Hallo, ich hoffe meine Frage ist hier richtig.
So sieht es aus:
Zurzeit lebe ich mit meiner Freundin (Schwanger 9. Monat, unverheiratet) in einer Bedarfsgemeinschaft.
Meine Freundin bezieht Geld vom Arbeitsamt.
Wenn das Kind zur Welt kommt werde ich mir eine eigene Wohnung suchen. (Auf Wunsch meiner Freundin & damit es mir erlaubt ist arbeiten zu gehen.)
Meine Frage betrifft nun das Kinderunterhalt.
Werde ich erst dann zum Unterhalt Zahlen aufgefordert wenn ich aus der Wohnung meiner Freundin ausziehe?
Ich bin Student in den letzten Semestern, und habe momentan kein Einkommen.
Werde ich dann gezwungen einen Staatlichen Kredit aufnehmen zu müssen? Wenn ja , ist dieser Kredit dann Zinsfrei?
Danke schonmal das ihr euere Erfahrung/Wissen mit mir teilt.
Liebe Grüße
Welten