Hallo erstmal
Seit dem 16.06.2010 bin ich geschieden. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen.
Fabian 03.03.1997 und Kira-Marie 12.08.2000.
Gem. statischer unbefristeter Urkunde vom JA muss ich für Kira 254,- mon. zahlen, für meinen Sohn wurde vom Familiengericht eine Abänderungsklage von 254,- auf 295.- erwirkt.
Durch Zeitweise Arbeitslosigkeit war ich nicht in der Lage meiner Verpflichtung nach zukommen. Seit dem 01.Januar 2013 zahle ich regelmäßig und pünktlich 620,- € . Für die Zeit meiner Nichtzahlung wurde meiner Exfrau ein Unterhaltsvorschuss vom JA gewährt, dieser wurde bei mir durch Lohnpfändung wieder eingezogen. Ich habe beim Jugendamt keine Schulden mehr, bei meiner Exfrau habe ich noch ca. 5500,- offen durch den Unterschied zwischen Urkunden und Unterhaltsvorschuss durchs Jugenamt.
Während der Ehe haben wir uns überschuldet, meine Frau hat nach der Ehe die Privatinsolvenz durchgeführt, ich muss jetzt die gemeinsamen Schulden von ca. 30.000 ,- € alleine aufbringen ( denke zeitgleich über eine Insolvenz nach )
Ich bin in einen unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einen monatlichen Nettoeinkommen von ca. 1800,- €
Mein Sohn ist jetzt seit dem 01.09.2014 in einer Ausbildung, wie kann ich am besten den Titel ändern lassen, wenn über das Jugenamt wie hoch sollte der Titel sein und ist es besser ihn zeitlich begrenzen zu lassen? Er verdient mon. 500,- Netto.
Verjährt oder verwirkt der Anspruch des Unterhaltrückstandes bei meiner Ex-Frau ?
Mit meiner EX-Frau und meinen Kindern habe ich ein sehr gutes Verhältnis.
vielen dank für eure hilfe