Auskunft bei versorgungsausgleich

  • Hallo Zusammen,


    ich werde nächstes Frühjahr eine einvernehmliche Scheidung haben. Bin dennoch aufgeregt :((


    nach klärung des versicherungsverlaufes wird ja jedem von uns der Verlauf des anderen gesendet. Sind da auch die Zeiten vor der Ehe drin und auch nicht rentenrelevante Zeiten wie anrechnungszeiten (studium)..?


    lg
    lina



    ps: ich weiß gar nicht ob es überhaupt zum versorgungsausgleich kommen wird, da wir eine notarielle scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben und da auf den Ausgleich verzichten ( einfach deshalb weil wir beide noch fast 40 Jahre bis zur Rente haben, immer beide voll verdient haben, 6 Jahre verheiratet sind und keine Kinder haben)

  • Wenn ihr den Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen habt, werden vom Gericht auch keine Auskünfte mehr eingeholt. Ansonsten beinhalten die Auskünfte natürlich sämtliche Zeiträume.

  • Lieben dank für die schnelle Antwort.


    sorry dass ich so nervig bin, aber bin echt grad ziemlich fertig! D.h.


    heirat war m September 2008... Alle Zeiten davor werden dann auch meinem Mann zur Überprüfung gesendet? ( Habe nix zu verbergen- interessiert mich einfach)


    wie würden sie denn die Chancen sehen, dass gar keine Auskünfte eingeholt werden durch unsere notarielle Beurkundung? Kann die Richter da so gar nicht einschätzen:(()

  • Hallo,


    Da es bei einem Versorgungsausgleich um die Zeiten während der Ehe geht,


    dürfte die Zeit außerhalb der Ehe, dem Partner nicht mitgeteilt werden.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das ist nicht richtig. Die Versicherungsverläufe erfassen die gesamte Versicherungzeit und berechnen dann den Ausgleichswert anhand der Ehezeit. Die Verläufe werden dem anderen Ehegatten jeweils zugänglich gemacht. Aber: hier eben nicht , da Auskunft aufgrund des Ausschlusses überhaupt nicht eingeholt wird.