Vorgehen bei einvernehmlicher Scheidung

  • Hallo,
    nach aktuellem Stand der Dinge möchten meine Frau und ich sich gütlich trennen.
    Wir haben vor eine Scheidungsfolgevereinbarung zu erstellen um damit soweit alles zu regeln.
    Unser Ziel ist es u.a. so wenig Kosten wie möglich entstehen zu lassen. Die RA kassieren hier ja richtig ab. (Nicht falsch verstehen. Aber dem ist einfach so)
    Somit sollten wir den Streitwert klein halten. Durch die SFV sollte man das ja hinbekommen.
    Die Frage ist, wie wir jetzt vorgehen.
    1) Wo geht man zur Erstellung der SFV hin? RA oder Notar?
    2) Kann man die SFV dem Grunde nach selber erstellen. Bzw. sollte man sich ggf. vorher den generellen Inhalt schon mal überlegen?
    3) Wo findet man ggf. Vorlagen wie so etwas auszusehen hat.
    4) Reicht es in so eine Fal, dass wir beide einen Anwalt nehmen?


    Inhaltlich geht es "nur" um unser gemeinsames Haus. Es soll festgehalten werden was wir damit machen
    Dann der Kindesunterhalt. Das Vorgehen bzgl. des Versorgungsausgleiches (Wir haben noch nicht darüber gesprochen ob meine Frau darauf verzichten will).
    Bleibt noch der nacheheliche Unterhalt. Nach der neuen Rechtsprechung muss ich hier ggf ja nichts mehr zahlen. Das ist natürlich mein Ziel. Meine Frau hat wieder eine Vollzeitstelle angenommen. Das hat sie schon während des Trennungsjahrs gemacht. Unser Sohn ist 11. Somit müsste für mich das ggf. ganz gut stehen, dass ich ihr nichts mehr zahlen muss. Ggf. könen wir auch in der SFV vereibaren, dass meinerseits keine nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist.


    Basierend auf diesen Info würde ich mich über Tipps freuen, wie wir hier am besten vorgehen.


    Danke

  • Hallo!


    für eine Scheidungsfolgevereinbarung benötigt ihr beides, einen RA und einen Notar.


    Sucht euch einen Fachanwalt für Familienrecht und besprecht das mit ihm. Er kann dann die SFV nach euren Vorstellungen ausarbeiten.


    Die SFV wird dann duch einen Notar, und im Beisein des RA, beurkundet.


    LG chico

  • Aber: Auch der Anwalt, der den Notarvertrag ausarbeitet, wird sicher nicht umsonst arbeiten wollen... Und der Notar und das Grundbuchamt ebenfalls nicht.


    Seltsam, warum von Anwälten immer wieder erwartet wird, dass sie sich den Kopf über anderer Leute Probleme zerbrechen sollen, ohne dass das angemessen honoriert wird. Sollen die ihren Mitarbeitern sagen: Sorry Leute, heute waren wir mal wieder "Gutmensch", da gibt`s keinen Lohn...???

  • Hallo Bleu_de_Coup,


    natürlich kostet das Geld, keine Frage. Das sollte dem TS klar sein. Aber rechtlich einwandfrei bekommt man es anders nicht hin.


    LG chico

  • Hallo vocaris,


    bei meiner Scheidung vor drei Jahren haben wir es so gemacht, dass wir uns darauf geeinigt haben was wir in der SFV drin stehen haben wollen.
    Dann sind wir zum Notar und haben dem unsere Vorstellungen vorgetragen.
    Er hat uns beide daraufhin unabhängig beraten und die SFV erstellt.
    Beide haben eine Abschrift erhalten und nach ca. 14 Tagen haben wir diese unterzeichnet.
    Ich habe meine Kopie nicht von einem RA prüfen lassen, meine Ex glaube ich schon (von einer Bekannten, habe ich gehört, ist ja auch egal).


    Wir sind damit gut gefahren... ob bei es bei dir so funktioniert, musst du selbst entscheiden.
    Die Variante mit einem Anwalt ist natürlich die sicherere Lösung.


    Aber hierbei daran denken, ein Anwalt wird von einer Seite beauftragt...
    sobald hier Misstrauen entsteht...ist es schwer eine Einigung zu erzielen.


    Vom Notar kam damals übrigens der Hinweis, dass man den Versorgungsausgleich nicht ausschliessen kann.
    Kindesunterhalt ebenfalls nicht, wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich meine Ex freistelle (bis zum 18. Lebensjahr) und Sie als Ausgleich auf einen
    Teil des Zugewinns verzichtet.


    Ich finde es übrigens klasse, dass ihr euch der Verantwortung stellt und versucht die Scheidung einvernehmlich zu Regeln! Weiter so!
    Auf diese Art haben beide die Chance auf einen Neustart! Das seid ihr dem gem. Sohn schuldig.


    Uns war damals klar, Paarebene ist nicht mehr/Eltern bleiben wir!


    Gruss
    Sohn78

  • Schön, schön... trotzdem: Selbstverständlich kann man den Versorgungsausgleich auschliessen! Ob man das allerdings tun sollte, ist eine ganz andere Frage. Ich bezweifel, dass so eine Aussage vom Notar gekommen ist.

  • Vorab Danke an alle.
    An Bleu_de_Coup:
    Um es ganz deutlich zu machen. Die meisten RA sind einfach nur Halsabschneider und denken nur an ihre Kohle. Ganz einfach. So Themen wie Scheidung etc. lassen die vom Vorzimmer bearbeiten und Hauptsache der Streitwert ist hoch.
    Genau das wollen wir nicht. Leider braucht man den RA um den Scheidungsantrag zu stellen. Also müssen wir zu einem.


    Stellt sich die Frage, ob man für eine SFV wirklich einen Notar braucht. Worin liegt das begründet. z.B. Themen bzgl. Grundbuch etc. kennt man ja die Formvorschriften. Aber warum braucht man hier dem Grunde nach einen Notar?
    Ist es am Ende nicht eine Zivilrechtlicher Vertrag? Oder verlangt der Richter am Ende eine notarielle Beurkundung?
    Wonach berechnet sich bei einer SFV denn die Kohle für den Notar?


    LG Vocaris

  • Guten Morgen!


    Zitat von "Sohn78"

    Dann sind wir zum Notar und haben dem unsere Vorstellungen vorgetragen.
    ?Er hat uns beide daraufhin unabhängig beraten und die SFV erstellt.


    Das kann ich mir so nicht vorstellen.


    Der Notar kann die SFV nicht erstellen und beurkunden. Das muss getrennt von einander passieren.


    vocaris, ihr könnt natürlich alles zwischen euch allein aushandeln. Kein Problem. Das Problem taucht aber dann auf, wenn sich eine Partei nicht an die Vereinbarung hält. Was machste denn dann? Die schriftliche Vereinbarung zusammenrollen und "Popo voll hauen"?


    Für mache Dinge braucht mal halt einen Notar. Schon mal versucht einen Grundbucheintrag selber zu ändern?


    Zu Deiner Frage zu den Kosten... das ergibt sich aus dem "Wert" der SFV. Dazu gibt es Rechner im Netz. Da bekommt man dann eine erste Einschätzung.


    LG chico

  • Hallo,


    man kann auch noch während der Ehe einen Ehevertrag abschließen.


    m.E. braucht man dazu keinen RA. Ob das aber sinnvoll ist und nicht irgendwelche "Unbilligkeiten" enthält ist dann die Frage.


    Den ausgearbeiteten Vertrag dann vom Notar beurkunden lassen.



    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    @chico
    Ein Vertrag ist für mich ein Vertrag. Ob ich den privat oder per Notar mache. Das macht für mich keinen Unterschied. Wenn sich der andere Partner bei einem notariellen Vertrag nicht an die Inhalte hält, kann ich den genauso gut rollen etc.
    Denn auch dann muss ich aktiv klagen. Allein das es eine notarielle Urkunde ist hilft da nicht.
    Bzgl. der Formforschriften habe ich ja erwähnt, das bestimmte Dinge nur mit Notar Gültigkeit hätten. Wie das Thema Grundbuch. Aber das haben wir nicht. Festgehalten werden soll, dass wir beide übereinkommen, dass unser gemeinsames Haus verkauft und der Erlös 50:50 aufgeteilt wird. Also frage ich mich erneut. MUSS ich für eine SFV zu einem Notar! Muss ich vorher zu einem RA, der den Inhalt erstellt?


    LG Vocaris

  • Danke.
    Will das ja jetzt hier nicht empirisch ausdiskutieren. Das eine Notarvertrag sicherlich eine besseres Papier ist als eine privatrechtlicher Vertrag ist klar.
    Aber oft wird da zu viel Wert drauf gelegt. Im privaten Umfeld habe ich so viele Fälle, wo eine notarieller Vertrag erstellt wurde, um z.B. einen Ehepartner nach dem Tod eines Partners besser zu stellen.
    In beiden Fällen war das Ergebnis erschreckend. Wenn das das Thema Erbe und Stiefkinder vor der Tür stand wurde von den gegnerischen Anwälten das Ding in alle Himmelsrichtungen ausgelegt. Und am Ende stand man mit wesentlich weniger da. Und als man den Notar dann fragt, was er für eine Sch... zusammengeschrieben hat kommt immer "Habe nur das geschrieben, was Sie mir gesagt haben".
    Klar ich bin hier voreingenommen. Aber ich habe eine persönliche schlechte Einstellung zu Notaren und RA.
    Man kann zu den Themen x Leute etwas fragen und man bekommt auch x Antworten.


    Gehen wir das mal etwas anders an. Welchen Schritt sollen wir als erstes machen?


    Themen die es zu klären gibt wären:
    * Versorgungsausgleich =>(Werde meine Frau fragen ob sie drauf verzichtet oder ihn haben will)
    * Nachehelicher Unterhalt => Ich möchte nichts an sie zahlen. Sie hat wieder eine Vollbeschäftigung. Hier sollten wir hoffentlich überein kommen, dass das beide so sehen.
    * Kindesunterhalt => Zahle ich natürlich. Der wird sich ja irgendwie berechnen
    * Zugewinn: Haben wir so nicht. Sie bekommt eine Auto und ich eins. Kapital und Geldanlagen etc. sind nicht da. Sollte also auch schnell geklärt sein.
    * Unser Haus: Jeder mit 50% im Grundbuch. Hier gilt es zu klären was wir damit machen. Gerade das Thema sollte in eine SFV, damit das Haus aus dem Streitwert ist, wonach sich ja die RA Gebühr berechnet.
    * Sorgerecht => gemeinsam. Auch klare Kiste.


    So sieht es aus. Also was machen wir jetzt am Besten?


    LG Vocaris

  • Hallo,


    Aber warum braucht man hier dem Grunde nach einen Notar?
    Ist es am Ende nicht eine Zivilrechtlicher Vertrag? Oder verlangt der Richter am Ende eine notarielle Beurkundung?


    Ein Notar wird bei vielen Verträgen deren Tragweite nicht jeder Bürger sofort erkennen kann benötigt.


    Er kennt sich mit der Materie und den Folgen aus.


    Er kann beide Partner beraten, und erkennen ob einer den anderen nicht übervorteilt.


    Ein Partner kennt sich aus der andere ist eher ein "Dummerchen" ?


    Es werden oft Verträge geschlossen, die jeder gerne Unterschreiben kann, da sie im "Eintretensfall" sowieso nichtig sind.


    Daher mein Hinweis auf "Unbilligkeiten".


    Der Notar kann hier formulieren damit diese Unbilligkeiten erst gar nicht entstehen.


    Hier kann die "Geiz ist geil-Mentalität am Ende sehr teuer sein.



    lg
    edy

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