Zugewinnausgleich wer kann mir einen Tip geben...

  • Guten morgen,


    also ich bin längst geschieden und streite mich seit ca 4 Jahren wegen dem Zugewinn mit meinem Exmann . Mein jetziger Anwalt schrieb nur Briefchen hin und her aber eine außergerichtliche Einigung konnte mit meinem Ex nie erzielt werden , leider.


    Zugewinn Prozesse hatte ich nun 3 an der Zahl. Die Richterin brachte in dem letzten Prozess die passiva von dem gemeinsamen Haus mit rein, also in ihre Rechnung , und der aktive Wert nicht, obwohl von Anfang an klar war das Haus bleibt außen vor, da es gut vermietet ist.


    Aufgrund ihrer Rechnung und dem Stichtag würde ich keinen Cent mehr von meinem Exmann Kriegen.


    Alle, auch die Gegenseite waren überrascht was diese Richterin dort verkündete, die Gegenseite war entzückt logischerweise. Ich nicht, wir gingen ins Versäumnisurteil.


    Nur mit meinem jetzigen Anwalt wird es schwer , er ist ein Herzens guter Mensch , nur da habe ich nichts von.


    Ich habe noch ein paar tausend Euro zu bekommen das Geld war am Stichtag auch noch da , einen Teil hat er gezahlt und der Rest nicht, da er ein sehr zänckischer Mensch ist, also war ich gezwungen eine Klage gegen ihn einzureichen, da er von selbst nicht bereit war weitere Zahlungen vorzunehmen.
    Hätte er alles direkt gezahlt, wäre die Sachse längst abgehackt.


    Was ich absolut nicht nachvollziehen kann ist: Das er angeblich nichts mehr zahlen braucht. Unverständlich finde ich auch das die Richterin die Passiva vom Haus in die Rechnung nimmt ( Abzahlungen/Kredidte) und die Aktiva nicht (Wert des Hauses) das sie dies überhaupt macht wo sie doch weis das wir das Haus nicht mit in den Zugewinn nehmen wollen.


    Wer weiß einen Rat oder einen Tip.


    Ich finde es einfach nicht in Ordnung das ich auf soviel Geld verzichten soll.


    Beim letzten Prozess meinte mein Exmann noch ja er weiß ich bekäme noch die Summe xxx dann soll ich mal eine Aufstellung machen . Zwei Prozesse gab es wegen dem Zugewinn schon und bei 3. handelt die Richterin so für mich unverständlich. Ich wollte nie mehr oder weniger sondern das was mir Zusteht und dann sowas....


    herzliche Grüße

  • Hallo Deumeline,


    Ich verstehe nicht warum ihr für die Zugewinnberechnung das Haus außen vor lassen wollt?


    Muss doch deshalb nicht geteilt/verkauft werden.


    Wichtig ist doch nur der errechnete Betrag zum Stichtag.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    weil das sonst die Kosten in die Höhe getrieben hätte was nicht sein muss, da wir uns mit dem Haus , ausnahmsweise einig waren !


    mfg

  • Hallo Deumeline,


    Und wie soll dann eine sinnvolle Berechnung stattfinden?


    Und da hat keiner mit dem Kopf geschüttelt? (Anwalt,Gericht).


    Ich denke die Anfangsvermögen stecken im Haus?


    Wer hat was und wie viel an Endvermögen ?


    Eine Zugewinnberechnung kann vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden.






    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    Wie gesagt dies war alles geklärt.


    Es geht nur darum das aus unserem Restvermögen er einiges auf Seite geschafft hat, aber alles nachweislich am Stichtag noch da war.


    Es geht mir auch nun darum was ich Eingangs schon geschrieben habe


    lg

  • Hallo Deumline,


    Habt ihr ins Haus auch mit in die Ehe gebrachtes Geld gesteckt?


    Wer wie viel?


    lg
    edy

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  • Hi Deumeline,


    das können wir nicht wissen. Ganz einfach, weil wir bei der Verhandlung nicht dabei waren. Und bei einem Versäumnisurteil gibt es keine Urteilsbegründung. Die Einspruchsfrist ist eine absolute Notfrist und beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Urteils. Wenn du das machst, dann sollten aber alle, wirklich alle Unterlagen vorliegen. Mehr kann man hier nicht raten.


    Herzlichst


    TK

  • Das Anfangsvermögen ist nicht bekannt, das Endvermögen ebenso wenig. Die streitigen Werte sind nicht aufgeführt. Haus soll nicht mit rein... Der gesamte Sachverhalt ist völlig unklar. Zugewinn ist letztlich Mathematik und hat mit Gerechtigkeit doch nichts zu tun. Hier wird man im Forum keinen vernünftigen Rat geben können.