleicht nicht darauf verwenden, über die Ungerechtigkeit der Welt nachzudenken, sondern sich darauf konzentrieren, Lösungen zu finden. Mit Fachleuten, und nicht mit eigenen laienhaften Einschätzungen (kein Pflegegeld, ich weiss das).


    Und bei den Ämtern bitte "die Hosen runterlassen." Natürlich werden Wohnamt und Sozialamt nicht tätig, wenn man nicht erklärt, dass die Räumung unmittelbar bevor steht. Natürlich wird nicht geschaut, ob man eine Lösung findet, nur, weil sich ein Ehepaar getrennt hat, und der Mann mit allem offensichtlich überfordert ist.


    Also, geht es professionell an. Sonst wird das nichts.


    Herzlichst


    TK