Vertauschung der Einkommensverhältnisse während der Trennungszeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bzgl. des Unterhalts während der Trennungszeit und nach der Scheidung. Ich habe während der Ehe studiert und den Bafög-Höchstsatz bezogen, da mein Mann nicht genug verdient hat. Nun haben wir uns nach 7 Ehejahren getrennt. Wenn ich demnächst das Studium beende und anfange zu arbeiten, werde ich mit Sicherheit einiges mehr verdienen als mein zukünftiger Ex. Bin ich ihm unterhaltspflichtig, obwohl ich erst in der Trennungsphase anfangen werde zu verdienen? Und wie sieht es aus, wenn wie erstmal getrennt lebend sind und sich die Scheidung nach hinten verschiebt. Wenn wir bspw. erst in 5 Jahren uns scheiden lassen und ich in dieser Zeit gut verdient habe, wird dieses Einkommen in der Trennungszeit bei einer eventuellen Berechnung des Scheidungsunterhalts herangezogen?


    Vielen Dank schonmal für die Antworten!

  • Hallo Mariam,


    Die Trennungsphase (Trennungsunterhalt) soll wenn möglich die Verhältnisse während der Ehe


    wiedergeben (finanziell).


    Nach der Ehe ist jeder Partner aufgefordert selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.


    Warum bis zur Scheidung 5 Jahre warten ?


    Die Scheidungskosten steigen bei höherem Einkommen.


    Der Partner mit dem geringeren Einkommen profitiert beim Versorsorgungsausgleich höher .


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Vielen Dank für die Antwort!
    Wenn sich also die finanziellen Verhältnissen in der Trennungsphase drastisch verbessern, werden diese bei der Berechnung des Unterhalts nicht berücksichtigt, da bei dem Unterhalt nur die finanziellen Verhältnisse während der Ehe (also während der Zeit, in der man zusammengelebt hat?) eine Rolle spielen? Habe ich das richtig verstanden?
    Spielen bei dem Scheidungsunterhalt auch nur die finanziellen Verhältnisse während der Zeit, in der an zusammengelebt hat, eine Rolle?
    Eine Scheidung ist eine große Sache, daher weiß ich nicht wann ich bereit wäre es endgültig zu machen….es wird früher oder später darauf hinauslaufen, daher wollte ich den finanziellen Aspekt berücksichtigen.

  • Die ehelichen Lebensverhältnisse, nach denen sich schließlich auch der Unterhalt bemisst, werden bis zur Rechtskraft der Ehescheidung fortgeschrieben. Und wenn eine Verbesserung der finanziellen Verhältnisse bereits in der Ehe "angelegt" waren, ist sie erst recht zu berücksichtigen. Auf die Zeit bis zur Trennung kommt es daher nicht an. Die solltest mit der Scheidung, die im übrigen - bis auf den emotionalen Part - auch keine große Sache ist, nicht länger, als notwendig warten.