Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der ich ein wenig Informationen suche.
Zu den Daten
Meine Ex - partnerin hat insgesamt 5 Kinder.
die ersten 4 sind nicht von mir.
Meine Tochter ist die 5te.
Laut Düsseldorfer Tabelle darf der Unterhalt um das hälftige Kindergeld gekürzt werden.
Höhe des Kindergeldes
1. und 2. Kind 184 Euro
3. Kind 190 Euro
ab dem 4. Kind: 215 Euro
Die Aussage seitens des Jugendamt Mitarbeiters der die letzte Überprüfung gemacht hat, war das bei mir nur die Hälfte des Kindergeldes für 1 Kind angerechnet wird. Somit 92€
Ich habe mir bei genauem Anschauen nun die Frage gestellt ob das so richtig ist. Meine Expartnerin bekommt schließlich für meine Tochter 215€ Unterhalt. Die hälfte davon wäre ja 112,50€.
Oder geht es danach was ich bekommen würde wenn meine Tochter bei mir lebt. Ich habe dazu keine rechtlichen Informationen gefunden. Ich möchte das gerne schwarz auf weiss lesen, nur weil das Amt das gesagt hat weil die es immer so machen muss es nicht automatisch richtig sein. Im Normalfall gibt es immer Grundgesetze etc dazu.
Und wenn wirklich rauskommt das es keine Regelung dazu gibt werd ich das so hinnehmen.
Versteht mich bitte nicht falsch, es geht mir nun nicht um die 10€ ich zahle sowieso weit über dem Regelsatz, da es um meine Tochter geht, jedoch interessiert es mich wie sich das dort an der Stelle genau verhält.
Ich dokumentiere alle meine Zahlungen und habe eine genaue Auflistung um mich dort abzusichern und um im Fall des Falles alles nachweisen zu können. Und eben für diese Dokumentation wären genaue Zahlen für mich wichtig.
Gruss Teddy