Leidiges Thema Zugewinnausgleich

  • Hallo,
    ich habe eine Frage : Anfangsvermögen beider Ehepartner bei Beginn der Ehe 0€.
    Haus wird gekauft für 213 000€ ( beide im Grundbuch ) er bekommt von seinen Eltern 116.000 Euro . Das steckt er ins Haus . Sie erbt einmal 37500€ und nochmal 37500 € . Diese Geld wird nicht ins Haus gesteckt. Von den ersten 37500 € wird für den Mann ein Auto gekauft der Rest verlebt . Von den zweiten 37500 € hat die Frau sich jetzt im Trennungsjahr (scheidungsantrag ist noch nicht eingereicht) ein Grundstück gekauft . Nach Aussage des Anwalts ist der Zugewinn bei beiden 0€. Was ist aber mit dem Haus? Es hat einen Wert von 210000€ und es ist noch ein Kredit von 70000€ auf dem Haus. Ist das Haus damit auch mit im Zugewinn erledigt oder ist die Rechnung dann 210000€ minus Kredit 70000€ gleich 140000€ geteilt durch zwei ?
    Ich weiss, sehr umfangreich aber ich komme da nicht weiter.
    dankr schon mal für die Antworten.

  • Hallo Jkbov,


    Erbe und Schenkungen ( z,B.von den Eltern) kommen beim jeweiligen Partner ins


    Anfangsvermögen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    "Hallo" hab ich geschrieben.
    Es dürfte auch ganz verständlich sein, wenn nicht jeder seine Lebensgeschichte preisgeben möchte.
    Dieses sollte jeder hier posenden Person freigestellt werden.


    Auch wenn es nach deiner Meinung mit meiner Begrüßung nicht geklappt hat, hast du auf meine Frage keine Antwort gegeben. Was du geschrieben hast, habe ich oben auch schon geschrieben. Meine Frage ist, ob das Haus mit in den Zugewinn geht oder nach der Scheidung separat verhandelt wird,. wenn der eine Partner aus dem Grundbuch gestrichen wird.


    Danke für weitere Infos

  • Hallo Jkbov,


    Das mit dem "Hallo" steht in meiner Signatur, für Leute die sich sonst nicht daran halten ( du konntest das überlesen).


    Zitat

    hast du auf meine Frage keine Antwort gegeben


    Die Antwort war doch:

    Zitat

    Erbe und Schenkungen ( z,B.von den Eltern) kommen beim jeweiligen Partner insAnfangsvermögen.


    Wenn du von deinen Eltern 116 000€ bekamst ist dein AV 116000€


    Wenn sie 2x 37500€ bekam ist ihr AV 75000€


    Wert des Hauses nach Abzug von Restkredit = 143 000. jeweils zur Hälfte geht bei jedem ins Endvermögen.


    Das Grundstück der Frau geht auch noch in ihr Endvermögen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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