Klage wegen Kindesunterhalt.

  • Hallo,
    Ich habe eine Sohn ,dass ich Unterhaltspflichtig bin.der wohnt mit meine Exfrau zusammen. Ich habe eine Brief bekommen vom Rechtsanwalt am 01.09. 2014 dass ich Unterhalt bezahlen muss ab 01 September 2014 Ca. 272 Euro monatlich und meine Wirtschaftauskunfte,Steuerbescheid u.s.w. vorliegen muss ,Einkommen vom September 2013 bis heute .Ich habe 14.09.2014 Brief geschikt dass ich keine ausreichende Enkommen habe und ich werde Enkommersteuerbescheid vom 2013 werde ich schneller wie moglich zuschiken,wenn ich Enkommensteuerbescheid 2013 bekomme und nächste Jahr kann ich auch Einkommensteurbescheid 2014 nachreichen wenn ich in Hand habe. Am 09.11.2014 habe ich Einkommensteurbescheid 2013 bekommen,wollte gleich zur Anwalt zuschiken,aber bekomme ich Brief vom Amtgericht dass Rechsanwalt vom meine Exfrau Antrag wegen Prozesskostenhilfe gestellt hat mit klage dass ich keine Wirschaftauskuft mitgeteilt habe und will von mir Kinder-Unterhalt 272 Euro monatlich haben und will auch mich als Antragsgegner gem §1603 Abs.2BGB zu unterstellen,dass ich tatsächlich oder fiktiv unterhalt bezahle. Amtgericht schreibt wegen gesuch um Prozesskostenhilfe stellung nehmen soll,was ist damit genau gemeint? Ich habe keine Ausreichende Enkommen ,leider steuerbescheid 2013 jetzt bekommen habe,wie soll gegen Rechstanwalt vorgehen ,ich habe keine geld fur eigene Anwalt ? Lohn sich Eigene Anwalt zu suche ?


    Danke im Vorraus.

  • Hallo Goldmann,


    Ich habe 14.09.2014 Brief geschikt dass ich keine ausreichende Enkommen habe


    Warum kannst du dies nicht durch Einkommensnachweise belegen?


    lg
    edy

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