Kindergeldanrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu der ich ein wenig Informationen suche.


    Zu den Daten
    Meine Ex - partnerin hat insgesamt 5 Kinder.


    die ersten 4 sind nicht von mir.
    Meine Tochter ist die 5te.


    Laut Düsseldorfer Tabelle darf der Unterhalt um das hälftige Kindergeld gekürzt werden.


    Höhe des Kindergeldes
    1. und 2. Kind 184 Euro
    3. Kind 190 Euro
    ab dem 4. Kind: 215 Euro


    Die Aussage seitens des Jugendamt Mitarbeiters der die letzte Überprüfung gemacht hat, war das bei mir nur die Hälfte des Kindergeldes für 1 Kind angerechnet wird. Somit 92€


    Ich habe mir bei genauem Anschauen nun die Frage gestellt ob das so richtig ist. Meine Expartnerin bekommt schließlich für meine Tochter 215€ Unterhalt. Die hälfte davon wäre ja 112,50€.
    Oder geht es danach was ich bekommen würde wenn meine Tochter bei mir lebt. Ich habe dazu keine rechtlichen Informationen gefunden. Ich möchte das gerne schwarz auf weiss lesen, nur weil das Amt das gesagt hat weil die es immer so machen muss es nicht automatisch richtig sein. Im Normalfall gibt es immer Grundgesetze etc dazu.


    Und wenn wirklich rauskommt das es keine Regelung dazu gibt werd ich das so hinnehmen.


    Versteht mich bitte nicht falsch, es geht mir nun nicht um die 10€ ich zahle sowieso weit über dem Regelsatz, da es um meine Tochter geht, jedoch interessiert es mich wie sich das dort an der Stelle genau verhält.
    Ich dokumentiere alle meine Zahlungen und habe eine genaue Auflistung um mich dort abzusichern und um im Fall des Falles alles nachweisen zu können. Und eben für diese Dokumentation wären genaue Zahlen für mich wichtig.


    Gruss Teddy

  • Du hast da einen Denkfehler drin.
    Lade dir mal die Düsseldorfer Tabelle nebst Leitlinien über die Homepage des OLG Düsseldorf runter und geh da auf die letzte Seite, die sog. Kindergeldanrechnungstabelle. Dort gehst Du zur Tabbelle mit den Zahlbeträgen für ein sog. 4. Kind und kannst ermitteln, was Du zu zahlen hast. Das hängst ja auch von Deinem Einkommen ab. Diese Tabelle beinhaltet schon die Anrechnung des Kindergeldes. Die Bedarfsbeträge - unbereinigt - findest Du auf der ersten Seite.

  • Hallo,


    die Aussage der Tante vom Amt ist unrichtig. Was mit dem Kindergeld zu tun ist, wird in § 1612b BGB geregelt.


    Da steht aber nicht, dass 92€ angerechnet werden, sondern dass das Kindergeld hälftig anzurechnen ist.


    Das wird man auch feststellen, wenn man sich die Tabellen der Zahlbeträge anschaut, auf die Blue_de_Coup hingewiesen hat.


    LG chico


    Edit: Ich seh gerade, das steht es sogar drüber.

  • Hi :) es geht mir nicht um den genauen Betrag, sondern darum welche Spalte die maßgebliche ist. Bei mir wird nach Spalte 1 gerechnet, da sie mein 1. Kind ist. (Soweit ja korrekt) In der Familie ist sie aber Kind 5. müsste also demnach das Kindergeld für Spalte 3 (ab 4kindern) gerechnet werden.


    bestimmt sich die Anrechnung des Kindergeldes nachdem was sie als Kindergeld bekommt oder nachdem was ich bekommen würde.
    Wie bleu schon sagte bin ich bislang nach Spalte (ab4. Gegangen und laut JA ist das falsch.


    Lg Ted

  • Ok. Der Paragraph hat mir nun schon geholfen.
    § 1612b
    Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
    abs2. Sagt:
    (2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen.


    somit muss ich also nach Spalte 1 ab 1. Kind gehen. Und das JA hat Recht. Richtig ?